Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 6 Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 17.08.2020
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Fahrzeughersteller CITROEN, PEUGEOT, PSA Automobiles SA, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6.5 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
36180 TROPEZ 6515 / FZ23 Ø65,1 65,1 Kunststoff 760 2150 01/13
Ø74,1-Ø65,1
36181 TROPEZ 6515 / FZ23 Ø65,1 65,1 Kunststoff 730 2150 01/13
Ø74,1-Ø65,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49342
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITROEN XM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y3 F320 80 - 89 195/65R15 51G Kombi;
205/60R15-91 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
104 - 123 205/60R15 10N; 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Y3 F320 60 - 79 185/65R15 51G Limousine;
195/60R15-87 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
60 - 89 195/65R15-91 721; 725; 73C; 74A;
205/60R15-91 11A; 22B 74P
89 195/60R15 51G
104 - 147 205/60R15 10N; 11A; 22B; 51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 6 Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN XM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y4 G666 80 - 98 195/65R15 51G Limousine;
Y4GG e2*93/81*0135*.. 80 - 140 205/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
Y4GG, e2*98/14*0135*.. 97 - 147 205/60R15 11A; 22B; 51G 51A; 71C; 71K; 721;
Y4TT 725; 73C; 74A; 74P
Y4GZ e2*93/81*0137*..
Y4GZ, e2*98/14*0137*..
Y4WE,
Y4RN
Y4NZ e2*93/81*0138*..,
e2*98/14*0138*..
Y4TX e2*93/81*0134*..
Y4TX, e2*98/14*0134*..
Y4CZ,
Y4TV
Y4WG, e2*93/81*0136*..,
Y4WH e2*98/14*0136*..
Y4 G666 80 - 98 195/65R15 51G Kombi;
Y4GB e2*93/81*0139*.. 80 - 140 205/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
Y4GB, e2*98/14*0139*.. 97 - 123 205/60R15 11A; 22B; 51G 51A; 71C; 71K; 721;
Y4TU 725; 73C; 74A; 74P
Y4GM e2*93/81*0140*..
Y4GM, e2*98/14*0140*..
Y4TS
Y4MZ e2*93/81*0142*..
Y4MZ, e2*98/14*0142*..
Y4WF
Y4RM e2*93/81*0143*..,
e2*98/14*0143*..
Y4WJ, e2*93/81*0141*..,
Y4WK e2*98/14*0141*..
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49342
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 6 B
135 Nm für Typ : L erhöhtes Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 6 Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 605
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6B e2*93/81*0156*.. 80 - 108 205/60R15 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
94 - 140 205/65R15 51G 51A; 71C; 71K; 721;
97 - 98 195/65R15 51G 725; 73C; 74A; 74P;
DBW
6B F396 79 185/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
195/60R15 51G 51A; 71C; 71K; 721;
79 - 123 195/65R15 51G 725; 73C; 74A; 74P;
205/60R15 51G 76Q; DBW
205/65R15 51G
Verkaufsbezeichnung: 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e2*2007/46*0405*.. 68 - 96 195/65R15 91 12I erhöhtes
Anzugsmoment
205/60R15 91 12A 135 Nm; Peugeot 308
215/55R15 89 11A; 12A; 27I SW; Kombi;
215/60R15 94 11A; 12A; 27I Frontantrieb; nicht
mit elekt. Parkbremse;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76Q
L e2*2007/46*0405*.. 60 - 96 195/65R15 91 12I erhöhtes
Anzugsmoment
205/60R15 91 12A 135 Nm; Schrägheck;
215/55R15 89 12A Frontantrieb; nicht
215/60R15 94 12A mit elekt. Parkbremse;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76Q
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PSA Automobiles SA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49342
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 115 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 6 Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: PARTNER, BERLINGO, RIFTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E e2*2007/46*0625*.. 55 - 96 195/65R15 95 5HR Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q; 77E; 83U
Verkaufsbezeichnung: RIFTER, BERLINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E e2*2007/46*0624*.. 55 - 96 195/65R15 95 5HR Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q; 77E; 83U
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : J; R; H; JV
Zubehör : 49371
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K; S; KV
Zubehör : 49378
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S
170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H e9*2001/116*0044*.., 85 - 125 195/65R15 51G erhöhtes
Anzugsmoment
e9*98/14*0044*.. 205/60R15 91 170 Nm; Frontantrieb;
R e9*2001/116*0036*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*98/14*0036*.. 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 6 Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K e9*2001/116*0043*.., 96 - 166 205/65R15 51G nicht gepanzerte Fz;
e9*98/14*0043*.. Frontantrieb;
KV e1*KS*0007*.. 10B; 10S; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J e4*2001/116*0061*.., 103 195/65R15 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12K;
e4*98/14*0061*.. 195/65R15 51G 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
JV e1*KS*0006*.. 103 195/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
S e4*2001/116*0040*.., 85 - 125 195/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
e4*98/14*0040*.. 85 - 184 195/65R15 51G; 52J 51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
74P; 76Q; 84C; FH0
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 6 Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 17.08.2020
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Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigensc haften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83U) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen bis zu einem
Bremsscheibendurchmesser von 304mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
84C) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 304mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 6 Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: L
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0405*..
Handelsbez.: 308
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 290 y = 280 HA
27I x = 240 y = 230 HA
26B x = 320 y = 260 VA
26P x = 270 y = 210 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 280 24 HA
27H x = 290 y = 280 8 HA
26J x = 320 y = 260 23 VA
26N x = 320 y = 260 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.