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							Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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Fahrzeughersteller                      : CITROEN, PEUGEOT, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
108565145           GG3                     Ø65.1-G-Ø72                 65,1    Kunststoff     705     2100    12/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : G7
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     C4 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
3            e2*2007/46*0356*.. 68 - 121 205/60R16 92           11A; 245                   kurzer Radstand;
                                         215/55R16 93           11A; 245; 248; 26P         langer Radstand;
                                         215/60R16 95           11A; 245; 248; 26P         Frontantrieb;
                                         225/55R16 95           11A; 24J; 248; 26N;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26P                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76U

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : L (SERIE Flachb. lose)
Zubehör                                 : G7
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 6 B
Zubehör                                 : G7
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : 6 B
                                          135 Nm für Typ : L erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 605
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
6B           e2*93/81*0156*.., 79 - 147 205/55R16               12C; 51G                   10B; 11G; 11H; 12K;
             F396              140 - 147 225/55R16              51G                        51A; 71C; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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Verkaufsbezeichnung:     308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW         Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
L            e2*2007/46*0405*..       60 - 96    195/55R16 87   12R                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                      60 - 115 195/60R16 89     12A                      135 Nm; Schrägheck;
                                               205/55R16 91     12Q                      Frontantrieb;
                                               215/55R16 93     12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16 92     11A; 12A; 26P            51A; 71C; 71K; 723;
                                      110      195/55R16 87W    12R                      73C; 74A; 74P; 740;
                                      115      195/55R16 87     12R                      76U; 77E
L              e2*2007/46*0405*..     68 - 96 195/55R16 91      12R                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                               195/60R16 89     12A                      135 Nm; Peugeot 308
                                      68 - 115 205/55R16 91     12Q                      SW; Kombi;
                                               215/50R16 90     12A                      Frontantrieb;
                                               215/55R16 93     11A; 12A; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16 92     11A; 12A; 26P; 27I       51A; 71C; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76U; 77E

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLVO
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : JV; J; H; R
Zubehör                                   : G8
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : K; T; S; KV
Zubehör                                   :G
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
                                            170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                            Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/55R16            51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e9*98/14*0044*..                  215/55R16      51G                      170 Nm; Allradantrieb;
R              e9*2001/116*0036*..,                                                      Frontantrieb;
               e9*98/14*0036*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 740; 76U; VEY
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 215/55R16            51G                      Allradantrieb;
             e9*98/14*0043*..              225/55R16            51G                      Frontantrieb;
KV           e1*KS*0007*..                                                               10B; 10S; 11G; 11H;
T            e9*2001/116P0028*..,                                                        12K; 51A; 573; 71C;
               e9*2001/116*0028*..,                                                      71K; 723; 73C; 74A;
               e9*96/79*0028*..,                                                         74H; 74P; 76U
               e9*98/14P0028*..,
               e9*98/14*0028*..

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e4*2001/116*0061*.., 103         205/55R16         51G; 52J                 10B; 11G; 11H; 12K;
               e4*98/14*0061*..               205/55R16         51G                      51A; 71C; 71K; 723;
                                              215/55R16         51G                      73C; 74A; 74P; 76U;
                                                                                         VEY
JV             e1*KS*0006*..          103     205/55R16         51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                              215/55R16         51G                      51A; 71C; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76U
S              e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 205/55R16         51G                      Cross Country;
               e4*98/14*0040*..               215/65R16         51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         76U
S              e4*2001/116*0040*.., 85 - 191 205/55R16          51G                      nicht Cross Country;
               e4*98/14*0040*..              215/55R16          51G                      Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12C) Die Verwendung von Schneeketten ist nur an der Vorderachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
VEY) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x16 ET49 vom
     Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     CITROEN
       Fahrzeugtyp:    3
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0356*..
       Handelsbez.:    C4 PICASSO

       Variante(n):    Frontantrieb, kurzer Radstand

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 400                   VA
             26P                      x = 240             y = 400                   VA
             27B                      x = 280             y = 350                   HA
             27I                      x = 220             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 280       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 280       y = 400            25                 VA
             27H                   x = 280       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 350            20                 HA
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    L
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:    308

       Variante(n):    Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 260                   VA
             26P                      x = 270             y = 210                   VA
             27B                      x = 290             y = 280                   HA
             27I                      x = 240             y = 230                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 260            23                 VA
             26N                   x = 320       y = 260             8                 VA
             27F                   x = 290       y = 280            21                 HA
             27H                   x = 290       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    L
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:    308

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 260                   VA
             26P                      x = 270             y = 210                   VA
             27B                      x = 290             y = 280                   HA
             27I                      x = 240             y = 230                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 260            23                 VA
             26N                   x = 320       y = 260             8                 VA
             27F                   x = 290       y = 280            24                 HA
             27H                   x = 290       y = 280             8                 HA
						
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