Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001429-A0-104
Anlage-Nr. : BB6
Seite : 1/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 73R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL RONAL
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: 73R8805.273 73R8805.373
Radausführungskennz: 73R8805.273 73R8805.373
Radgröße: 8J-Nx18H2 8J-Nx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40,1 mm 45,1 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
§22 55094*00
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm 66,50 mm
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: RK 66,6 57,1 RK 66,6 57,1
geprüfte Radlast: *) 735 kg 750 kg
Reifenabrollumfang: 2410 mm 2410 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SEAT
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50755 170 Nm
Schaftlänge 35 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50752 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50752 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001429-A0-104
Anlage-Nr. : BB6
Seite : 2/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7MS e1*2001/116*0036*.., e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8J-Nx18H2, 8J-Nx18H2,
ET40,1 ET45,1
66 bis 150 Seat Alhambra 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) K49) T92) BF1)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) T92) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5P e9*2001/116*0050*..
5PN e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8J-Nx18H2, 8J-Nx18H2,
§22 55094*00
ET40,1 ET45,1
63 bis 147 Seat Altea, Altea XL, 205/40R18 205/40R18 A01) bis A10)
Toledo K03) BF2) N215) T86)
(außer Freetrack) 205/45R18 205/45R18 A01) bis A10)
K03) BF2) G7X) M00) N215) T86)
215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)
K01) T89) BF2) N225)
225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
K01) K50) BF2)
235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8J-Nx18H2, 8J-Nx18H2,
ET40,1 ET45,1
81 bis 140 Seat Ateca 215/50R18 215/50R18 A01) bis A10)
(mit serienmäßiger K03) BF3) E29) M00) N225)
Verbreiterung) 215/50R18 M+S 215/50R18 M+S A01) bis A10)
K03) BF3) E29) M00)
225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
BF3) E29) N235)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A02) bis A10)
BF3) E29)
225/50R18 225/50R18 A01) bis A10)
K01) BF3) E29) N235)
225/50R18 M+S 225/50R18 M+S A01) bis A10)
K01) BF3) E29)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
K03) BF3) E29)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K01) BF3) E29)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001429-A0-104
Anlage-Nr. : BB6
Seite : 3/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8J-Nx18H2, 8J-Nx18H2,
ET40,1 ET45,1
81 bis 110 Seat Ateca 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(ohne serienmäßiger BF3) E29a)
Verbreiterung) 225/50R18 225/50R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF3) E29a) G01)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
K01) BF3) E29a)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF3) E29a) G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 55094*00
(kW) Vorderachse Hinterachse
8J-Nx18H2, 8J-Nx18H2,
ET40,1 ET45,1
110 bis 221 Seat Cupra Ateca 225/50R18 225/50R18 A02) bis A10)
BF3) EF0) GKU) N235)
235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
A93) BF3) EF0) N245)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
BF3) EF0)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF3) EF0) GM4)
225/50R18 245/45R18 A02) bis A10)
N235) BF3) EF0) GKU) V00)
225/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
N235) BF3) EF0) GKU) V00)
225/50R18 M+S 245/45R18 M+S A02) bis A10)
BF3) EF0) GKU) V00)
225/50R18 M+S 255/45R18 M+S A02) bis A10)
BF3) EF0) GKU) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001429-A0-104
Anlage-Nr. : BB6
Seite : 4/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3R e9*2001/116*0072*..
3RN e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8J-Nx18H2, 8J-Nx18H2,
ET40,1 ET45,1
75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST 205/45R18 205/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, mit BF2) G8V) M00) T86)
kleinster 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10)
Serienbereifung 195/.. BF2)
oder 205/..) 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
BF2)
235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
K03) BF2)
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
M00) T86) BF2) G8V) V00)
§22 55094*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3R e9*2001/116*0072*..
3RN e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8J-Nx18H2, 8J-Nx18H2,
ET40,1 ET45,1
147 bis 155 Seat Exeo, Exeo ST 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, mit BF2)
kleinster 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
Serienbereifung 225/..) K03) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1P e9*2001/116*0052*..
1PN e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8J-Nx18H2, 8J-Nx18H2,
ET40,1 ET45,1
63 bis 155 Seat Leon 205/40R18 205/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A93) T86) BF2)
kleinster 205/45R18 205/45R18 A02) bis A10)
Sommerbereifung T86) BF2) G2P) M00)
195/.. oder 205/..)
215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)
K01) BF2)
225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
K01) BF2)
235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) K51) BF2)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) K51) BF2)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001429-A0-104
Anlage-Nr. : BB6
Seite : 5/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1P e9*2001/116*0052*..
1PN e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8J-Nx18H2, 8J-Nx18H2,
ET40,1 ET45,1
75 bis 195 Seat Leon HL 225/35R18 HL 225/35R18 A01) bis A10)
(Ausführungen mit A93) K01) BF2)
kleinster 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
Sommerbereifung 225/..) K01) BF2)
235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) K51) BF2)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) K51) BF2)
Auflagen und Hinweise
§22 55094*00
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001429-A0-104
Anlage-Nr. : BB6
Seite : 6/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R8805
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 55094*00
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Zubehörkit: ZP50755
Anzugsmoment: 170 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50752
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50752
Anzugsmoment: 140 Nm
E29) Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001429-A0-104
Anlage-Nr. : BB6
Seite : 7/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R8805
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
§22 55094*00
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GKU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
225/50R18, 245/35R20, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GM4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
225/50R18, 245/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001429-A0-104
Anlage-Nr. : BB6
Seite : 8/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R8805
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
K50) An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich hinter
der Radmitte) nach oben zu formen.
K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
§22 55094*00
anzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001429-A0-104
Anlage-Nr. : BB6
Seite : 9/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R8805
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage BB6 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 73R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 18.09.2025
§22 55094*00