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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     1 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     68R9855
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                RONAL
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             68R9855.07
                Radausführungskennz.:                                      68R9855.07
                Radgröße:                                                  8½J-Nx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           30 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      76,00 mm
§22 54214*05




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              2 Ø76 Ø57
                geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,         ZP50704     140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,       ZP50704    120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,         ZP50704    120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     2 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               7N                            e1*2007/46*0402*..
               7N                            e1*2007/46*0435*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 162      Seat Alhambra          225/40R19                                A01) bis A10)
                                                      A93a) G6S) K04) T93)                     BF1)

                                                       235/35R19
                                                       A93) K02) K03) T91)

                                                       235/40R19
                                                       G01) K02) K03)

                                                       245/35R19
                                                       A93a) K02) K03) T93)
§22 54214*05




                                                       255/30R19
                                                       A93) K01) K02) T91)

                                                       255/35R19
                                                       G6S) K01) K02)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                       A93a) T93)           K02)               BF1) G6S) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                1b
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                             e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Seat Ateca               225/40R19                         A01) bis A10)
                               (mit serienmäßiger       K04) N235)                        BF1) E29) K01)
                               Verbreiterung)
                                                        225/40R19 M+S
                                                        K04)

                                                        225/45R19
                                                        K04) N235)

                                                        225/45R19 M+S
                                                        K04)

                                                        235/40R19
                                                        K04)
§22 54214*05




                                                        245/40R19
                                                        K04)

                                                        255/35R19
                                                        K02)

                                                        255/40R19
                                                        G01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                            e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      Seat Ateca              225/40R19                          A01) bis A10)
                               (ohne serienmäßiger     K04)                               BF1) E29a) K01)
                               Verbreiterung)
                                                        225/45R19
                                                        G01) K04)

                                                        235/40R19
                                                        K04)

                                                        245/40R19
                                                        G01) K04)

                                                        255/35R19
                                                        K02)

                                                        255/40R19
                                                        G01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     4 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                            e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 221     Seat Cupra Ateca        225/45R19                               A01) bis A10)
                                                       GKU) K04) N235)                         BF1) K01)

                                                       235/40R19
                                                       K04) N245)

                                                       245/40R19
                                                       K04)

                                                       255/40R19
                                                       GM4) K02)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 54214*05




                                                       vorne                hinten
                                                       225/45R19            245/40R19          A01) bis A10)
                                                       K01) N235)           K04)               BF1) GKU) V00)
                                                       225/45R19 M+S        245/40R19 M+S      A01) bis A10)
                                                       K01)                 K04)               BF1) GKU) V00)
                                                       225/45R19            255/40R19          A01) bis A10)
                                                       K01) N235)           K02)               BF1) GKU) V00)
                                                       225/45R19 M+S        255/40R19 M+S      A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1) GKU) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KR                            e9*2018/858*11511*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89              Seat Cupra Tavascan    255/50R19                                A01) bis A10)
                                                      K02)                                     BF2) EF0) K01)

                                                       265/45R19
                                                       A94a) K04)

                                                       275/45R19
                                                       K02)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       235/55R19            255/50R19          A01) bis A10)
                                                       K01) N245)           K02)               BF2) EF0)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     5 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               KP                             e9*2018/858*04014*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 195     Seat Cupra Terramar     235/45R19                                A02) bis A10)
                                                       A93) N245)                               A11b) BF1)

                                                        235/45R19 M+S
                                                        A93)

                                                        235/50R19
                                                        A93a) N245)

                                                        235/50R19 M+S
                                                        A93a)

                                                        245/45R19
                                                        A93) N255)
§22 54214*05




                                                        255/45R19
                                                        A93a)

                                                        265/45R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3R                              e9*2001/116*0072*..
               3RN                             e9*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST       225/35R19                               A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, mit G8V) T88)                                 BF3) K01) K62)
                               kleinster
                               Serienbereifung 195/..
                               oder 205/..)             245/30R19
                                                        K04) K28) K63)

                                                        255/30R19
                                                        K04) K28) K63)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/35R19            255/30R19           A01) bis A10)
                                                        K01) T88)            K04) K28) K62) K63) BF3) G8V) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     6 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3R                              e9*2001/116*0072*..
               3RN                             e9*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST       225/35R19                                A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, mit T88)                                       BF3) K01) K62)
                               kleinster
                               Serienbereifung 225/..)
                                                        245/30R19
                                                        K04) K28) K63)

                                                         255/30R19
                                                         K04) K28) K63)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/35R19            255/30R19           A01) bis A10)
§22 54214*05




                                                         K01)                 K04) K28) K62) K63) BF3) V00)

               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                                 e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110      Seat Leon                   215/35R19                             A01) bis A10)
                               (3-türer, 5-türer, Kombi; T85)                                    BF3) E61) K01) K04) K28)
                               Ausführungen mit                                                  K66)
                               Verbundlenker-
                                                           225/35R19
                               Hinterachse)
                                                           G0S) K25) K65)

                                                         235/30R19


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                                 e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 221      Seat Leon                   215/35R19                             A01) bis A10)
                               (3-türer, 5-türer, Kombi; K04) N225) T85)                         BF3) E62) K01)
                               Ausführungen mit
                               Mehrlenker-Hinterachse)
                                                           225/35R19
                                                           GCP) K04) K25) K28) K65) K66)

                                                         235/30R19
                                                         K04) K28) K66) T86)

                                                         245/30R19
                                                         K02) K28) K66)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     7 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                            e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               213 bis 221     Seat Leon              225/35R19                           A01) bis A10)
                               (Cupra)                K04) K25) K65)                      BF3) K01) K28) K66)

                                                        235/30R19
                                                        K04) T86)

                                                        245/30R19
                                                        K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               KL                             e9*2007/46*3167*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 54214*05




               110 bis 140     Seat Leon, Leon          235/30R19                         A01) bis A10)
                               Sportstourer                                               A11) BF1) E62) K01) K02)
                               (Ausführungen mit                                          K15) K28) K66) T86)
                               Mehrlenker- Hinterachse)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               KL                             e9*2007/46*3167*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245     Seat Leon Cupra,        215/35R19                          A01) bis A10)
                               Cupra Sportstourer      N225) T85)                         A11) BF1) K01) K04)

                                                        235/30R19
                                                        K15) K28) K66) T86)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                            e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               228             Seat Leon              225/35R19                           A01) bis A10)
                               (CUPRA R)              K04)                                BF3) K01) K28) K66)

                                                        235/30R19
                                                        K04)

                                                        245/30R19
                                                        K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     8 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               KN                             e9*2007/46*6666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Seat Tarraco            235/45R19                           A01) bis A10)
                               (ohne                                                       A11) BF1) E29a) K01)
                               Radhausverbreiterung) 235/50R19
                                                        K04) K67)

                                                        245/45R19
                                                        K04) K67)

                                                        255/45R19
                                                        K04) K67)

                                                        265/45R19
                                                        K02) K67)
§22 54214*05




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               KN                              e9*2007/46*6666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Seat Tarraco              235/45R19                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung)                                   A11) BF1) E64)
                                                        235/50R19
                                                        A01) K67)

                                                        245/45R19
                                                        A01) K67)

                                                        255/45R19
                                                        A01) K67)

                                                        265/45R19
                                                        A01) K01) K67)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     9 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
§22 54214*05




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11b) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     10 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855



               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                      27 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 120 Nm
§22 54214*05




               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

               E64)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen, diese sind serienmäßig auch mit der
                      Reifengröße 255/40R20 ausgerüstet, oder haben diese Reifengröße auch in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                      eingetragen.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     11 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                    225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
§22 54214*05




                    205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                    225/50R18, 245/35R20, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GM4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                    225/50R18, 245/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     12 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
§22 54214*05




                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K62)   An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
                      Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
                      Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
                      anzulegen.

               K63)   An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng an
                      das Radhaus anzulegen und auszustellen.

               K65)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter der
                        Radmitte sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K66)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                        eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

               K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                        eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden,
                      • die Blech Radhauskante ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
                        Stoßfängers um 10mm aufzuweiten,
                      • die Kunststoff Radhausverbreiterung ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante
                        des Stoßfängers auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     13 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 54214*05




                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 1b mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 09.12.2025
						
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