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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46952 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55025807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            B21
Typ                               B21-808
Radgröße                          8,0Jx18EH2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
W1            B21-808 W1/                          5/108/65,1          45          715    2200
              BA14 N22 Ø72,6-Ø65,1


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        46952
Herstellerzeichen                 BROCK CAR FASHION
Radtyp und Ausführung             B21-808 (s.o.)
Radgröße                          8,0Jx18EH2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                   28
S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                   28
S05       Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                   25


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Peugeot
                                  Volvo


Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C4 Picasso    68-122        215/45R18     K5a T89 T93                          A01 A12 A14
3                     68-122        225/45R18     K1a K2b K7a                          A18 A58 A60
e2*2007/46*0356*..    68-122        235/40R18     K1c K2b K6d K7a                      B73 B83 S03
Peugeot 308, 308SW    110,115       215/40R18     T85 T89                              A12 A14 A18
L                     110,115       225/40R18                                          A58 B76 Car
e2*2007/46*0405*..    110,115       235/35R18     T86 T90                              Flh S03
                      110,115       235/40R18     A01 G01
Peugeot 508           82-122        215/45R18     T93                                  A12 A14 A18
8                     82-122        225/45R18     T95                                  A58 B07 Car
e2*2007/46*0080*..;   82-122        235/45R18     A01 K2b                              Lim S04
e2*2007/46*0081*..    82-122        245/40R18     A01 K1a K2b K6m
Peugeot 508 RXH       120, 133      225/45R18     A39 T91                              A14 A18 A56
8                     120, 133      235/45R18     A39                                  Car KMV S04
e2*2007/46*0080*06-.. 120, 133      245/45R18     A39

Peugeot 607           79-116        225/40R18     T91 T92                              A12 A14 A18
9 / 9*****            79-116        225/45R18                                          B33 Pe8 S05
e2*98/14*0199*..      79-116        235/40R18
Volvo S60 R           220           235/40R18                                          A12 A14 A18
R                                                                                      B02 S02
e9*2001/116*0036*..
Volvo S60, -/BiFuel   85-191        225/40R18     K1a K2b K45 LV2                      A01 A12 A14
R, H                  85-191        235/40R18     G52 K1a K2b K45 LV2                  A18 B02 S02
e9*98/14, 2001/116*
0036,0044*..
Volvo S80, -/BiFuel   96-166        215/45R18     R37 T89 T93                          A12 A14 A18
T, K                  96-200        225/40R18     R37 T88 T92                          B02 NBF S02
e9*96/79,98/14,       96-200        235/40R18
2001/116*
0028,0043*..
Volvo V70 R           220           235/40R18                                          A12 A14 A18
S                                                                                      B02 X7V S02
e4*2001/116*0040*..
Volvo V70, -/BiFuel   85-191        225/40R18     K1a K2b K45 LV2 T88 T92              A01 A12 A14
S, J                  85-191        235/40R18     G52 K1a K2b K45 LV2                  A18 B02 X7V
e4*98/14,2001/116*                                                                     S02
0040,0061*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46952 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55025807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
an Achse 1.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46952 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55025807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

B73    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 268 mm an Achse2.

B76    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm
an Achse 1.

B83    Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der serienmä-
ßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
nungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers
und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46952 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55025807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.

Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
an Achse 1.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46952 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55025807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                           Seite 6 von 6

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. April 2016 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2007.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. April 2016




Bohlander                                                                       00247160.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                               Herstellerempfehlung
                                              Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                             B21 8,0x18
KBA / ECE                                                          46952

Hersteller RDKS/TPMS                                               Ventilart        Montierbar
                                                      Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                              Metall               ja
Continental / VDO Redi                                                                  ja
CUB Universal                                          Metall                           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall                          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall                          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall                          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall                          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall                           ja
Orange Universal Clamp In                              Metall                           ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi                            ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall                           ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall                           ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall                           ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall                           ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall                           ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall                           ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall                           ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall                           ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall                           ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi                           nein
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall                           ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall                           ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall                           ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall                           ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall                           ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall                           ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall                           ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall                           ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall                           ja
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall                           ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall                           ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi                            ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi                            ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi                            ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi                            ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi                            ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi                            ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi                            ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi                            ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi                            ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall                           ja
TRW LCCI Clamp In                                      Metall                           ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.