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							               Gutachten 366-0007-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54347
               ANLAGE: 16 SEAT                                                      Radtyp: OFU9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.02.2025
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                               Fahrzeughersteller              SEAT, SEAT, S.A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               OFU9M8BP40K571          PCD112 ET40            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2297    10/22
               OFU9M8DA40K571          PCD112 ET40            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2297    10/22
               OFU9M8FA40K571          PCD112 ET40            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2297    10/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54347*04




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse         zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: OFU9K KBA: 54348 Lochkreis: 5x112 ET:                    35 oder
               Radtyp: OFU9K KBA: 54348 Lochkreis: 5x112 ET:                    50 oder
               Radtyp: OFU9K KBA: 54348 Lochkreis: 5x112 ET:                    40

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KA40, KA42, KA4Y
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL; KR; K1; 1P; 1PN; 5P; 5PN
                                                            140 Nm für Typ : KL; KN; 5FP
                Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 235/35R19 91               11A; 22Q; 24C; 24M;      Altea Freetrack;
                                                                                    6C3; 990; KA4Y;          Frontantrieb;
                                                                                    KA40                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0007-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54347
               ANLAGE: 16 SEAT                                                  Radtyp: OFU9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen  Auflagen
               5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/35R19 91W           11A; 21B; 21N; 22H; Nicht Altea Freetrack;
                                                                                22Q; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/35R19 91        11A; 21B; 21N; 22H; 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                22Q; 24C; 24D       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74A; 74P; 77E
               5PN           e9*2007/46*0012*..   103 - 155 235/35R19 91        11A; 22Q; 24C; 24M; Altea 4 Freetrack;
                                                                                6C3; 990; KA4Y;     Allradantrieb;
                                                                                KA40                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen            Auflagen
               5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 235/35R19 91 11A; 22Q; 24C; 24M;           Altea Freetrack;
                                                                      6C3; 990; KA4Y;               Frontantrieb;
                                                                      KA40                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    74P; 77E
               5P            e9*2001/116*0050*.. 63 - 147   225/35R19 91W       11A; 21B; 21N; 22H; Nicht Altea Freetrack;
                                                                                22Q; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54347*04




                                                            235/35R19 91        11A; 21B; 21N; 22H; 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                22Q; 24C; 24D       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74A; 74P; 77E
               5P            e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 235/35R19 91         11A; 22Q; 24C; 24M; Altea 4 Freetrack;
                                                                                6C3; 990; KA4Y;     Allradantrieb;
                                                                                KA40                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     ATECA, CUPRA ATECA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5FP          e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 225/40R19       89                              Allradantrieb;
                                                        235/40R19       92      11A;   24J;   248       Frontantrieb;
                                                        245/35R19       89      11A;   24J;   248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/40R19       94      11A;   24J;   248       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        255/35R19       92      11A;   24J;   248       721; 725; 73C; 74A;
                                                        255/40R19       96      11A;   24J;   248       74P; 77E
               5FP          e9*2007/46*6394*.. 221      225/40R19       89                              ATECA CUPRA;
                                                        235/40R19       92      11A;   24J;   248       Allradantrieb;
                                                        245/35R19       89      11A;   24J;   248       Frontantrieb;
                                                        245/40R19       94      11A;   24J;   248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/35R19       92      11A;   24J;   248       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        255/40R19       96      11A;   24J;   248       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0007-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54347
               ANLAGE: 16 SEAT                                                  Radtyp: OFU9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     BORN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               K1           e9*2018/858*04001*.. 70         235/45R19 95        11A; 24C; 248; 26B;     Heckantrieb; Elektro;
                                                                                26N                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 765; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     LEON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1P           e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/35R19 91W         11A; 21B; 22F; 24C;     Leon Cupra; Leon
               1PN          e9*2007/46*0013*..                                  24D                     Cupra R; Frontantrieb;
                                                          235/35R19 91          11A; 21B; 22F; 24C;     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                24D                     11H; 12A; 51A; 573;
                                                            255/30R19 91        11A; 22F; 24D; 57F;     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                585; 671; KA4Y;         73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                KA40; KA42              FKA
               1P            e9*2001/116*0052*.. 63 - 155   225/35R19 91W       11A; 21B; 22F; 24C;     Schrägheck;
               1PN           e9*2007/46*0013*..                                 24D                     Frontantrieb;
                                                            235/35R19 87Y       11A; 21B; 22F; 24C;     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                24D; 5ET                11H; 12A; 51A; 71C;
                                                            255/30R19 91        11A; 22F; 24D; 57F;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                585; 671; KA4Y;         74A; 74P; 77E; FKA
                                                                                KA40; KA42
§22 54347*04




               Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
               KL           e9*2007/46*3167*.. 66 - 140 235/35R19 91   11A; 24J; 248; 26B; nicht Cupra Leon;
                                                                       26N; 27H            Kombi; Schrägheck;
                                               110 - 140 225/35R19 88  11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb;
                                                                       26N; 27H; 5FE       Frontantrieb; inkl.
                                                                                           Hybrid;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 77E
               KL           e9*2007/46*3167*.. 110 - 245 225/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; Leon Cupra; Leon
                                                                       26N; 27H; 52J       Cupra Sportstourer;
                                                         225/35R19 88  11A; 245; 248; 26B; Kombi; Schrägheck;
                                                                       26N; 27H; 5FE       Allradantrieb;
                                                         235/35R19 91  11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; inkl.
                                                                       26N; 27H            Hybrid;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 77E; BEN

               Verkaufsbezeichnung:     Tarraco
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               KN           e9*2007/46*6666*..  110 - 180 245/45R19 102         11A; 246                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0007-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54347
               ANLAGE: 16 SEAT                                                  Radtyp: OFU9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     TAVASCAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               KR           e9*2018/858*11511*.. 89         255/50R19 103       YBJ; 57F; KA4Y;         M. zusätz.
                                                                                KA40                    Radabdeckung Achse 2
                                                                                                        (Flap); Heckantrieb;
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76B; 765; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
§22 54347*04




               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0007-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54347
               ANLAGE: 16 SEAT                                                   Radtyp: OFU9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2025
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               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54347*04




               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombinat ion muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0007-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54347
               ANLAGE: 16 SEAT                                                   Radtyp: OFU9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2025
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bet riebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
§22 54347*04




                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                      R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                      winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/35R19
                                    Hinterachse:                          255/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0007-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54347
               ANLAGE: 16 SEAT                                                   Radtyp: OFU9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 10
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugaus führungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/35R19
                                   Hinterachse:                        235/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§22 54347*04




                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gl iederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0007-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54347
               ANLAGE: 16 SEAT                                                    Radtyp: OFU9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 20.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 8 von 10
               990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          235/35R19
                                     Hinterachse:                          265/30R19
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
                    (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               KA40)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                         Vorderachse OFU9K KBA: 54348 Lochkreis 5x112 ET: 40
               KA42)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                         Vorderachse OFU9K KBA: 54348 Lochkreis 5x112 ET: 50
               KA4Y) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
§22 54347*04




                     Vorderachse OFU9K KBA: 54348 Lochkreis 5x112 ET: 35
               YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        235/55R19
                                     Hinterachse:                        255/50R19
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0007-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54347
               ANLAGE: 16 SEAT                                                  Radtyp: OFU9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     K1
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*04001*..
                      Handelsbez.:     BORN

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 295              y = 295                  VA
                            26P                     x = 245              y = 245                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 295        y = 295            25                VA
§22 54347*04




                            26N                  x = 295        y = 295             8                VA
                            27F                  x = 310        y = 300            15                HA
                            27H                  x = 310        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0007-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54347
               ANLAGE: 16 SEAT                                                  Radtyp: OFU9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     KL
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3167*..
                      Handelsbez.:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 265              y = 265                  VA
                            26P                     x = 215              y = 215                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 265        y = 265            20                VA
§22 54347*04




                            26N                  x = 265        y = 265             8                VA
                            27F                  x = 275        y = 275            20                HA
                            27H                  y = 275        y = 275             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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