Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BLX-8519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Z Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorderachse * ur Radausführung: LK114,3 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm In Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm fo Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,1 r geprüfte Radlast: 720 kg m bei Reifenabrollumfang: 2100 mm * Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. at 49547*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp BLX-9519, LK114,3 (ABE-Nr. 49547*03) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen io Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. n Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment RFC Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5271 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm T Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5271 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RZG Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5306 120 Nm M12x1,25 RA-000770-F0-015-44a~RE-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFC e2*2007/46*0470*.. RFC e2*KS07/46*0064*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET40 9.5x19,ET40 96 bis 165 Renault Espace 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10)ER6) Z K03) 275/45R19 275/45R19 A01) bis A10) ER6) ur K03) Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. In Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RZG e11*2007/46*3255*.. RZG e6*2007/46*0269*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise fo (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET40 9.5x19,ET40 96 bis 130 Renault Koleos 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10) (2WD und 4WD) G01) r m 255/45R19 255/45R19 A02) bis A10) 265/45R19 265/45R19 A02) bis A10) at Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. io n RA-000770-F0-015-44a~RE-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET40 9.5x19,ET40 81 bis 118 Renault Laguna 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, E62) Z Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/.. oder 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) 205/..) E62) ur 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10) K01)T89) E62) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) E62) In Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. fo Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. r Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) m Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET40 9.5x19,ET40 81 bis 177 Renault Laguna 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, T91) E62) Ausführungen mit kleinsten at Serienreifen 215/.. oder 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) 225/..) E62) 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10) io K01)T89) E62) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) E62) n Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000770-F0-015-44a~RE-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus Z der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten ur Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. In A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile fo müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den r Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu m verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. at A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich io großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. n A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). RA-000770-F0-015-44a~RE-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° Z hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des ur maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. In Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. fo K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. r Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), m in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu at biegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. io M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen n Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000770-F0-015-44a~RE-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Z Die Anlage Nr. 44a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH. ur Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019 In fo r m at io n RA-000770-F0-015-44a~RE-5-114_3-66-ET40.docx