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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49192 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55025813 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19220
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                     O.Z. Spa
                                 Via Cartigliana, 125/C
                                 I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                 QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           MSW25
Typ                              19220
Radgröße                         7 J x 16 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
601          19220 601 / Ø73,1-Ø65,1               5/108/65,1         40        650    2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49192
Herstellerzeichen                OZ
Radtyp und Ausführung            19220 601
Radgröße                         7 J x 16 H2
Einpresstiefe                    ET 40
Herstelldatum                    Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°     110                   -
S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°     90                    28
S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°     90                    26
S05       Schraube M12x1,25            Kegel 60°     100                   26
S06       Serienschraube M12x1,75      Kegel 60°     110                   28
S07       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°     130                   31
S08       Schraube M12x1,25            Kegel 60°     120                   28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Citroen
                                 Peugeot
                                 Volvo

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49192 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55025813 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19220
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C4 Picasso     68, 85, 88     205/60R16   K1a K2b                         0A1 A01 A02
3                      68, 85, 88     215/55R16   K1c K2b K5a K6d                 A04 A05 A08
e2*2007/46*0356*..                                                                A09 A12 A14
                                                                                  A21 A58 A60
                                                                                  B03 B83 S05
Citroen XM             80-140         205/55R16   T89 T91                         0A1 A02 A04
Y4..                   80-140         215/55R16   A01 G39 K42 K56                 A05 A08 A09
e2*93/81*,98/14*       80-140         225/45R16   A01 G63 K42 K56 T89             A12 A14 A21
0134 bis 0143*..       80-140         225/50R16   A01 K42 K56                     B02 V16 S03
Peugeot 308            60-115         205/55R16   A90                             0A1 A02 A04
L                      60-115         215/55R16   A12                             A05 A08 A09
e2*2007/46*0405*..     60-115         225/50R16   A01 A12 K1a K6f                 A14 A21 A58
                       60-96          195/55R16   A90                             Flh S05
                       60-96          195/60R16   A90
Peugeot 407/407SW      80-120         205/60R16   A30                             0A1 A01 A02
6*...*; 6*****; 6      80-120         225/55R16   A12                             A04 A05 A08
e2*2001/116*                                                                      A09 A14 A21
0292-0297,0312,                                                                   B03 Car Lim
0328,0330-0332,                                                                   V16 X31 S04
0336,0346,0352*..;
e2*2001/116*0369*..;
e3*2007/46*0062*..
Peugeot 508            82-120         215/60R16   A90 K2b 130                     0A1 A01 A02
8                      82-120         225/55R16   A12 K1a K2b K6m 130             A04 A05 A08
e2*2007/46*0080*..;    82-120         245/50R16   A12 K1c K2b K6k K6n 130         A09 A14 A21
e2*2007/46*0081*..                                                                A58 Car Lim
                                                                                  S08
Peugeot 605            79-147         205/55R16   R35 T88 T89 T91                 0A1 A02 A04
6B                     79-147         225/50R16   A01 K44 K46 K56                 A05 A08 A09
F396,                                                                             A12 A14 A21
e2*93/81*0156*..                                                                  B02 V16 S04
Peugeot 607            79-152         215/60R16   A11 R37                         0A1 A02 A04
9 / 9*****             79-152         225/55R16   A11                             A05 A08 A09
e2*98/14*0199*..       79-152         235/55R16   A01 A12 K2b                     A14 A21 B03
                       79-152         245/50R16   A01 A12 K1c K2b                 Pe8 V16 S04
Volvo 850              93-184         205/50R16   K1a K41 K42                     0A1 A01 A02
LS, LW                 93-184         225/45R16   K1a K41 K42                     A04 A05 A08
F787, G306                                                                        A09 A12 A14
                                                                                  A21 B02 B03
                                                                                  V16 S06
Volvo 850, S70/V70     103-195        205/55R16   K1a K41 K42 K45 R09             0A1 A01 A02
L                      93-184         205/50R16   K1a K41 K42 K45 R37 T87 T91     A04 A05 A08
e9*93/81*0002*..       93-184         225/45R16   K1a K41 K42 K45 T89             A09 A12 A14
                                                                                  A21 A58 B02
                                                                                  V16 S06
Volvo 960              125-150        205/55R16   K41 K42                         0A1 A01 A02
964-965                                                                           A04 A05 A08
G851                                                                              A09 A12 A14
                                                                                  A21 B02 S02



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49192 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55025813 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19220
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo 960, S90, V90    125-150        205/55R16     K41 K42                                0A1 A01 A02
9                                                                                          A04 A05 A08
e4*95/54*0006*..                                                                           A09 A12 A14
                                                                                           A21 B02 S02
Volvo C70              120-180        205/55R16     A11 M+S T88                            0A1 A02 A04
N                      120-180        205/55R16     A11 T89                                A05 A08 A09
e4*96/27, 98/14,       120-180        225/50R16     A12 T92                                A14 A21 B02
2001/116*0015*..                                                                           B03 Cbo Cpe
                                                                                           V16 S06
Volvo S60, -/BiFuel    85-191         205/55R16     K1a K2b                                0A1 A01 A02
R, H                   85-191         215/55R16     K1a K2b K46                            A04 A05 A08
e9*98/14, 2001/116*    85-191         225/50R16     K1a K2b K41 K42 K46 LK6                A09 A12 A14
0036,0044*..                                                                               A21 B02 B03
                                                                                           V00 V16 S07
Volvo S80, -/BiFuel    96-125         205/60R16     R37                                    0A1 A02 A04
T, K                   96-166         215/55R16                                            A05 A08 A09
e9*96/79,98/14,        96-200         215/55R16     M+S                                    A12 A14 A21
2001/116*              96-200         225/55R16                                            B02 B03 NBF
0028,0043*..           96-200         235/50R16     A01 K1c K2b K42 K46 K56                V00 V16 S07
                       96-200         245/50R16     A01 K1c K2b K41 K42 K46 K56 LK6
Volvo V70, -/BiFuel    85-191         205/55R16     K1a K2b T88 T89 T91                    0A1 A01 A02
S, J                   85-191         215/55R16     K1a K2b K46                            A04 A05 A08
e4*98/14,2001/116*     85-191         225/50R16     K1a K2b K41 K42 K46 LK6                A09 A12 A14
0040,0061*..                                                                               A21 B02 B03
                                                                                           V00 V16 X7V
                                                                                           S07
Volvo XC70; V70 XC     120-154        205/55R16     A13 M+S R09 T90 T91                    0A1 A02 A04
S                      120-154        215/65R16     A63                                    A05 A08 A09
e4*98/14*0040*..,      120-154        225/60R16     A12                                    A14 A21 B02
e4*2001/116*0040*..                                                                        KMV S07
- XC (Cross Country)

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49192 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55025813 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19220
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 9

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49192 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55025813 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19220
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 5 von 9

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G39     Ist die Reifengröße 205/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G63     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 205/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55025813 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19220
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 6 von 9

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49192 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55025813 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19220
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 9

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
an Achse 1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S08     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49192 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55025813 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19220
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 8 von 9

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X31    An Achse 1 sind die Kabel für die Verschleißanzeige und des Anti-Blockier-Systems bzw.
deren Halterungen so zu verlegen oder zu verändern, dass bei vollständigem Lenkeinschlag ein
Mindestabstand von 4 mm zur Rad- / Reifenkombination vorhanden ist.

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Februar 2014 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49192 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55025813 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19220
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. Februar 2014




Pohl                                                                00206809.DOC




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