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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-A0-233
               Anlage-Nr. :                AB1b
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     C38 9520
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                  CMS
                Montageposition:                                         Hinterachse **)
                Radausführung:                                         C38 9520 35 82S
                Radausführungskennz.:                                     CMS 1580/01
                Radgröße:                                                   9½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           35,5 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 55663*00




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                      SR22RK Ø 66,45 Ø57,1
                geprüfte Radlast: *)                                          900 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse zulässig.
               Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34
               82S (KBA-Nr. 55342*01) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen
               sind dem separaten Gutachten für den Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) zu
               entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                 Z 70        140 Nm
                               Schaftlänge 43,5 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-A0-233
               Anlage-Nr. :                AB1b
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                              e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET34,5           ET35,5
               81 bis 140       Seat Ateca               235/35R20        235/35R20                        A01) bis A10)
                                (mit serienmäßiger                        K04)                             BF1) E29)
                                Verbreiterung)           245/30R20        245/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04) M00)                        BF1) E29)
                                                         245/35R20        245/35R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             BF1) E29)
                                                         255/30R20        255/30R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) E29)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55663*00




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                             e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET34,5            ET35,5
               81 bis 110       Seat Ateca              235/35R20         235/35R20                        A01) bis A10)
                                (ohne serienmäßiger                       K04)                             BF1) E29a)
                                Verbreiterung)          245/30R20         245/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04) M00)                        BF1) E29a)
                                                        245/35R20         245/35R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             BF1) E29a) G01)
                                                        255/30R20         255/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             BF1) E29a)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-A0-233
               Anlage-Nr. :                AB1b
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                             e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET34,5            ET35,5
               110 bis 221      Seat Cupra Ateca        235/35R20         235/35R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             BF1) N245)
                                                        245/35R20         245/35R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             BF1)
                                                        255/35R20         255/35R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) GKU)
                                                            225/35R20               265/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K02)                   BF1) V00)
                                                            225/35R20 M+S           265/30R20 M+S          A01) bis A10)
                                                                                    K02)                   BF1) V00)
                                                            225/40R20               255/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) GEB) V00)
§22 55663*00




                                                            225/40R20 M+S           255/35R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) GEB) V00)
                                                            235/35R20               265/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K02)                   BF1) V00)
                                                            235/35R20               275/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K02)                   BF1) V00)
                                                            235/35R20 M+S           265/30R20 M+S          A01) bis A10)
                                                                                    K02)                   BF1) V00)
                                                            235/35R20 M+S           275/30R20 M+S          A01) bis A10)
                                                                                    K02)                   BF1) V00)
                                                            245/35R20               275/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K02)                   BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               KM                             e9*2007/46*4008*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET34,5             ET35,5
               287              Seat Cupra Formentor   255/30R20          255/30R20                        A01) bis A10)
                                VZ5                                       K04)                             BF1)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-A0-233
               Anlage-Nr. :                AB1b
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 55663*00




                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-A0-233
               Anlage-Nr. :                AB1b
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 43,5 mm
                      Zubehörkit: Z 70
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GEB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                    225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§22 55663*00




                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                    225/50R18, 245/35R20, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-A0-233
               Anlage-Nr. :                AB1b
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB1b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ C38 9520 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 28.08.2025
§22 55663*00
						
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