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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   Best4Tires GmbH
                                              Rathausstraße 52-58
                                              56203 Höhr - Grenzhausen
                                              QM Nr.4410022500004,TÜV Nord

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         OX19
               Typ                            OX19 6015
               Radgröße                       6,0JX15 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                X2            OX19 6015 X2 / Ø63,4 - Ø57,1        4/100/57,1        40         615      2000

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     52711
               Herstellerzeichen              OX-ML, OX-M
               Radtyp und Ausführung          OX19 6015 (s.o.)
               Radgröße                       6,0JX15 H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Jahr und Monat
§22 52711*04




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)         (mm)
                S01   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        110          26                 RG.436

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Seat
                                              Skoda
                                              Volkswagen
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Seat Mii                  44, 50, 55    165/60R15                                     A12 A19 A99
                AA, AAN                   44, 50, 55    165/65R15                                     F16 Flh NoE
                e13*2007/46*1168*..;      44, 50, 55    175/55R15                                     V15 S01
                e13*2007/46*1183*..       44, 50, 55    175/60R15
                                          44, 50, 55    185/55R15
                                          44, 50, 55    195/50R15       A01 K1a K2b
                                          44, 50, 55    195/55R15       A01 K1a K2b K3m
                                          44, 50, 55    205/50R15       A01 K2b R03
                Seat Mii electric         61            165/60R15                                     A12 A19 A99
                AA                        61            165/65R15                                     F16 Flh V15
                e13*2007/46*1168*..       61            175/55R15                                     S01
                - Elektro                 61            175/60R15
                                          61            185/55R15
                                          61            195/50R15       A01 K1a K2b
                                          61            195/55R15       A01 K1a K2b K3m
                                          61            205/50R15       A01 K2b R03
                Skoda Citigo              44, 50, 55    165/60R15                                     A12 A19 A99
§22 52711*04




                AA, AAN                   44, 50, 55    165/65R15                                     F16 Flh NoE
                e13*2007/46*1169*..;      44, 50, 55    175/55R15                                     V15 S01
                e13*2007/46*1184*..       44, 50, 55    175/60R15
                - incl. Facelift 2017     44, 50, 55    185/55R15
                                          44, 50, 55    195/50R15       A01 K1a K2b
                                          44, 50, 55    195/55R15       A01 K1a K2b K3m
                                          44, 50, 55    205/50R15       A01 K2b R03
                Skoda Citigo E IV         61            165/60R15                                     A12 A19 A99
                AA                        61            165/65R15                                     F16 Flh V15
                e13*2007/46*1169*..       61            175/55R15                                     S01
                - Elektro                 61            175/60R15
                                          61            185/55R15
                                          61            195/50R15       A01 K1a K2b
                                          61            195/55R15       A01 K1a K2b K3m
                                          61            205/50R15       A01 K2b R03
                VW cross UP!              55, 66        165/60R15                                     A12 A19 A99
                AA                        55, 66        165/65R15                                     F16 Flh KMV
                e13*2007/46*1167*..       55, 66        175/55R15                                     S01
                - incl. Facelift 2016     55, 66        175/60R15
                                          55, 66        185/55R15
                                          55, 66        195/50R15
                                          55, 66        195/55R15       A01 K3m




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 6
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                VW e-UP!                   60,61         165/60R15                                      A12 A19 A99
                AA, AAN                    60,61         165/65R15                                      F16 Flh V15
                e13*2007/46*1167*..;       60,61         175/55R15                                      S01
                e13*2007/46*1182*..        60,61         175/60R15
                - incl. Facelift 2016      60,61         185/55R15
                - Elektro                  60,61         195/50R15      A01 K1a K2b
                                           60,61         195/55R15      A01 K1a K2b K3m
                                           60,61         205/50R15      A01 K2b R03
                VW Lupo                    37-77         195/45R15                                      A12 A19 A99
                6X, 6E                                                                                  N3L S01
                e1*97/27,98/14,
                2001/116*
                0085,0114*..
                VW UP!                     44-66         165/60R15                                      A12 A19 A99
                AA, AAN                    44-66         165/65R15                                      F16 Flh NoE
                e13*2007/46*1167*..;       44-66         175/55R15                                      Npf V15 S01
                e13*2007/46*1182*..        44-66         175/60R15
                - incl. Facelift 2016      44-66         185/55R15
§22 52711*04




                                           44-66         195/50R15      A01 K1a K2b
                                           44-66         195/55R15      A01 K1a K2b K3m
                                           44-66         205/50R15      A01 K2b R03
                VW UP! GTI                 85            165/60R15      M+S                             A12 A19 A99
                AA                         85            165/65R15      M+S                             F16 Flh NoE
                e13*2007/46*1167*20-..     85            175/55R15      M+S                             S01
                                           85            175/60R15      M+S
                                           85            185/55R15      M+S
                                           85            195/50R15      M+S
                                           85            195/55R15      A01 K3m M+S

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 6

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.
§22 52711*04




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 5 von 6
               F16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3m      An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung im Bereich des Motorschutzes (bei Lenkeinschlag vor
               Radmitte) um 5 mm nach innen dauerhaft zu verformen (z.B. Erwärmen) bzw. die Radhausinnenverkleidung
               in diesem Bereich zu entfernen.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§22 52711*04




               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               N3L       Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter Feld 14
               in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und somit
               steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

               NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw.
               (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

               R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               V15     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

               Nr.   1   175/55R15      195/50R15
               Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
               Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
               Nr.   4   205/55R15      225/50R15
               Nr.   5   205/65R15      225/60R15
               Nr.   6   235/70R15      275/60R15

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                              Seite 6 von 6

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 18. März 2026 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 18. März 2026
§22 52711*04




               Laux                                                                                  00464664.DOCX

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               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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