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							Gutachten 366-0316-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49634
ANLAGE: 11                                                           Radtyp: FA7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 10.02.2016
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Fahrzeughersteller                         : CITROEN, PEUGEOT, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
108545651/GG3 FA7570/GG3 PCD 108               Ø65,1-G-72                  65,1     Kunststoff     700     2115     09/14
108545651/GG3 FA7570/GG3 PCD 108               Ø65,1-G-72                  65,1     Kunststoff     705     2100     09/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 37 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     C4 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
3            e2*2007/46*0356*.. 68 - 121 205/50R17 93               11A; 245; 248; 26P        kurzer Radstand;
                                         205/55R17 91               11A; 245; 248; 26P        langer Radstand;
                                         215/50R17 91               11A; 24J; 248; 26P        Frontantrieb;
                                         215/55R17 94               11A; 24J; 248; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17 94               11A; 241; 246; 248;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    26N; 26P; 27I             721; 725; 73C; 74A;
                                                   235/45R17 94     11A; 24J; 248; 26P        74P; 76S; 77E

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 9
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 35 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : L (SERIE Flachb. lose)
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 35 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : L
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 37 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 8
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0316-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49634
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: FA7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : 9
                                          130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment
                                          135 Nm für Typ : L erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 607
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
9            e2*98/14*0199*.. 79 - 155 225/50R17                 51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                       235/45R17 93                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          82Ü

Verkaufsbezeichnung:     308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
L            e2*2007/46*0405*..     68 - 115 225/45R17           51G                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 77E
L              e2*2007/46*0405*..   60 - 96   215/45R17 87       124                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                    60 - 115 205/45R17 88        12R                      135 Nm; Schrägheck;
                                             205/50R17 89        12A                      Frontantrieb;
                                    60 - 151 225/45R17           12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R17 91        12A                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                             235/45R17 94        11A; 12A; 26P; 27I       721; 725; 73C; 74A;
                                    110      215/45R17 87W       124                      74P; 740; 76S; 77E
                                    115      215/45R17 87        124
L              e2*2007/46*0405*..   68 - 115 205/45R17 88        12R                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                             205/50R17 89        12A                      135 Nm; Peugeot 308
                                             215/45R17 91        124                      SW; Kombi;
                                    68 - 151 225/45R17 91        12T                      Frontantrieb;
                                             235/45R17 94        11A; 12A; 26P; 27I       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8            e2*2007/46*0080*..     82 - 120 215/55R17 94        12T                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                             225/50R17 94        12A                      130 Nm; Nicht 508 RXH
                                    82 - 150 215/55R17 98        12T                      (Allroad); Kombi;
                                             225/50R17 98        12A                      Limousine;
                                             225/55R17 97W       12A                      Frontantrieb;
                                             235/50R17 96W       11A; 12A; 22M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/45R17 95W       12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0316-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49634
ANLAGE: 11                                                           Radtyp: FA7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 10.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen Auflagen
8            e2*2007/46*0080*..        120       225/50R17 94       12N                erhöhtes
                                                                                       Anzugsmoment
                                                 225/55R17     12N; 51G                130 Nm; Nur 508 RXH
                                                 235/50R17 96  12A                     (Allroad);
                                                 235/55R17 99  12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 245/45R17 95  12A                     51A; 573; 71C; 71K;
                                                 245/50R17 99  11A; 12A; 248; 26P; 27I 721; 725; 729; 73C;
                                                                                       74A; 74P; 740; 76S
                                                 255/50R17 101 11A; 12A; 248; 26P; 27I

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
                                             170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                             Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 225/45R17                51G                      erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
               e9*98/14*0044*..                  225/45R17 90       VEM; 11A                 170 Nm; Allradantrieb;
R              e9*2001/116*0036*..,                                                          Frontantrieb;
               e9*98/14*0036*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 740; VEZ

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17                11A; 22I; 51G            nicht gepanzerte Fz;
             e9*98/14*0043*..              235/45R17-93                                      Allradantrieb;
KV           e1*KS*0007*..                                                                   Frontantrieb;
T            e9*2001/116P0028*..,                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*2001/116*0028*..,                                                          12A; 51A; 573; 71C;
               e9*96/79*0028*..,                                                             71K; 721; 725; 73C;
               e9*98/14P0028*..,                                                             74D; 74P; VEZ
               e9*98/14*0028*..

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/50R17 93                                      nicht Cross Country;
             e4*98/14*0061*..              225/45R17                51G                      Allradantrieb;
JV           e1*KS*0006*..                 225/50R17                11A; 21P; 22I; 24J;      Frontantrieb;
S            e4*2001/116*0040*..,                                   24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*98/14*0040*..                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74D; 74P; 76S; 82M


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0316-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49634
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: FA7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0316-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49634
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: FA7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0316-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49634
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: FA7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0316-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49634
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: FA7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke
     32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
82Ü) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VEZ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x17 ET49 bzw.
     7½x17 ET49 bzw. 8x18 ET49 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0316-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49634
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: FA7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       CITROEN
       Fahrzeugtyp:      3
       Genehm.Nr.:       e2*2007/46*0356*..
       Handelsbez.:      C4 PICASSO

       Variante(n):      Frontantrieb, kurzer Radstand

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 400                    VA
             26P                      x = 240             y = 400                    VA
             27B                      x = 280             y = 350                    HA
             27I                      x = 220             y = 300                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 280       y = 400              8                VA
             26J                   x = 280       y = 400             25                VA
             27H                   x = 280       y = 350              8                HA
             27F                   x = 280       y = 350             20                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:       PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:      L
       Genehm.Nr.:       e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:      308

       Variante(n):      Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 260                    VA
             26P                      x = 270             y = 210                    VA
             27B                      x = 290             y = 280                    HA
             27I                      x = 240             y = 230                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 320       y = 260             23                VA
             26N                   x = 320       y = 260              8                VA
             27F                   x = 290       y = 280             21                HA
             27H                   x = 290       y = 280              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0316-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49634
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:       PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:      L
       Genehm.Nr.:       e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:      308

       Variante(n):      Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 260                    VA
             26P                      x = 270             y = 210                    VA
             27B                      x = 290             y = 280                    HA
             27I                      x = 240             y = 230                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 320       y = 260             23                VA
             26N                   x = 320       y = 260              8                VA
             27F                   x = 290       y = 280             24                HA
             27H                   x = 290       y = 280              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0316-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49634
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: FA7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:       PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:      8
       Genehm.Nr.:       e2*2007/46*0080*..
       Handelsbez.:      508

       Variante(n):      Nur 508 RXH (Allroad)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 360             y = 410                    VA
             26P                      x = 310             y = 360                    VA
             27B                      y = 310             y = 420                    HA
             27I                      x = 260             y = 370                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 360       y = 410             11                VA
             26N                   x = 360       y = 410              8                VA
             27H                   x = 310       y = 420              7                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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