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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50245 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55119314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ B36-757
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            B36
Typ                               B36-757
Radgröße                          7,5Jx17EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
W1            B36-757 W1 /                         5/108/65,1          45          750    2150
              BA14 N22 Ø72,6xØ65,1


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        50245
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             B36-757 (s.o.)
Radgröße                          7,5Jx17EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                   28
S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                   28
S05       Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                   25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Peugeot
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50245 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55119314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ B36-757
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C4 Picasso     68-122         205/55R17   K1a K2b K7a                         A01 A12 A14
3                      68-122         215/50R17   K1c K2b K6d K7a                     A18 A58 A60
e2*2007/46*0356*..     68-122         235/45R17   K1c K2b K6d K7a                     S03
Peugeot 308, 308SW     60-115         205/50R17   A90                                 A14 A18 A58
L                      60-115         215/45R17   A90                                 Car Flh S03
e2*2007/46*0405*..     60-115         225/45R17   A90
                       60-115         235/45R17   A01 A12 G01
Peugeot 407 Coupé      100-155        215/55R17   A63 T93                             A14 A18 B03
6*...*; 6*****; 6      100-155        225/50R17   A12 T93                             Cpe S03
e2*2001/116*
0295,0297,
0328,0332*..;
e2*2001/116*0369*..
Peugeot 407/407SW      116-120        205/55R17   A30 R37                             A01 A14 A18
6*...*; 6*****; 6      116-155        215/50R17   A12 T90                             B07 Car Lim
e2*2001/116*           116-155        215/55R17   A12 G03                             X31 S03
0292-0297,0312,
0328,0330-0332,
0336,0346,0352*..;
e2*2001/116*0369*..;
e3*2007/46*0062*..
Peugeot 508           82-122          215/50R17   A33 T95                             A14 A18 A58
8                     82-122          215/55R17   A33                                 B07 Car Lim
e2*2007/46*0080*..;   82-122          225/50R17   A01 A90 K2b                         S04
e2*2007/46*0081*..    82-122          235/50R17   A01 A12 K1a K2b K6m
                      82-122          245/45R17   A01 A12 K2b
Peugeot 508 RXH       120, 133        225/55R17   A39                                 A14 A18 A56
8                     120, 133        235/50R17   A39                                 Car KMV S04
e2*2007/46*0080*06-.. 120, 133        245/50R17   A12

Peugeot 607            79-155         225/50R17   A11                                 A14 A18 Pe8
9 / 9*****             79-155         235/45R17   A11                                 V17 S05
e2*98/14*0199*..       79-155         245/45R17   A12 T89 T95
Volvo S60, -/BiFuel    85-191         205/50R17   A01 K45 R37                         A12 A14 A18
R, H                   85-191         215/45R17   R37 T87 T88                         B02 V00 V17
e9*98/14, 2001/116*    85-191         225/45R17   A01 K45                             S02
0036,0044*..           85-191         235/45R17   A01 K1a K2b K45 LV2
Volvo S80, -/BiFuel    96-166         215/50R17   R37                                 A12 A14 A18
T, K                   96-200         215/50R17   M+S                                 B02 NBF V00
e9*96/79,98/14,        96-200         225/50R17                                       V17 S02
2001/116*              96-200         235/45R17
0028,0043*..
Volvo V70, -/BiFuel    85-191         205/50R17   A01 K45 R37 T89 T93                 A12 A14 A18
S, J                   85-191         215/45R17   R37 T88 T91                         B02 V00 V17
e4*98/14,2001/116*     85-191         225/45R17   A01 K45                             X7V S02
0040,0061*..           85-191         225/50R17   A01 K1a K2b LV2 R09
                       85-191         235/45R17   A01 G52 K1a K2b K45 LV2




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50245 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55119314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ B36-757
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC70; V70 XC     120-154        215/60R17                                          A12 A14 A18
S                      120-154        225/55R17    A01 K25 K66                           B02 KMV S02
e4*98/14*0040*..,
e4*2001/116*0040*..
- XC (Cross Country)


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50245 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55119314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ B36-757
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50245 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55119314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ B36-757
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8


G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der serienmä-
ßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
nungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers
und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K66    Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50245 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55119314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ B36-757
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.

Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
an Achse 1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55119314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ B36-757
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8


V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    195/40R17     215/35R17
Nr. 2    195/45R17     215/40R17
Nr. 3    205/40R17     225/35R17
Nr. 4    205/45R17     235/40R17
Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17     225/50R17
Nr. 7    215/40R17     245/35R17
Nr. 8    215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17     235/50R17
Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/40R17     265/35R17, 275/35R17
Nr. 15   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr. 16   235/50R17     255/45R17
Nr. 17   235/55R17     255/50R17
Nr. 18   235/60R17     255/55R17
Nr. 19   245/40R17     255/40R17, 275/35R17
Nr. 20   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
Nr. 21   255/45R17     285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X31    An Achse 1 sind die Kabel für die Verschleißanzeige und des Anti-Blockier-Systems bzw.
deren Halterungen so zu verlegen oder zu verändern, dass bei vollständigem Lenkeinschlag ein Min-
destabstand von 4 mm zur Rad- / Reifenkombination vorhanden ist.

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. Januar 2015 in Lambsheim statt.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55119314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ B36-757
Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. Januar 2015




Bohlander                                                                   00221832.DOC




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                                               Herstellerempfehlung
                                              Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                    B36 7,5x17
KBA                                                       50245

Hersteller RDKS/TPMS                                     Ventilart                  Montierbar
                                            Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                    Metall                         ja
Continental / VDO                                        Metall                         ja
CUB Universal                                            Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)           Metall                         ja
Orange Universal Clamp In                                Metall                         ja
Schrader EZ Snap In                                      Gummi                          ja
Schrader EZ Clamp In                                     Metall                         ja
Tech / Baolong 3901B.1                                   Metall                         ja
mSens T-Pro Clamp In                                     Metall                         ja
Alcar T-Pro Clamp In                                     Metall                         ja
TECH Multisensor Bolt In                                 Metall                         ja
TECH Multisensor Snap In                                 Gummi                          ja
                                               OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                          Metall                         ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                          Metall                         ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                         Metall                         ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                          Metall                         ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                            Metall                         ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                            Metall                         ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                            Metall                         ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                              Metall                         ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                       Metall                         ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                         Metall                         ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                       Metall                         ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                       Metall                         ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In                 Metall                         ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                  Metall                         ja
Schrader Gen 4 Snap In                                   Gummi                          ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                       Gummi                          ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                       Gummi                          ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                            Gummi                          ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                            Gummi                          ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                           Gummi                          ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                           Gummi                          ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                           Gummi                          ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                           Gummi                          ja
TRW Gen 3 Clamp In                                       Metall                         ja
TRW LCCI Clamp In                                        Metall                         ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.
						
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