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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                6c
                Seite :                     1 / 10
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                    FB2DC-9020
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                               BORBET
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                               LK 112
                 Radausführungskennz.:                                        LK 112
                 Radgröße:                                                   9Jx20H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      72,50 mm
§22 101205*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                            BOØ72,5/Ø57,1
                 geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2330 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    5207        140 Nm
                                Schaftlänge 33 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    5246        140 Nm
                                Schaftlänge 28,5 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                  5235-2      120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                6c
                Seite :                     2 / 10
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                7N                            e1*2007/46*0402*..
                7N                            e1*2007/46*0435*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 162      Seat Alhambra          235/35R20                           A01) bis A10)
                                                       G01) K04)                           BF1) T92)

                                                         255/30R20
                                                         G6S) K02) K03)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                5FP                             e9*2007/46*6394*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 140      Seat Ateca               225/35R20                         A01) bis A10)
                                (mit serienmäßiger                                         BF2) E29) K01) K04)
§22 101205*00




                                                         N235)
                                Verbreiterung)
                                                         225/35R20 M+S

                                                         235/35R20

                                                         245/30R20


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                5FP                            e9*2007/46*6394*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 110      Seat Ateca              225/35R20                          A01) bis A10)
                                (ohne serienmäßiger                                        BF2) E29a) K01) K04)
                                Verbreiterung)          235/35R20

                                                         245/30R20
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                6c
                Seite :                     3 / 10
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                5FP                            e9*2007/46*6394*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 221     Seat Cupra Ateca        225/35R20                               A01) bis A10)
                                                        A93a) K04) N235)                        BF2) EB1) K01)

                                                        225/40R20
                                                        GEB) K04) N235)

                                                        235/35R20
                                                        K04) N245)

                                                        245/35R20
                                                        K04)

                                                        255/35R20
§22 101205*00




                                                        GKU) K04)

                                                        265/30R20
                                                        K02)

                                                        275/30R20
                                                        K02)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/35R20            265/30R20          A01) bis A10)
                                                        A93a) K01) N235)     K02)               BF2) EB1) V00)
                                                        225/35R20 M+S        265/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                                        A93a) K01)           K02)               BF2) EB1) V00)
                                                        225/40R20            255/35R20          A01) bis A10)
                                                        K01) N235)           K04)               BF2) EB1) GEB) V00)
                                                        225/40R20 M+S        255/35R20 M+S      A01) bis A10)
                                                        K01)                 K04)               BF2) EB1) GEB) V00)
                                                        235/35R20            265/30R20          A01) bis A10)
                                                        K01) N245)           K02)               BF2) EB1) V00)
                                                        235/35R20 M+S        265/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF2) EB1) V00)
                                                        235/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                        K01) N245)           K02)               BF2) EB1) V00)
                                                        235/35R20 M+S        275/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF2) EB1) V00)
                                                        245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF2) EB1) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                6c
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                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                KR                            e9*2018/858*11511*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 89       Seat Cupra Tavascan    255/45R20                                A01) bis A10)
                                                       A94)                                     BF3) K01)

                                                        265/40R20
                                                        A94a)

                                                        265/45R20

                                                        275/40R20
                                                        K04)

                                                        HL 255/45R20
                                                        A94)
§22 101205*00




                                                        HL 265/40R20
                                                        A94a)

                                                        HL 265/45R20

                                                        HL 275/40R20
                                                        K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/45R20            265/40R20          A02) bis A10)
                                                        N245)                A94a)              BF3) V00)
                                                        235/45R20            HL 265/40R20       A02) bis A10)
                                                        N245)                A94a)              BF3) V00)
                                                        245/45R20            275/40R20          A01) bis A10)
                                                        N255)                K04)               BF3) V00)
                                                        245/45R20            HL 275/40R20       A01) bis A10)
                                                        N255)                K04)               BF3) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                6c
                Seite :                     5 / 10
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                KP                             e9*2018/858*04014*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 195     Seat Cupra Terramar     235/40R20                         A02) bis A10)
                                                        A93a) N245)                       A11b) BF2) EB2)

                                                        235/40R20 M+S
                                                        A93a)

                                                        235/45R20
                                                        N245)

                                                        235/45R20 M+S

                                                        245/40R20
                                                        N255)
§22 101205*00




                                                        255/40R20

                                                        265/35R20

                                                        265/40R20

                                                        275/35R20
                                                        A01) K01) K02)

                                                        HL 255/40R20

                                                        HL 265/35R20

                                                        HL 265/40R20

                                                        HL 275/35R20
                                                        A01) K01) K02)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                6c
                Seite :                     6 / 10
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                KN                             e9*2007/46*6666*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 180     Seat Tarraco            235/40R20                         A01) bis A10)
                                (ohne                   A93)                              A11) BF2) E29a) K01)
                                Radhausverbreiterung)
                                                        235/45R20
                                                        A93a) K67)

                                                        245/40R20
                                                        A93a) K67)

                                                        255/40R20
                                                        K04) K67)

                                                        265/35R20
§22 101205*00




                                                        K04) K67)

                                                        265/40R20
                                                        K04) K67)

                                                        275/35R20
                                                        K02) K67)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                KN                             e9*2007/46*6666*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 180     Seat Tarraco            235/40R20                         A02) bis A10)
                                (mit                    A93)                              A11) BF2) E64)
                                Radhausverbreiterung)
                                                        235/45R20
                                                        A01) A93a) K67)

                                                        245/40R20
                                                        A01) A93a) K67)

                                                        255/40R20
                                                        A01) K67)

                                                        265/35R20
                                                        A01) K67)

                                                        265/40R20
                                                        A01) K67)

                                                        275/35R20
                                                        A01) K01) K67)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                6c
                Seite :                     7 / 10
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 101205*00




                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                       Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                6c
                Seite :                     8 / 10
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A11b) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).
§22 101205*00




                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                       Zubehörkit: 5207
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                       Zubehörkit: 5246
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: 5235-2
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E64)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen, diese sind serienmäßig auch mit der
                       Reifengröße 255/40R20 ausgerüstet, oder haben diese Reifengröße auch in den
                       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                       eingetragen.

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø370x32 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                6c
                Seite :                     9 / 10
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020



                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Akebono 5FF615105D mit belüfteter und gelochter
                         Scheibe Ø375x36 mm

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                     225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                GEB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                     225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
§22 101205*00




                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GKU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                     225/50R18, 245/35R20, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                6c
                Seite :                     10 / 10
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden,
                       • die Blech Radhauskante ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
                         Stoßfängers um 10mm aufzuweiten,
                       • die Kunststoff Radhausverbreiterung ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante
                         des Stoßfängers auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 101205*00




                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage 6c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ FB2DC-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 21.05.2026
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 101205*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024
						
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