Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 7a TuV NORD
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 9EVO_9019
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Fondmetal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 39 5112Y
Radausführungskennz.: LK112Y
Radgröße: 9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 39 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 75 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: @i57,1 Oe75
geprüfte Radlast: *) 690 kg
Reifenabrollumfang: 2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SEAT
Radbefestigung
Auflagen-|Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit [AAnzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 7a TuV NORD
Seite : 2/6 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
7N e1*2007/46*0402*..
7N e1*2007/46*0435*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162 Seat Alhambra 235/35R19 AO1) bis A10)
T91) BF1) ER1) K04)
245/35R19
T93)
Typ(en): ABE
/ EG-Genehmigung(en):
5FP e9*2007/46*6394*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 Seat Ateca 235/40R19 AO1) bis A10)
(Ausführung mit BF1) K01) K04)
serienmäßiger
Verbreiterung)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
5FP e9*2007/46*6394*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Seat Ateca 235/40R19 AO1) bis A10)
(Ausführung ohne BF1) K01) K04)
serienmäßiger
Verbreiterung)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
5FP e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 Seat Cupra Ateca 235/40R19 A01) bis A10)
K03) BF1) K04)
245/40R19
K01)
255/40R19
K01)
265/35R19
Ko1)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/40R19 265/35R19 AO1) bis A10)
K03) K04) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 7a TuV NORD
Auftraggeber: Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
5F e9*2007/46*0094*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen |zulassige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Seat Leon 245/30R19 AO1) bis A10)
(3-türer, 5-türer, Kombi; BF2) E61) K01) K04) K28)
Ausführungen mit K66)
Verbundlenker-
Hinterachse)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5F e9*2007/46*0094*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen |zulassige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 221 Seat Leon 245/30R19 AO1) bis A10)
(3-türer, 5-türer, Kombi; BF2) E62) K01) K04) K28)
Ausführungen mit K66)
| ehrienker-Finterachse)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
5F e9*2007/46*0094*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen Izulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 221 Seat Leon 245/30R19 AO1) bis A10)
(Cupra) BF2) K01) K04) K28) K66)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5F e9*2007/46*0094*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen |zulassige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
228 Seat Leon 245/30R19 AO1) bis A10)
(CUPRA R) BF2) K01) K04) K28) K66)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KN e9*2007/46*6666"..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen |zulassige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 Seat Tarraco 235/45R19 AO2) bis A10)
A93a) BF1) ER1)
245/45R19
A01) A93a) KO1)
255/45R19
01) KO1) K67)
265/40R19
A01) KO1) K04) K67)
265/45R19
A01) KO1) K04) K67)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 7a TuV NORD
Auftraggeber: Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIllb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu $ 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 7a TuV NORD
Seite : 5/6 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung |, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung |, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflugels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflugels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
« der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 7a TuV¥ NORD
Seite: 6/6 Mobilität
Auftraggeber: Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
¢ der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur StoRfangeroberkante
eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden,
« die Blech Radhauskante ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
Stoßfängers um 10mm aufzuweiten,
¢ die Kunststoff Radhausverbreiterung ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante
des Stoßfängers auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage AO3) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 7a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 9EVO_9019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
Geschäftsstelle Essen, 20.04.2020