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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 5a
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     66R0855
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            66R0855.07
Radausführungskennz.:                                     66R0855.07
Radgröße:                                                  8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                         925 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2336 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                ZP50704     140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                ZP50704    120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 5a
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                          e1*2007/46*0402*..
7N                          e1*2007/46*0435*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162    Seat Alhambra         235/35R20                              A01) bis A10)
                                    G01) K03)                              BF1) K02) T92)

                                     255/30R20
                                     G6S) K01)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                          e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140    Seat Ateca             225/35R20                             A01) bis A10)
              (Ausführung mit        K04)                                  BF1) K01)
              serienmäßiger
              Verbreiterung)         235/35R20
                                     K04)

                                     245/30R20
                                     K04)

                                     245/35R20
                                     K04)

                                     255/30R20
                                     K02)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                          e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110    Seat Ateca             225/35R20                             A01) bis A10)
              (Ausführung ohne       K04)                                  BF1) K01)
              serienmäßiger
              Verbreiterung)         235/35R20
                                     K04)

                                     245/30R20
                                     K04)

                                     245/35R20
                                     G01) K04)

                                     255/30R20
                                     K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 5a
Seite :                      3/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                         e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
221           Seat Cupra Ateca      225/35R20                                  A01) bis A10)
                                    K04) N235)                                 BF1) K01)

                                       225/40R20
                                       GEB) K04) N235)

                                       235/35R20
                                       K04) N245)

                                       245/35R20
                                       K04)

                                       255/35R20
                                       K02)

                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                       vorne               hinten
                                       225/40R20           255/35R20           A01) bis A10)
                                       K01) N235)          K02)                BF1) GEB) V00)
                                       225/40R20 M+S       255/35R20 M+S       A01) bis A10)
                                       K01)                K02)                BF1) GEB) V00)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                           e9*2001/116*0072*..
3RN                          e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147    Seat Exeo, Exeo ST     225/30R20                                 A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi, mit                                           BF2) G2G) K01) K28) K62)
              kleinster                                                        K63) M00) T85)
              Serienbereifung 195/..
              oder 205/..)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                              e9*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 221    Seat Leon                 225/30R20                              A01) bis A10)
              (3-türer, 5-türer,                                               BF2) E62) GCR) K01) K04)
              Kombi; Ausführungen                                              K25) K28) K65) K66) M00)
              mit Mehrlenker-                                                  T85)
              Hinterachse)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 5a
Seite :                      4/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                          e9*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
228           Seat Leon             225/30R20                               A01) bis A10)
              (CUPRA R)                                                     BF2) K01) K04) K28) K66)
                                                                            M00)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
KN                          e9*2007/46*6666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147   Seat Tarraco          235/40R20                               A01) bis A10)
                                                                            BF1) K01) K67)
                                     235/45R20

                                     245/40R20
                                     K04)

                                     255/40R20
                                     K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder diese
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G6S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/45R18,
       225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/35R19,
     235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GEB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 5a
Seite :                      6/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K62)   An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
       Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K63)   An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng an das
       Radhaus anzulegen und auszustellen.

K65)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter der
          Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
          umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K66)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
          eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 5a
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
          eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden,
       • die Blech Radhauskante ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
          Stoßfängers um 10mm aufzuweiten,
       • die Kunststoff Radhausverbreiterung ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
          Stoßfängers auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 5a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 66R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2021