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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                        RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                 7a                                                   TuV NORD
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   9EVO_9019



Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   9EVO_9019

Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad

Handelsmarke:                                              Fondmetal

Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse

Radausführung:                                              39 5112Y

Radausführungskennz.:                                          LK112Y

Radgröße:                                                   9Jx19H2

Rad-Einpresstiefe:                                             39 mm

Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm

Lochzahl:                                                        5

Mittenlochdurchmesser:                                         75 mm

Zentrierart:                                            Mittenzentrierung

Zentrierring:                                             @i57,1 Oe75

geprüfte Radlast: *)                                           690 kg

Reifenabrollumfang:                                         2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    SEAT


Radbefestigung
Auflagen-|Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit [AAnzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1          1+2   |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                   140 Nm
                   Schaftlänge 30 mm
BF2          1+2   |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                   120 Nm
                   Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                              RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                       7a                                                    TuV NORD
Seite :                            2/6                                                               Mobilitat
Auftraggeber :                     Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                         9EVO_9019



Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
7N                                 e1*2007/46*0402*..
7N                                 e1*2007/46*0435*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162       Seat Alhambra              235/35R19                               AO1) bis A10)
                                            T91)                                    BF1) ER1) K04)


                                            245/35R19
                                            T93)



Typ(en):                           ABE
                                     / EG-Genehmigung(en):
5FP                                e9*2007/46*6394*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140       Seat Ateca                 235/40R19                               AO1) bis A10)
                 (Ausführung mit                                                    BF1) K01) K04)
                 serienmäßiger
                 Verbreiterung)



Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
5FP                                e9*2007/46*6394*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110       Seat Ateca                 235/40R19                               AO1) bis A10)
                 (Ausführung ohne                                                   BF1) K01) K04)
                 serienmäßiger
                 Verbreiterung)



Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
5FP                                e9*2007/46*6394*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen       [zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
221              Seat Cupra Ateca           235/40R19                               A01) bis A10)
                                            K03)                                    BF1) K04)


                                            245/40R19
                                            K01)


                                            255/40R19
                                            K01)


                                            265/35R19
                                            Ko1)


                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten

                                            235/40R19            265/35R19          AO1) bis A10)
                                            K03)                 K04)               BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                            RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                     7a                                                  TuV NORD
Auftraggeber:                    Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                       9EVO_9019



Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
5F                               e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   |Handelsbezeichnungen       |zulassige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon                   245/30R19                         AO1) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi;                                     BF2) E61) K01) K04) K28)
                Ausführungen mit                                              K66)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                               e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   |Handelsbezeichnungen       |zulassige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 221      Seat Leon                   245/30R19                         AO1) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi;                                     BF2) E62) K01) K04) K28)
                Ausführungen mit                                              K66)
                | ehrienker-Finterachse)



Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
5F                               e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   |Handelsbezeichnungen       Izulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 221     Seat Leon                   245/30R19                         AO1) bis A10)
                (Cupra)                                                       BF2) K01) K04) K28) K66)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                               e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   |Handelsbezeichnungen       |zulassige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
228             Seat Leon                   245/30R19                         AO1) bis A10)
                (CUPRA R)                                                     BF2) K01) K04) K28) K66)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
KN                               e9*2007/46*6666"..
Motorleistung   |Handelsbezeichnungen       |zulassige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140     Seat Tarraco                235/45R19                         AO2) bis A10)
                                            A93a)                             BF1) ER1)


                                            245/45R19
                                            A01) A93a) KO1)


                                            255/45R19
                                            01) KO1) K67)


                                            265/40R19
                                            A01) KO1) K04) K67)


                                            265/45R19
                                            A01) KO1) K04) K67)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                        RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                7a                                                 TuV NORD
Auftraggeber:                Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  9EVO_9019



Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIllb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu $ 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.


A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
        über die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
        als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
        Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
        Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
        werden.


A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
        denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
        wird.


A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
        Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
        und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
        auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                         RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                  7a                                                TuV NORD
Seite :                       5/6                                                          Mobilitat
Auftraggeber :                Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_9019



BF1)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
          Anzugsmoment: 140 Nm


BF2)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
          Anzugsmoment: 120 Nm


E61)      Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
          Zulassungsbescheinigung |, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E62)      Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
          Zulassungsbescheinigung |, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML.

ER1)      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
          einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
          Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).


K01)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflugels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


K03)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflugels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


K04)      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


K28)      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K66)      Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
          gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
          « der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
             eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                         RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                  7a                                                 TuV¥ NORD
Seite:                        6/6                                                           Mobilität
Auftraggeber:                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_9019



K67)     Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
         gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
         ¢ der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur StoRfangeroberkante
            eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden,
         « die Blech Radhauskante ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
            Stoßfängers um 10mm aufzuweiten,
         ¢ die Kunststoff Radhausverbreiterung ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante
            des Stoßfängers auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen.

T91)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
         Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
         Reifen). Auflage AO3) ist jedoch generell zu beachten.


T93)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
         Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
         Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


V00)     Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
         und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
         ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
         sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
         Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
         eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 7a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 9EVO_9019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 20.04.2020
						
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