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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001429-A0-104
               Anlage-Nr. :                BB6
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R8805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     73R8805
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                             RONAL                                   RONAL
               Montageposition:                        Vorderachse                          Hinterachse
               Radausführung:                          73R8805.273                         73R8805.373
               Radausführungskennz:                    73R8805.273                         73R8805.373
               Radgröße:                               8J-Nx18H2                             8J-Nx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                       40,1 mm                                  45,1 mm
               Lochkreisdurchmesser:                     112 mm                                  112 mm
§22 55094*00




               Lochzahl:                                    5                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                   66,50 mm                             66,50 mm
               Zentrierart                         Mittenzentrierung                      Mittenzentrierung
               Zentrierring:                           RK 66,6 57,1                         RK 66,6 57,1
               geprüfte Radlast: *)                      735 kg                                  750 kg
                Reifenabrollumfang:                      2410 mm                         2410 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                    moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                     ZP50755     170 Nm
                               Schaftlänge 35 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,            ZP50752       120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,            ZP50752       140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001429-A0-104
               Anlage-Nr. :                BB6
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R8805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               7MS                           e1*2001/116*0036*.., e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse          Hinterachse
                                                      8J-Nx18H2,           8J-Nx18H2,
                                                      ET40,1               ET45,1
               66 bis 150      Seat Alhambra          225/40R18            225/40R18            A01) bis A10)
                                                      K01)                 K04) K49) T92)       BF1)
                                                      245/35R18            245/35R18            A01) bis A10)
                                                      K01)                 K04) T92)            BF1)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               5P                               e9*2001/116*0050*..
               5PN                              e9*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8J-Nx18H2,       8J-Nx18H2,
§22 55094*00




                                                         ET40,1           ET45,1
               63 bis 147      Seat Altea, Altea XL,     205/40R18        205/40R18            A01) bis A10)
                               Toledo                    K03)                                  BF2) N215) T86)
                               (außer Freetrack)         205/45R18        205/45R18            A01) bis A10)
                                                         K03)                                  BF2) G7X) M00) N215) T86)
                                                         215/40R18        215/40R18            A01) bis A10)
                                                         K01)             T89)                 BF2) N225)
                                                         225/40R18        225/40R18            A01) bis A10)
                                                         K01) K50)                             BF2)
                                                         235/35R18        235/35R18            A01) bis A10)
                                                         K01)             K04)                 BF2)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                             e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                                        8J-Nx18H2,       8J-Nx18H2,
                                                        ET40,1           ET45,1
               81 bis 140      Seat Ateca               215/50R18        215/50R18             A01) bis A10)
                               (mit serienmäßiger       K03)                                   BF3) E29) M00) N225)
                               Verbreiterung)           215/50R18 M+S    215/50R18 M+S         A01) bis A10)
                                                        K03)                                   BF3) E29) M00)
                                                        225/45R18        225/45R18             A02) bis A10)
                                                                                               BF3) E29) N235)
                                                       225/45R18 M+S       225/45R18 M+S       A02) bis A10)
                                                                                               BF3) E29)
                                                       225/50R18           225/50R18           A01) bis A10)
                                                       K01)                                    BF3) E29) N235)
                                                       225/50R18 M+S       225/50R18 M+S       A01) bis A10)
                                                       K01)                                    BF3) E29)
                                                       235/45R18           235/45R18           A01) bis A10)
                                                       K03)                                    BF3) E29)
                                                       245/45R18           245/45R18           A01) bis A10)
                                                       K01)                                    BF3) E29)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001429-A0-104
               Anlage-Nr. :                BB6
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R8805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                            e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                       8J-Nx18H2,        8J-Nx18H2,
                                                       ET40,1            ET45,1
               81 bis 110      Seat Ateca              225/45R18         225/45R18          A02) bis A10)
                               (ohne serienmäßiger                                          BF3) E29a)
                               Verbreiterung)          225/50R18         225/50R18          A01) bis A10)
                                                       K01)              K04)               BF3) E29a) G01)
                                                       235/45R18         235/45R18          A01) bis A10)
                                                       K01)                                 BF3) E29a)
                                                       245/45R18         245/45R18          A01) bis A10)
                                                       K01)              K04)               BF3) E29a) G01)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                            e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 55094*00




               (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                       8J-Nx18H2,        8J-Nx18H2,
                                                       ET40,1            ET45,1
               110 bis 221     Seat Cupra Ateca        225/50R18         225/50R18          A02) bis A10)
                                                                                            BF3) EF0) GKU) N235)
                                                      235/45R18           235/45R18         A02) bis A10)
                                                      A93)                                  BF3) EF0) N245)
                                                      245/45R18           245/45R18         A02) bis A10)
                                                                                            BF3) EF0)
                                                      255/45R18           255/45R18         A02) bis A10)
                                                                                            BF3) EF0) GM4)
                                                      225/50R18           245/45R18         A02) bis A10)
                                                      N235)                                 BF3) EF0) GKU) V00)
                                                      225/50R18           255/45R18         A02) bis A10)
                                                      N235)                                 BF3) EF0) GKU) V00)
                                                      225/50R18 M+S       245/45R18 M+S     A02) bis A10)
                                                                                            BF3) EF0) GKU) V00)
                                                      225/50R18 M+S       255/45R18 M+S     A02) bis A10)
                                                                                            BF3) EF0) GKU) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001429-A0-104
               Anlage-Nr. :                BB6
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R8805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3R                              e9*2001/116*0072*..
               3RN                             e9*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                                        8J-Nx18H2,       8J-Nx18H2,
                                                        ET40,1           ET45,1
               75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST       205/45R18        205/45R18          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, mit                                       BF2) G8V) M00) T86)
                               kleinster                215/40R18        215/40R18          A02) bis A10)
                               Serienbereifung 195/..                                       BF2)
                               oder 205/..)             225/40R18        225/40R18          A02) bis A10)
                                                                                            BF2)
                                                      235/35R18           235/35R18         A01) bis A10)
                                                      K03)                                  BF2)
                                                      205/45R18           225/40R18         A02) bis A10)
                                                      M00) T86)                             BF2) G8V) V00)
§22 55094*00




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3R                              e9*2001/116*0072*..
               3RN                             e9*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                                        8J-Nx18H2,       8J-Nx18H2,
                                                        ET40,1           ET45,1
               147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST       225/40R18        225/40R18          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, mit                                       BF2)
                               kleinster                235/35R18        235/35R18          A01) bis A10)
                               Serienbereifung 225/..)  K03)                                BF2)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               1P                               e9*2001/116*0052*..
               1PN                              e9*2007/46*0013*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8J-Nx18H2,       8J-Nx18H2,
                                                         ET40,1           ET45,1
               63 bis 155      Seat Leon                 205/40R18        205/40R18         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit         A93) T86)                          BF2)
                               kleinster                 205/45R18        205/45R18         A02) bis A10)
                               Sommerbereifung           T86)                               BF2) G2P) M00)
                               195/.. oder 205/..)
                                                         215/40R18        215/40R18         A01) bis A10)
                                                         K01)                               BF2)
                                                         225/40R18        225/40R18         A01) bis A10)
                                                         K01)                               BF2)
                                                         235/35R18        235/35R18         A01) bis A10)
                                                         K01)             K04) K51)         BF2)
                                                         245/35R18        245/35R18         A01) bis A10)
                                                         K01)             K04) K51)         BF2)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001429-A0-104
               Anlage-Nr. :                BB6
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R8805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1P                            e9*2001/116*0052*..
               1PN                           e9*2007/46*0013*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                       8J-Nx18H2,        8J-Nx18H2,
                                                       ET40,1            ET45,1
               75 bis 195      Seat Leon               HL 225/35R18      HL 225/35R18       A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit       A93) K01)                            BF2)
                               kleinster               225/40R18         225/40R18          A01) bis A10)
                               Sommerbereifung 225/..) K01)                                 BF2)
                                                       235/35R18         235/35R18          A01) bis A10)
                                                       K01)              K04) K51)          BF2)
                                                       245/35R18         245/35R18          A01) bis A10)
                                                       K01)              K04) K51)          BF2)

               Auflagen und Hinweise
§22 55094*00




               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001429-A0-104
               Anlage-Nr. :                BB6
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R8805


               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 55094*00




                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                      Zubehörkit: ZP50755
                      Anzugsmoment: 170 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50752
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50752
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001429-A0-104
               Anlage-Nr. :                BB6
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R8805


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
§22 55094*00




                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                    225/50R18, 245/35R20, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GM4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                    225/50R18, 245/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001429-A0-104
               Anlage-Nr. :                BB6
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R8805


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K49)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
                      komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
                      anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
                      Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

               K50)   An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich hinter
                      der Radmitte) nach oben zu formen.

               K51)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
                      Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
                      Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
§22 55094*00




                      anzulegen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001429-A0-104
               Anlage-Nr. :                BB6
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R8805



               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage BB6 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 73R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 18.09.2025
§22 55094*00
						
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