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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-I0-072
               Anlage-Nr. :                 6
               Seite :                      1 / 11
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                       WI238019
                Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                               FONDMETAL
                Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                               43_5_112M2
                Radausführungskennz.:                                        PCD 112M2
                Radgröße:                                                      8Jx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                              43 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
                Lochzahl:                                                         5
                Mittenlochdurchmesser:                                        57,10 mm
                Zentrierart                                              Mittenzentrierung
§22 53659*08




                Zentrierring:                                                 ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                            900 kg
                Reifenabrollumfang:                                           2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                       120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                        120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-I0-072
               Anlage-Nr. :                 6
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5P                            e9*2001/116*0050*..
               5PN                           e9*2007/46*0012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 147    Seat Altea, Altea XL,   215/35R19                            A01) bis A10)
                             Toledo                  K03) N225) T85)                      BF1)
                             (außer Freetrack)
                                                     225/35R19
                                                     G7X) K01) K04) K51) T88)

                                                     245/30R19
                                                     K01) K04) K50) K51) K52) T89)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                          e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
§22 53659*08




               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140    Seat Ateca             225/40R19                             A02) bis A10)
                             (mit serienmäßiger     N235)                                 BF2) E29)
                             Verbreiterung)
                                                    225/40R19 M+S

                                                     225/45R19
                                                     N235)

                                                     225/45R19 M+S

                                                     235/40R19


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                          e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110    Seat Ateca             225/40R19                             A02) bis A10)
                             (ohne serienmäßiger                                          BF2) E29a)
                             Verbreiterung)         225/45R19
                                                    A01) G01)

                                                     235/40R19
                                                     A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-I0-072
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               Teiletyp :                   WI238019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                         e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 221   Seat Cupra Ateca      225/45R19                                A02) bis A10)
                                                   A93a) GKU) N235)                         BF2)

                                                    235/40R19
                                                    A93a) N245)

                                                    245/40R19

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    225/45R19           245/40R19           A02) bis A10)
                                                    A93a) N235)                             BF2) GKU) V00)
                                                    225/45R19 M+S       245/40R19 M+S       A02) bis A10)
                                                    A93a)                                   BF2) GKU) V00)
§22 53659*08




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               K1                          e9*2018/858*04001*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70            Seat Cupra Born       215/50R19                                A01) bis A10)
                                                   K01) M00)                                A94) BF3) K04)

                                                    225/45R19
                                                    K03)

                                                    235/45R19
                                                    K01)

                                                    245/40R19
                                                    K01)

                                                    245/45R19
                                                    K01)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               KR                          e9*2018/858*11511*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89            Seat Cupra Tavascan 255/50R19                                  A02) bis A10)
                                                                                            A94) BF3) EF0)
                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    235/55R19           255/50R19           A02) bis A10)
                                                    N245)               A94)                BF3) EF0)
                                                    HL 235/55R19        255/50R19           A02) bis A10)
                                                    N245)               A94)                BF3) EF0) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-I0-072
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               3R                           e9*2001/116*0072*..
               3RN                          e9*2007/46*0011*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 147    Seat Exeo, Exeo ST     225/35R19                             A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi, mit G8V) T88)                             BF1)
                             kleinster
                             Serienbereifung 195/.. 245/30R19
                             oder 205/..)           A01) K03)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               3R                           e9*2001/116*0072*..
               3RN                          e9*2007/46*0011*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 155   Seat Exeo, Exeo ST      225/35R19                            A02) bis A10)
§22 53659*08




                             (Limousine, Kombi, mit T88)                                  BF1)
                             kleinster
                             Serienbereifung 225/..) 245/30R19
                                                     A01) K03)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1P                          e9*2001/116*0052*..
               1PN                         e9*2007/46*0013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 155    Seat Leon              215/35R19                             A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit      T85)                                  BF1) K01)
                             kleinster
                             Sommerbereifung 195/.. 225/35R19
                             oder 205/..)           G2P) K04) K51)

                                                     245/30R19
                                                     K04) K51)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1P                          e9*2001/116*0052*..
               1PN                         e9*2007/46*0013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 195    Seat Leon             225/30R19                              A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit     T84)                                   BF1) K01) K04)
                             kleinster
                             Sommerbereifung       225/35R19
                             225/..)               K51)

                                                     245/30R19
                                                     K51)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-I0-072
               Anlage-Nr. :                 6
               Seite :                      5 / 11
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                              e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110    Seat Leon                 215/35R19                          A02) bis A10)
                             (3-türer, 5-türer,        A93a) T85)                         BF1) E61)
                             Kombi; Ausführungen
                             mit Verbundlenker-        225/30R19
                             Hinterachse)              A01) A93) K03) K04) T84)

                                                      225/35R19
                                                      A01) G0S) K03) K04)

                                                      245/30R19
                                                      A01) K03) K04) K28) K66)
§22 53659*08




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                              e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 221    Seat Leon                 215/35R19                          A02) bis A10)
                             (3-türer, 5-türer,        A93a) N225) T85)                   BF1) E62)
                             Kombi; Ausführungen
                             mit Mehrlenker-           225/30R19
                             Hinterachse)              A01) A93) K03) K04) T84)

                                                      225/35R19
                                                      A01) GCP) K03) K04)

                                                      245/30R19
                                                      A01) K03) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                          e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               213 bis 221   Seat Leon             225/35R19                              A01) bis A10)
                             (Cupra)                                                      BF1) K03) K04)
                                                   245/30R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-I0-072
               Anlage-Nr. :                 6
               Seite :                      6 / 11
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               KL                           e9*2007/46*3167*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 110    Seat Leon, Leon        215/35R19                             A02) bis A10)
                             Sportstourer           A93a) N225) T85)                      BF2) E61)
                             (Ausführungen mit
                             Verbundlenker-         225/30R19
                             Hinterachse)           A01) A93) K04) T84)

                                                    225/35R19
                                                    A01) K04)

                                                    245/30R19
                                                    A01) K01) K04) K15) K28) K66)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53659*08




               KL                          e9*2007/46*3167*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140   Seat Leon, Leon       225/35R19                              A01) bis A10)
                             Sportstourer                                                 A11) BF2) E62) K04)
                             (Ausführungen mit     245/30R19
                             Mehrlenker-           K01)
                             Hinterachse)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               KL                          e9*2007/46*3167*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245   Seat Leon Cupra, Cupra 215/35R19                             A02) bis A10)
                             Sportstourer           A93a) N225) T85)                      A11) BF2)

                                                    225/30R19
                                                    A93) N235) T84)

                                                    225/35R19
                                                    ECE) N235)

                                                    245/30R19
                                                    A01) K01)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                          e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               228           Seat Leon             225/35R19                              A02) bis A10)
                             (CUPRA R)                                                    BF1)
                                                   245/30R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-I0-072
               Anlage-Nr. :                 6
               Seite :                      7 / 11
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               KN                          e9*2007/46*6666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180   Seat Tarraco          235/45R19                               A02) bis A10)
                             (ohne                 A93)                                    A11) BF2) E29a)
                             Radhausverbreiterung)
                                                   235/50R19

                                                    245/45R19
                                                    A93a)

                                                    255/45R19


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               KN                           e9*2007/46*6666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
§22 53659*08




               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180   Seat Tarraco           225/50R19                              A02) bis A10)
                             (mit                   A93a) N235)                            A11) BF2) E64)
                             Serienverbreiterung)
                                                    235/45R19
                                                    A93)

                                                    235/50R19

                                                    245/45R19
                                                    A93a)

                                                    255/45R19


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                      so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-I0-072
               Anlage-Nr. :                 6
               Seite :                      8 / 11
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019



               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
§22 53659*08




                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-I0-072
               Anlage-Nr. :                 6
               Seite :                      9 / 11
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

               E64)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen, diese sind serienmäßig auch mit der
                      Reifengröße 255/40R20 ausgerüstet, oder haben diese Reifengröße auch in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen.
§22 53659*08




               ECE)   Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                      Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B.
                      EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
                      225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G2P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16,
                      215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G8V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-I0-072
               Anlage-Nr. :                 6
               Seite :                      10 / 11
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
                    225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18,
                    245/35R20, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 53659*08




                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                      Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K50)   An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich hinter der
                      Radmitte) nach oben zu formen.

               K51)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis Übergang
                      zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                      abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

               K52)   An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
                      Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.

               K66)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-I0-072
               Anlage-Nr. :                 6
               Seite :                      11 / 11
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
                      Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
                      jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 53659*08




               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage 6 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ WI238019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 08.09.2025
						
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