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							Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Fahrzeughersteller                      : CITROEN, PEUGEOT, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
WF8080/GG3          GG3                     Ø65.1-G-Ø72                 65,1    Kunststoff     670     2114     01/14
65,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : G7
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     C4 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
3            e2*2007/46*0356*.. 68 - 121 215/45R18 93           11A; 245; 248; 26P         kurzer Radstand;
                                         225/40R18 91           11A; 24J; 248; 26N;        langer Radstand;
                                                                26P; 27I                   Frontantrieb;
                                               225/45R18 91     11A; 24J; 248; 26N;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26P; 27I                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : L (SERIE Flachb. lose)
Zubehör                                 : G7
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 6*9HZ*; 6*UHZ*; 6*****; 6*XFV*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 6*RHL*; 8;
                                          6*4HP*; 6*4HT*; 6*RFN*; 6*RHR*; 6*6FY*; 6*9HY*; 6*6FZ*; 6*RFJ*
Zubehör                                 : G7
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : 6*****; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*UHZ*;
                                          6*XFV*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 6*4HP*; 6*4HT*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*;
                                          6*9HZ*
                                          130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment
                                          135 Nm für Typ : L erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 407
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
6*****       e2*2001/116*0369*.. 80 - 120     225/45R18 91                               Kombi; Limousine;
6*RFJ*       e2*2001/116*0331*..              235/40R18 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
6*RFN*       e2*2001/116*0293*.. 80 - 155     225/45R18 91Y     5GG                      12A; 51A; 54F; 71K;
6*RHL*       e2*2001/116*0312*..              225/45R18 95      5GG                      723; 73C; 74A; 74P;
6*RHR*       e2*2001/116*0297*..              235/40R18 91Y     5GG                      77E
6*UHZ*       e2*2001/116*0328*..              235/40R18 95
6*XFV*       e2*2001/116*0295*..              235/45R18 98
6*3FY*       e2*2001/116*0332*..
6*3FZ*       e2*2001/116*0294*..
6*4HP*       e2*2001/116*0352*..
6*4HT*       e2*2001/116*0346*..
6*6FY*       e2*2001/116*0330*..
6*6FZ*       e2*2001/116*0292*..
6*9HY*       e2*2001/116*0336*..
6*9HZ*       e2*2001/116*0296*..

Verkaufsbezeichnung:     308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
L            e2*2007/46*0405*..     68 - 115 205/40R18 86W 5EM                           erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                             215/40R18 89                                135 Nm; Peugeot 308
                                    68 - 151 225/40R18 89       11A; 27I                 SW; Kombi;
                                             235/35R18 90       11A; 245; 26P; 27I       Frontantrieb;
                                             235/40R18 91       11A; 245; 26P; 27H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27I                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         77E
L              e2*2007/46*0405*..   60 - 96   215/40R18 85                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                    60 - 115 205/40R18 86       5EM                      135 Nm; Schrägheck;
                                    60 - 151 225/40R18 88                                Frontantrieb;
                                             235/35R18 90       11A; 245; 26P; 27I       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R18 91       11A; 245; 26P; 27I       12A; 51A; 71K; 723;
                                    110      215/40R18 89                                73C; 74A; 74P; 740;
                                    115      215/40R18 85                                77E

Verkaufsbezeichnung:     508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
8            e2*2007/46*0080*..     120       225/50R18 95      12A                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/45R18 94      12O                      130 Nm; Nur 508 RXH
                                              245/40R18 93      12Q                      (Allroad);
                                              245/45R18 96      12Q                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/45R18 99      11A; 12A; 26P; 27I       51A; 573; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740; 77E
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:     508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
8            e2*2007/46*0080*..       82 - 150 225/45R18 95W 51J                         erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                235/45R18 95W                            130 Nm; Nicht 508 RXH
                                                245/40R18 97W 11A; 22M                   (Allroad); Kombi;
                                                245/45R18 96W 11A; 22M                   Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         75I; 76O; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLVO
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : G8
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm für Typ : J; JV; K; S; T
                                           170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 225/40R18 88Y VEM; 11A                        erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e9*98/14*0044*..                 235/40R18       51G                      170 Nm; Allradantrieb;
R              e9*2001/116*0036*..,                                                      Frontantrieb;
               e9*98/14*0036*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740; 77E; VEZ
R              e9*2001/116*0036*..    220       235/40R18       51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         170 Nm; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 235/40R18            51G                      nicht gepanzerte Fz;
               e9*98/14*0043*..                                                          Allradantrieb;
T              e9*2001/116P0028*..,                                                      Frontantrieb;
               e9*2001/116*0028*..,                                                      10B; 11G; 11H; 12A;
               e9*96/79*0028*..,                                                         51A; 573; 71K; 723;
               e9*98/14P0028*..,                                                         73C; 74A; 74P; 77E
               e9*98/14*0028*..
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
J            e4*2001/116*0061*.., 85 - 147    225/40R18 88W 11A; 367; 5FE                nicht Cross Country;
             e4*98/14*0061*..     85 - 191    225/40R18 88Y 11A; 367; 5FE                Allradantrieb;
JV           e1*KS*0006*..                    225/40R18 92W 11A; 367                     Frontantrieb;
S            e4*2001/116*0040*..,             235/40R18     11A; 21B; 22B; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*98/14*0040*..                             24M; 51G                     12A; 51A; 573; 71K;
                                              235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 24J;          723; 73C; 74A; 74P;
                                                            24M; 367                     77E
S              e4*2001/116*0040*..   220      235/40R18     51G                          Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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       1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
       2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
       3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
       Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
       4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       zu überprüfen.
       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VEZ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x17 ET49 bzw.
     7½x17 ET49 bzw. 8x18 ET49 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     CITROEN
       Fahrzeugtyp:    3
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0356*..
       Handelsbez.:    C4 PICASSO

       Variante(n):    Frontantrieb, kurzer Radstand

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 400                   VA
             26P                      x = 240             y = 400                   VA
             27B                      x = 280             y = 350                   HA
             27I                      x = 220             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 280       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 280       y = 400            25                 VA
             27H                   x = 280       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 350            20                 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    L
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:    308

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 260                   VA
             26P                      x = 270             y = 210                   VA
             27B                      x = 290             y = 280                   HA
             27I                      x = 240             y = 230                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 260            23                 VA
             26N                   x = 320       y = 260             8                 VA
             27F                   x = 290       y = 280            24                 HA
             27H                   x = 290       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    8
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0080*..
       Handelsbez.:    508

       Variante(n):    Nur 508 RXH (Allroad)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 360             y = 410                   VA
             26P                      x = 310             y = 360                   VA
             27B                      y = 310             y = 420                   HA
             27I                      x = 260             y = 370                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 360       y = 410            11                 VA
             26N                   x = 360       y = 410             8                 VA
             27H                   x = 310       y = 420             7                 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    L
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:    308

       Variante(n):    Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 260                   VA
             26P                      x = 270             y = 210                   VA
             27B                      x = 290             y = 280                   HA
             27I                      x = 240             y = 230                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 260            23                 VA
             26N                   x = 320       y = 260             8                 VA
             27F                   x = 290       y = 280            21                 HA
             27H                   x = 290       y = 280             8                 HA
						
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