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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-J0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     1/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     65R8705
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             65R8705.03
                Radausführungskennz.:                                      65R8705.03
                Radgröße:                                                    7Jx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            51 mm
                Effektive Einpresstiefe                                       43 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
                Lochzahl:                                                        5
§22 52327*09




                Mittenlochdurchmesser:                                      68,00 mm
                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                Adapterscheibe:                                 Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051
                geprüfte Radlast: *)                                          610 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2175 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     AP          140 Nm
                               Schaftlänge 35 mm                                          50306/08
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     AP          120 Nm
                               Schaftlänge 35 mm                                          50306/08
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-J0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     2/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KJ                            e9*2007/46*3134*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 110      Seat Arona             205/40R18                            A02) bis A10)
                                                      GL0)                                 BF1) D01)

                                                        205/45R18

                                                        215/40R18

                                                        215/45R18


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               6J                               e9*2001/116*0067*..
               6JN                              e9*2007/46*0001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§22 52327*09




               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 132      Seat Ibiza, Seat Ibiza ST 215/35R18                         A02) bis A10)
                               (mit Serienreifen 14-                                       BF2) D01) EB1)
                               Zoll oder 15-Zoll )


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               6J                               e9*2001/116*0067*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 141     Seat Ibiza, Ibiza ST      215/35R18                         A02) bis A10)
                               (mit Serie 215/40R17)                                       BF2) D01) EB1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KJ                            e9*2007/46*3134*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 110      Seat Ibiza             205/40R18                            A02) bis A10)
                                                                                           A93a) BF1) D01)
                                                        215/35R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NH                            e11*2007/46*0251*..
               NH                            e11*2007/46*0252*..
               NH                            e8*2007/46*0321*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 92       Seat Toledo            215/35R18                            A02) bis A10)
                                                                                           BF2) D01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-J0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     3/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 52327*09




                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-J0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     4/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                      Zubehörkit: AP 50306/08
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                      Zubehörkit: AP 50306/08
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               D01)   Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
                      beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.
§22 52327*09




               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Seat Sport mit belüfteter Scheibe Ø312x25 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GL0)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                      205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               Die Anlage 13a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 65R8705 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.03.2021
						
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