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							Teilegutachten 366-0197-23-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: 10                                                          Radtyp: CVR1 8x19
Hersteller: CONCAVER SP.ZO.O.                                       Stand: 18.06.2025
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                  Fahrzeughersteller           CITROEN, PEUGEOT, VOLVO




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
510838651           CVR1 8x19 ET38            Ø72,6 - Ø65,1               65,1                     725      2300    04/22
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : CITROEN
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø72,6 - Ø65,1, Nabenkappe: 015-2


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4 PICASSO, C4 SPACETOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
 3            e2*2007/46*0356*.. 68 - 133 225/40R19 93 241; 244; 246; 247;                   kurzer Radstand;
                                                       26B; 26J; 27H; 27I                    langer Radstand;
                                          235/35R19 91 24C; 244; 247; 26B;                   Frontantrieb;
                                                       26J; 27B; 27H                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/35R19 93 24C; 244; 247; 26B;                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       26J; 27B; 27F                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : PEUGEOT
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø72,6 - Ø65,1, Nabenkappe: 015-2


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 90 Nm für Typ : 9
                                            100 Nm für Typ : L; 8




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0197-23-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: 10                                                          Radtyp: CVR1 8x19
Hersteller: CONCAVER SP.ZO.O.                                       Stand: 18.06.2025
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
L            e2*2007/46*0405*.. 68 - 151 225/35R19 88W              245; 248; 26B; 26N;    Peugeot 308 SW;
                                                                    27B; 27H               Kombi;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                245/30R19 89        241; 246; 248; 26B;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                    26J; 27B; 27H          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 740; 83V; HAM
L               e2*2007/46*0405*..    60 - 133 215/35R19 85         245; 26P; 27I; 5EG     Schrägheck;
                                      60 - 151 225/35R19 88         245; 248; 26B; 26N;    Frontantrieb;
                                                                    27B; 27H               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 740; 83V; HAM

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
8            e2*2007/46*0080*.. 120             235/40R19 92        26P; 27I               Nur 508 RXH (Allroad);
                                                245/35R19 93        248; 26P; 27I          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                245/40R19 94        248; 26P; 27I          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A; 74P
8               e2*2007/46*0080*..    82 - 150 235/40R19 96W        22L; 244; 245; 27I     Nicht 508 RXH
                                               245/35R19 93W        22L; 241; 244; 246;    (Allroad); Kombi;
                                                                    26P; 27I; 5HA          Limousine;
                                                245/40R19 98        22L; 241; 244; 246;    Frontantrieb;
                                                                    26P; 27I               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 607
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
9            e2*98/14*0199*..  79 - 116 235/35R19 91W               24M                    10B; 11G; 11H; 11K;
                               150 - 155 235/35R19 91Y              24M                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; AGD; FHI




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLVO
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,75, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : N
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø72,6 - Ø65,1, Nabenkappe: 015-2


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : K; R; J; T; H; JV; S
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø72,6 - Ø65,1, Nabenkappe: 015-2




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0197-23-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: CVR1 8x19
Hersteller: CONCAVER SP.ZO.O.                                     Stand: 18.06.2025
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : N
                                          140 Nm für Typ : H; J; JV; K; R; S; T
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO C70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
N            e4*2001/116*0015*.., 120 - 142 225/35R19 88W         21B; 22B; 367          Cabrio; Coupe;
             e4*96/27*0015*..,    166 - 180 225/35R19 88Y         21B; 22B; 367          10B; 11G; 11H; 11K;
              e4*98/14*0015*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 225/35R19 88Y          VEM; 22B; 24J; 24M     Allradantrieb;
             e9*98/14*0044*..              235/35R19 91           VEM; 21B; 22B; 24J;    Frontantrieb;
R            e9*2001/116*0036*..,                                 24M; 6C3               10B; 11G; 11H; 11K;
              e9*98/14*0036*..                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; AGD

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 235/35R19 91Y          21B; 22B; 24J; 24M;    nicht gepanzerte Fz;
              e9*98/14*0043*..                                    6C3                    Allradantrieb;
T             e9*2001/116P0028*..,                                                       Frontantrieb;
              e9*2001/116*0028*..,                                                       10B; 11G; 11H; 11K;
              e9*96/79*0028*..,                                                          12A; 51A; 573; 71C;
              e9*98/14P0028*..,                                                          71K; 721; 725; 73C;
              e9*98/14*0028*..                                                           74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
J            e4*2001/116*0061*.., 85 - 147 225/35R19 88W          21B; 22B; 24J; 24M;    nicht Cross Country;
              e4*98/14*0061*..                                    5FE                    Allradantrieb;
JV            e1*KS*0006*..        85 - 191   225/35R19 88Y       21B; 22B; 24J; 24M;    Frontantrieb;
S             e4*2001/116*0040*..,                                5FE                    10B; 11G; 11H; 11K;
              e4*98/14*0040*..                235/35R19 91W       21B; 22B; 24C; 24D;    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                  367                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; AGD


Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0197-23-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: CVR1 8x19
Hersteller: CONCAVER SP.ZO.O.                                     Stand: 18.06.2025
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0197-23-WIRD-TG/N3_1K

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Hersteller: CONCAVER SP.ZO.O.                                      Stand: 18.06.2025
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0197-23-WIRD-TG/N3_1K

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Hersteller: CONCAVER SP.ZO.O.                                      Stand: 18.06.2025
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zuläs sigen
     Achslast von 1300kg.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        235/35R19.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0197-23-WIRD-TG/N3_1K

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Hersteller: CONCAVER SP.ZO.O.                                      Stand: 18.06.2025
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
83V) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, mit Bremsscheibendurchmesser 265 mm,
     nicht zulässig.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
FHI)   Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des Herstellers
       BREMBO nicht zulässig.
HAM) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 282mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0197-23-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: CVR1 8x19
Hersteller: CONCAVER SP.ZO.O.                                     Stand: 18.06.2025
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                                                                                                    Seite: 8 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      CITROEN
       Fahrzeugtyp:     3
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0356*..
       Handelsbez.:     CITROEN C4 PICASSO, C4 SPACETOURER

       Variante(n):     Frontantrieb, kurzer Radstand

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280              y = 400                  VA
             26P                      x = 240              y = 400                  VA
             27B                      x = 280              y = 350                  HA
             27I                      x = 220              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 280        y = 350            8                 HA
             27F                   x = 280        y = 350           20                 HA
             26N                   x = 280        y = 400            8                 VA
             26J                   x = 280        y = 400           25                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0197-23-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: CVR1 8x19
Hersteller: CONCAVER SP.ZO.O.                                     Stand: 18.06.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:     8
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0080*..
       Handelsbez.:     PEUGEOT 508

       Variante(n):     Nur 508 RXH (Allroad)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 360              y = 410                  VA
             26P                      x = 310              y = 360                  VA
             27B                      y = 310              y = 420                  HA
             27I                      x = 260              y = 370                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 310        y = 420            7                 HA
             26J                   x = 360        y = 410           11                 VA
             26N                   x = 360        y = 410            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0197-23-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: CVR1 8x19
Hersteller: CONCAVER SP.ZO.O.                                     Stand: 18.06.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:     L
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:     PEUGEOT 308

       Variante(n):     Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320              y = 260                  VA
             26P                      x = 270              y = 210                  VA
             27B                      x = 290              y = 280                  HA
             27I                      x = 240              y = 230                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 290        y = 280           21                 HA
             27H                   x = 290        y = 280            8                 HA
             26J                   x = 320        y = 260           23                 VA
             26N                   x = 320        y = 260            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0197-23-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: CVR1 8x19
Hersteller: CONCAVER SP.ZO.O.                                     Stand: 18.06.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:     L
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:     PEUGEOT 308

       Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320              y = 260                  VA
             26P                      x = 270              y = 210                  VA
             27B                      x = 290              y = 280                  HA
             27I                      x = 240              y = 230                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 290        y = 280           24                 HA
             27H                   x = 290        y = 280            8                 HA
             26J                   x = 320        y = 260           23                 VA
             26N                   x = 320        y = 260            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0197-23-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: CVR1 8x19
Hersteller: CONCAVER SP.ZO.O.                                     Stand: 18.06.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:     8
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0080*..
       Handelsbez.:     PEUGEOT 508

       Variante(n):     Kombi, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 370                  VA
             26P                      x = 200              y = 320                  VA
             27B                      x = 250              y = 360                  HA
             27I                      x = 200              y = 310                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 250        y = 360           25                 HA
             27H                   x = 250        y = 360            8                 HA
             26J                   x = 250        y = 370           20                 VA
             26N                   x = 250        y = 370            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
						
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