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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 1 von 8

                Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                                  QM Nr.:39020711504

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            EASY-R
                Typ                               CR021111
                Radgröße                          7,5J x 17H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                5/108        CR021111 PCD 5x108 / Ø73,1 /          5/108/65,1         42        675    2150
                             65,1

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        49265
                Herstellerzeichen                 GMP GROUP
                Radtyp und Ausführung             CR021111 ...(s.o.)
§ 22 49265*01




                Radgröße                          7,5J x 17H2
                Einpresstiefe                     ET...(s.o)
                Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°       100                 28
                S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                  26
                S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130                 28
                S05       Schraube M12x1,25            Kegel 60°       120                 28

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Citroen
                                                  Peugeot
                                                  Volvo

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                 Seite 2 von 8


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citroen C4 Picasso     68-122         205/55R17   K1a K2b K7a                     A01 A12 A14
                3                      68-122         215/50R17   K1c K2b K6d K7a                 A18 A58 A60
                e2*2007/46*0356*..     68-122         235/45R17   K1c K2b K6d K7a                 S02
                Peugeot 308, 308SW     60-115         205/50R17   A12                             A14 A18 A58
                L                      60-115         215/45R17   A90                             Car Flh V17
                e2*2007/46*0405*..     60-151         225/45R17   A12                             S02
                                       60-151         235/45R17   A01 A12 G01 K1a K6f
                Peugeot 407 Coupé      100-155        215/55R17   A63 T93                         A14 A18 B03
                6*...*; 6*****; 6      100-155        225/50R17   A12 T93                         Cpe S02
                e2*2001/116*
                0295,0297,
                0328,0332*..;
                e2*2001/116*0369*..
                Peugeot 407/407SW      80-120         205/55R17   R37                             A12 A14 A18
                6*...*; 6*****; 6      80-120         215/55R17   A01 G03                         Car Lim S02
                e2*2001/116*           80-155         215/50R17   T90
                0292-0297,0312,        80-155         225/50R17   A01 K1a K2b
§ 22 49265*01




                0328,0330-0332,        93-155         215/55R17   R09
                0336,0346,0352*..;
                e2*2001/116*0369*..;
                e3*2007/46*0062*..
                Peugeot 508           82-122          215/50R17   A90 K2b T95 135                 A01 A14 A18
                8                     82-122          215/55R17   A90 K2b 135                     A58 Car Lim
                e2*2007/46*0080*..;   82-122          225/50R17   A12 K1a K2b K6m 135             S05
                e2*2007/46*0081*..    82-122          235/50R17   A12 K1a K2b K6m 135
                                      82-122          245/45R17   A12 K1a K2b K6m 135
                Peugeot 508 RXH       120, 133        225/55R17   A39                             A14 A18 A56
                8                     120, 133        235/50R17   A12                             Car KMV S05
                e2*2007/46*0080*06-.. 120, 133        245/50R17   A01 A12 K2b K6a K6v

                Peugeot 607            79-155         225/50R17   A11                             A14 A18 Pe8
                9 / 9*****             79-155         235/45R17   A11                             V17 S03
                e2*98/14*0199*..       79-155         245/45R17   A12 T89 T95
                Volvo S60, -/BiFuel    85-191         205/50R17   R37                             A12 A14 A18
                R, H                   85-191         215/45R17   A01 K1a K2b R37 T87 T88         B02 V00 V17
                e9*98/14, 2001/116*    85-191         225/45R17   A01 K1a K2b                     S04
                0036,0044*..           85-191         235/40R17   A01 K1a K2b K45 K46 R70
                                       85-191         235/45R17   A01 G52 K1a K2b K46 LK6
                Volvo S80, -/BiFuel    96-166         215/50R17   R37                             A12 A14 A18
                T, K                   96-200         215/50R17   M+S                             B02 NBF V00
                e9*96/79,98/14,        96-200         225/50R17                                   V17 S04
                2001/116*              96-200         235/45R17
                0028,0043*..




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                         Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Volvo V70, -/BiFuel    85-191         205/50R17     R37 T89                                A12 A14 A18
                S, J                   85-191         215/45R17     A01 K1a K2b T88 T91                    B02 V00 V17
                e4*98/14,2001/116*     85-191         225/45R17     A01 K1a K2b                            X7V S04
                0040,0061*..           85-191         225/50R17     A01 K1a K2b K41 K42 K45 K46 R09
                                       85-191         235/40R17     A01 K1a K2b K45 K46 R70
                                       85-191         235/45R17     A01 G52 K1a K2b K46 LK6
                Volvo XC70; V70 XC     120-154        215/60R17                                            A12 A14 A18
                S                      120-154        225/55R17                                            B02 KMV S04
                e4*98/14*0040*..,
                e4*2001/116*0040*..
                - XC (Cross Country)

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
§ 22 49265*01




                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 4 von 8

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§ 22 49265*01




                A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.




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                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 5 von 8

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der
                serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
§ 22 49265*01




                überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 6 von 8

                K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
§ 22 49265*01




                Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                Fahrzeugausführungen.

                Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
                zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
                an Achse 1.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                         Seite 7 von 8

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 49265*01




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 8 von 8

                X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
                ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 8. November 2016 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 49265*01




                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 8. November 2016




                Schmidt                                                                      00259932.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim