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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55411 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001354-B0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                           C36 8520
               Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                        CMS
               Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                         C36 8520 40 91S
                Radausführungskennz.:                                   CMS 1549/05
                Radgröße:                                                  8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                          40,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
§22 55411*01




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                       SR22RK Ø 66,45 Ø57,1
                geprüfte Radlast: *)                                         800 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      SEAT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                 Z 95        140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,               Z 95         120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                            e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Seat Ateca              225/35R20                               A02) bis A10)
                               (Ausführung mit         N235)                                   BF1)
                               serienmäßiger
                               Verbreiterung)
                                                       225/35R20 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55411 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001354-B0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 8520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                            e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      Seat Ateca              225/35R20                               A01) bis A10)
                               (Ausführung ohne                                                BF1) K01) K04)
                               serienmäßiger
                               Verbreiterung)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                           e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 221     Seat Cupra Ateca       225/35R20                                A02) bis A10)
                                                      A93a) N235)                              BF1)

                                                       225/40R20
§22 55411*01




                                                       A93a) GEB) N235)

                                                       235/35R20
                                                       N245)

                                                       245/35R20
                                                       A01) K03)

                                                       255/35R20
                                                       A01) GKU) K01) K04)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       225/40R20           255/35R20           A01) bis A10)
                                                       A93a) N235)         K04)                BF1) GEB) V00)
                                                       225/40R20 M+S       255/35R20 M+S       A01) bis A10)
                                                       A93a)               K04)                BF1) GEB) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               K1                            e9*2018/858*04001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70              Seat Cupra Born        225/40R20                                A01) bis A10)
                                                                                               A94) BF2) K01) K04) T94)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KM                            e9*2007/46*4008*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245     Seat Cupra Formentor 245/35R20                                  A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF1)
                                                       255/35R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55411 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001354-B0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KM                            e9*2007/46*4008*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               287             Seat Cupra Formentor 255/30R20                           A02) bis A10)
                               VZ5                                                      BF1)
                                                      255/35R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KR                            e9*2018/858*11511*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89              Seat Cupra Tavascan    255/45R20                         A02) bis A10)
                                                                                        A94) BF2) EF0)
                                                      265/45R20

                                                      HL 255/45R20
§22 55411*01




                                                      HL 265/45R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KN                            e9*2007/46*6666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Seat Tarraco           235/40R20                         A02) bis A10)
                               (ohne                  A93)                              A11) BF1)
                               Radhausverbreiterung)
                                                      235/45R20

                                                      245/40R20

                                                      255/40R20
                                                      A01) K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KN                            e9*2007/46*6666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Seat Tarraco           235/40R20                         A02) bis A10)
                               (mit                   A93)                              A11) BF1) E64)
                               Radhausverbreiterung)
                                                      235/45R20

                                                      245/40R20

                                                      255/40R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55411 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001354-B0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 8520


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 55411*01




                      nicht zulässig. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55411 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001354-B0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 8520


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
§22 55411*01




                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: Z 95
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
                      mm
                      Zubehörkit: Z 95
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E64)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen, diese sind serienmäßig auch mit
                      der Reifengröße 255/40R20 ausgerüstet, oder haben diese Reifengröße auch in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GEB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55411 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001354-B0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 8520


               GKU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18,
                    245/35R20, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                    der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
§22 55411*01




                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 5d mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ C36 8520 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 07.03.2025
						
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