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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-G0-104
Anlage-Nr. :               58
Seite :                    1/5                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   SL1.9955
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           SPEEDLINE
Montageposition:                                       Hinterachse *
Radausführung:                                          SL1.9955.57
Radgröße:                                                9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                          715 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2260 mm
 * Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr.
47488*08) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL1.9855, SL1.9855.37 (ABE-Nr. 47488*08) zu
entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                moment
5FP, KM                          Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-G0-104
Anlage-Nr. :               58
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                             e9*2007/46*6394*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET42          9.5x19,ET40
81 bis 140      Seat Ateca               235/40R19            235/40R19                      A01) bis A10)
                (Ausführung mit                               K04)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)

Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*08) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                             e9*2007/46*6394*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET42          9.5x19,ET40
81 bis 110      Seat Ateca               235/40R19            235/40R19                      A01) bis A10)
                (Ausführung ohne                              K04)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)

Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*08) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-G0-104
Anlage-Nr. :               58
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                             e9*2007/46*6394*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET42          9.5x19,ET40
221             Seat Cupra Ateca         235/40R19            235/40R19                      A01) bis A10)
                                                              K04)                           N245)

                                               245/40R19              245/40R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)

                                               255/40R19              255/40R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   GKU)

                                               225/45R19              245/40R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   V00)

                                               225/45R19 M+S          245/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K04)                   V00)

                                               225/45R19              255/40R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   V00)

                                               225/45R19 M+S          255/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K04)                   V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*08) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KM                             e9*2007/46*4008*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET42          9.5x19,ET40
110 bis 228     Seat Cupra Formentor    245/40R19            245/40R19                       A01) bis A10)
                                                             K04)

Die Verwendung des Rades SL1.9955, SL1.9955.57 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9855 (ABE-Nr. 47488*08) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-G0-104
Anlage-Nr. :               58
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GKU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
     225/50R18, 245/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 58 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL1.9955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 19.07.2022




RA-000643-G0-104-58~SE-5-112-57-ET40_SL1.9955.docx
						
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