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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51168



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8 J x 18 H2


             Typ:                         IC8080
§ 22 51168




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51168


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51168


             Die ABE-Nr. 51168 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ IC8080, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0419-16-MURD vom 13.01.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1 - 23

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51168




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 13.01.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 03.02.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Fahrzeughersteller                      : CITROEN, PEUGEOT, VOLVO
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
             GG3 65,1            GG3                     Ø65,1-G-Ø72                 65,1    Kunststoff     740     2200     11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : G7
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     C4 PICASSO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
§ 22 51168




             3            e2*2007/46*0356*.. 68 - 121 215/45R18 93           11A; 245; 248; 26P         kurzer Radstand;
                                                      225/40R18 91           11A; 24J; 248; 26N;        langer Radstand;
                                                                             26P; 27I                   Frontantrieb;
                                                            225/45R18 91     11A; 24J; 248; 26N;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             26P; 27I                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                        77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : L (SERIE Flachb. lose)
             Zubehör                                 : G7
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 6*9HZ*; 6*UHZ*; 6*6FZ*; 6*RHL*; 6*XFV*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 8;
                                                       M; 6*RFN*; 6*4HP*; 6*4HT*; 6*RHR*; 6*6FY*; 6*9HY*; 6*****; 6*RFJ*
             Zubehör                                 : G7
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : M; 6*****; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*UHZ*;
                                                       6*XFV*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 6*4HP*; 6*4HT*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*;
                                                       6*9HZ*
                                                       100 Nm für Typ : L
                                                       130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 407
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6*****       e2*2001/116*0369*.. 80 - 120      225/45R18 91                              Kombi; Limousine;
             6*RFJ*       e2*2001/116*0331*..               235/40R18 91                              10B; 11B; 11G; 11H;
             6*RFN*       e2*2001/116*0293*.. 80 - 155      225/45R18 91Y    5GG                      12A; 51A; 54F; 71K;
             6*RHL*       e2*2001/116*0312*..               225/45R18 95     5GG                      721; 73C; 74A; 74H;
             6*RHR*       e2*2001/116*0297*..               235/40R18 91Y    5GG                      74P; 77E
             6*UHZ*       e2*2001/116*0328*..               235/40R18 95
             6*XFV*       e2*2001/116*0295*..               235/45R18 98
             6*3FY*       e2*2001/116*0332*..
             6*3FZ*       e2*2001/116*0294*..
             6*4HP*       e2*2001/116*0352*..
             6*4HT*       e2*2001/116*0346*..
             6*6FY*       e2*2001/116*0330*..
             6*6FZ*       e2*2001/116*0292*..
             6*9HY*       e2*2001/116*0336*..
             6*9HZ*       e2*2001/116*0296*..

             Verkaufsbezeichnung:     3008, 5008
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
             M            e2*2007/46*0534*..  73 - 133 225/55R18 98       11A; 26P                    PEUGEOT 3008;
                                                       235/50R18 97       11A; 245; 248; 26B;         Frontantrieb;
                                                                          26N                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/55R18 100 11A; 245; 248; 26B;         12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 51168




                                                                          26N                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      76O; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     308
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             L            e2*2007/46*0405*..     60 - 96   215/40R18 85                               Schrägheck;
                                                 60 - 133  205/40R18 86      5EM                      Frontantrieb;
                                                 60 - 151  225/40R18 88                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/35R18 90      11A; 245; 26P; 27I       12A; 51A; 71K; 721;
                                                           235/40R18 91      11A; 245; 26P; 27I       73C; 74A; 74H; 74P;
                                                 110 - 133 215/40R18 89                               740; 77E
                                                 115       215/40R18 85
             L              e2*2007/46*0405*..   184 - 200 225/40R18         51G                      GTI;
                                                                                                      Schräghecklimousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      740; 76O; 77E
             L              e2*2007/46*0405*..   68 - 115 205/40R18 86W 5EM                           Peugeot 308 SW;
                                                                                                      Kombi;
                                                          215/40R18 89                                Frontantrieb;
                                                 68 - 151 225/40R18 89       11A; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/35R18 90       11A; 245; 26P; 27I       12A; 51A; 71K; 721;
                                                          235/40R18 91       11A; 245; 26P; 27H;      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                             27I                      740; 77E
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     508
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8            e2*2007/46*0080*..       120       225/50R18 95    12A                      erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                             235/45R18 94    12O                      130 Nm; Nur 508 RXH
                                                             245/40R18 93    12Q                      (Allroad);
                                                             245/45R18 96    12Q                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             255/45R18 99    11A; 12A; 26P; 27I       51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                      74P; 740; 77E
             8              e2*2007/46*0080*..     82 - 150 225/45R18 95W 11A; 248                    erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                             235/45R18       51G                      130 Nm; Nicht 508 RXH
                                                             235/45R18 98    11A; 245; 248            (Allroad); Kombi;
                                                             245/40R18 97W   11A; 22M; 245; 248       Limousine;
                                                             245/45R18 96W   11A; 22M; 245; 248       Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      740; 76O; 77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51168




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLVO
             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                  : G8
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm für Typ : J; JV; K; S; T
                                                        170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                                        Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 225/40R18 88Y VEM; 11A                        erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                            e9*98/14*0044*..                 235/40R18       51G                      170 Nm; Allradantrieb;
             R              e9*2001/116*0036*..,                                                      Frontantrieb;
                            e9*98/14*0036*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                      74P; 740; 77E; VEZ
             R              e9*2001/116*0036*..    220       235/40R18       51G                      erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      170 Nm; Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      740; 77E
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 235/40R18            51G                      nicht gepanzerte Fz;
                            e9*98/14*0043*..                                                          Allradantrieb;
             T              e9*2001/116P0028*..,                                                      Frontantrieb;
                            e9*2001/116*0028*..,                                                      10B; 11G; 11H; 12A;
                            e9*96/79*0028*..,                                                         51A; 573; 71K; 721;
                            e9*98/14P0028*..,                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                            e9*98/14*0028*..                                                          77E

             Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             J            e4*2001/116*0061*.., 85 - 147    225/40R18 88W 11A; 367; 5FE                nicht Cross Country;
                          e4*98/14*0061*..     85 - 191    225/40R18 88Y 11A; 367; 5FE                Allradantrieb;
             JV           e1*KS*0006*..                    225/40R18 92W 11A; 367                     Frontantrieb;
             S            e4*2001/116*0040*..,             235/40R18     11A; 21B; 22B; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                            e4*98/14*0040*..                             24M; 51G                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                           235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 24J;          721; 73C; 74A; 74H;
                                                                         24M; 367                     74P; 77E
             S              e4*2001/116*0040*..    220     235/40R18     51G                          Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      77E
§ 22 51168




             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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                   Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                   nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
§ 22 51168




             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§ 22 51168




             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1060kg.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§ 22 51168




                  beachten.
             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine
                  ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             VEZ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x17 ET49 bzw.
                  7½x17 ET49 bzw. 8x18 ET49 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:      CITROEN
                    Fahrzeugtyp:     3
                    Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0356*..
                    Handelsbez.:     C4 PICASSO

                    Variante(n):     Frontantrieb, kurzer Radstand

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 280             y = 350                   HA
                          27I                      x = 220             y = 300                   HA
                          26B                      x = 280             y = 400                   VA
                          26P                      x = 240             y = 400                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51168




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27H                   x = 280       y = 350             8                 HA
                          27F                   x = 280       y = 350            20                 HA
                          26N                   x = 280       y = 400             8                 VA
                          26J                   x = 280       y = 400            25                 VA
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:      PEUGEOT
                    Fahrzeugtyp:     L
                    Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0405*..
                    Handelsbez.:     308

                    Variante(n):     Frontantrieb, Schräghecklimousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 290             y = 280                   HA
                          27I                      x = 240             y = 230                   HA
                          26B                      x = 320             y = 260                   VA
                          26P                      x = 270             y = 210                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27F                   x = 290       y = 280            21                 HA
                          27H                   x = 290       y = 280             8                 HA
§ 22 51168




                          26J                   x = 320       y = 260            23                 VA
                          26N                   x = 320       y = 260             8                 VA
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:      PEUGEOT
                    Fahrzeugtyp:     L
                    Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0405*..
                    Handelsbez.:     308

                    Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 290             y = 280                   HA
                          27I                      x = 240             y = 230                   HA
                          26B                      x = 320             y = 260                   VA
                          26P                      x = 270             y = 210                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27F                   x = 290       y = 280            24                 HA
                          27H                   x = 290       y = 280             8                 HA
§ 22 51168




                          26J                   x = 320       y = 260            23                 VA
                          26N                   x = 320       y = 260             8                 VA
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:      PEUGEOT
                    Fahrzeugtyp:     M
                    Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0534*..
                    Handelsbez.:     3008, 5008

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                          27I                      x = 250             y = 300                   HA
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27F                   x = 300       y = 350            15                 HA
                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
§ 22 51168




                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:      PEUGEOT
                    Fahrzeugtyp:     8
                    Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0080*..
                    Handelsbez.:     508

                    Variante(n):     Nur 508 RXH (Allroad)

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      y = 310             y = 420                   HA
                          27I                      x = 260             y = 370                   HA
                          26B                      x = 360             y = 410                   VA
                          26P                      x = 310             y = 360                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27H                   x = 310       y = 420             7                 HA
                          26J                   x = 360       y = 410            11                 VA
§ 22 51168




                          26N                   x = 360       y = 410             8                 VA
						
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