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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              46944*09



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8 J x 19 H2


                Typ:                         SH980
§ 22 46944*09




                 Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
                 Hersteller:                 DE-56316 Raubach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 46944


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 46944*09


                Die ABE-Nr. 46944*09 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 19 H2, Typ SH980, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55061707 (10. Ausfertigung) vom 03.03.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                20, 21                                        1. Ausfertigung
                11, 13                                        10. Ausfertigung
                19                                            2. Ausfertigung
                1                                             3. Ausfertigung
                3, 5                                          5. Ausfertigung
                8, 10                                         8. Ausfertigung
                2, 6, 7                                       9. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
§ 22 46944*09




                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 03.03.2017
                festgehaltenen Angaben.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 46944*09


                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 20.03.2017
                Im Auftrag
§ 22 46944*09
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 6

                Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                56316 Raubach
                                                QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          SF43
                Typ                             SH980
                Radgröße                        19x8J
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
                -            SH980 / Ø72,6xØ65,1                 5/108/65,1          45         880    2260

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      46944
                Herstellerzeichen               YHI ww. ADV-M
                Radtyp und Ausführung           SH980 (s.o.)
                Radgröße                        19x8J
§ 22 46944*09




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                      Befestigungsmittel
                S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      28,3               RG.540
                S03   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   120                      28                 RG.538
                S04   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   100                      28                 RG.538
                S05   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   115                      28                 RG.538

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Citroen
                                                Peugeot
                                                Volvo

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citroen C4 Picasso (II)   68-122        235/35R19   K1c K2b K6d K7a T91                  A01 A12 A15
                3                                                                                        A18 A58 A60
                e2*2007/46*0356*..                                                                       S04
                Peugeot 3008              73-121        235/45R19                                        A12 A15 A18
                M                         73-121        245/45R19                                        A58 S05
                e2*2007/46*0534*..
                Peugeot 308, 308SW        60-115        225/35R19   T88                                  A12 A15 A18
                L                         60-115        235/35R19   A01 G01 T87 T91                      A58 B29 Car
                e2*2007/46*0405*..        60-96, 115    215/35R19   T85                                  Flh S04
                Peugeot 407/407SW         80-120        225/40R19   A01 G16 T89 T93                      A12 A15 A18
                6*...*; 6*****; 6         80-155        235/35R19   T88 T91                              B07 Car Lim
                e2*2001/116*              93-155        225/40R19   Z17 Z18                              S04
                0292-0297,0312,
                0328,0330-0332,
                0336,0346,0352*..;
                e2*2001/116*0369*..;
                e3*2007/46*0062*..
                Peugeot 508               82-122        225/40R19   T93                                  A12 A15 A18
§ 22 46944*09




                8                         82-122        235/40R19   A01 K2b                              A58 B07 Car
                e2*2007/46*0080*..;       82-122        245/35R19   A01 K1a K2b K6m T93                  Lim S03
                e2*2007/46*0081*..
                Peugeot 508 RXH           120, 133      225/40R19   T93                                  A12 A15 A18
                8                         120, 133      235/40R19                                        A56 Car KMV
                e2*2007/46*0080*06-..     120, 133      245/35R19   T93                                  S03
                                          120, 133      245/40R19
                Volvo S60, -/BiFuel       85-191        225/35R19   K1a K2b K45 T88                      A01 A12 A15
                R, H                      85-191        235/35R19   G52 K1a K2b K45 T87 T91              A18 B02 LV2
                e9*98/14, 2001/116*                                                                      S02
                0036,0044*..
                Volvo S80, -/BiFuel       96-200        235/35R19   T87 T91                              A12 A15 A18
                T, K                                                                                     B02 NBF S02
                e9*96/79,98/14,
                2001/116*
                0028,0043*..
                Volvo V70, -/BiFuel       85-191        225/35R19   K1a K45 T88                          A01 A12 A15
                S, J                      85-191        235/35R19   G52 K1a K45 T88 T91                  A18 B02 LV2
                e4*98/14,2001/116*                                                                       X7V S02
                0040,0061*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6
                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
§ 22 46944*09




                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
                werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
                Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
                an Achse 1.

                B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 6
                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
                dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der
                serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
§ 22 46944*09




                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 6
                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
                235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
                9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                Fahrzeugausführungen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
§ 22 46944*09




                Seite 1) verwendet werden.

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
                ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

                Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 1. März 2017 in Lambsheim statt.

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 6

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2007.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 1. März 2017
§ 22 46944*09




                Laux                                                                 00266241.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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