GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller Best4Tires GmbH
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Auftraggeber Best4Tires GmbH
Rathausstraße 52-58
56203 Höhr - Grenzhausen
QM Nr.4410022500004,TÜV Nord
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell OX19
Typ OX19 6015
Radgröße 6,0JX15 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
X2 OX19 6015 X2 / Ø63,4 - Ø57,1 4/100/57,1 40 615 2000
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 52711
Herstellerzeichen OX-ML, OX-M
Radtyp und Ausführung OX19 6015 (s.o.)
Radgröße 6,0JX15 H2
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Jahr und Monat
§22 52711*04
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 RG.436
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller Best4Tires GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Mii 44, 50, 55 165/60R15 A12 A19 A99
AA, AAN 44, 50, 55 165/65R15 F16 Flh NoE
e13*2007/46*1168*..; 44, 50, 55 175/55R15 V15 S01
e13*2007/46*1183*.. 44, 50, 55 175/60R15
44, 50, 55 185/55R15
44, 50, 55 195/50R15 A01 K1a K2b
44, 50, 55 195/55R15 A01 K1a K2b K3m
44, 50, 55 205/50R15 A01 K2b R03
Seat Mii electric 61 165/60R15 A12 A19 A99
AA 61 165/65R15 F16 Flh V15
e13*2007/46*1168*.. 61 175/55R15 S01
- Elektro 61 175/60R15
61 185/55R15
61 195/50R15 A01 K1a K2b
61 195/55R15 A01 K1a K2b K3m
61 205/50R15 A01 K2b R03
Skoda Citigo 44, 50, 55 165/60R15 A12 A19 A99
§22 52711*04
AA, AAN 44, 50, 55 165/65R15 F16 Flh NoE
e13*2007/46*1169*..; 44, 50, 55 175/55R15 V15 S01
e13*2007/46*1184*.. 44, 50, 55 175/60R15
- incl. Facelift 2017 44, 50, 55 185/55R15
44, 50, 55 195/50R15 A01 K1a K2b
44, 50, 55 195/55R15 A01 K1a K2b K3m
44, 50, 55 205/50R15 A01 K2b R03
Skoda Citigo E IV 61 165/60R15 A12 A19 A99
AA 61 165/65R15 F16 Flh V15
e13*2007/46*1169*.. 61 175/55R15 S01
- Elektro 61 175/60R15
61 185/55R15
61 195/50R15 A01 K1a K2b
61 195/55R15 A01 K1a K2b K3m
61 205/50R15 A01 K2b R03
VW cross UP! 55, 66 165/60R15 A12 A19 A99
AA 55, 66 165/65R15 F16 Flh KMV
e13*2007/46*1167*.. 55, 66 175/55R15 S01
- incl. Facelift 2016 55, 66 175/60R15
55, 66 185/55R15
55, 66 195/50R15
55, 66 195/55R15 A01 K3m
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller Best4Tires GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW e-UP! 60,61 165/60R15 A12 A19 A99
AA, AAN 60,61 165/65R15 F16 Flh V15
e13*2007/46*1167*..; 60,61 175/55R15 S01
e13*2007/46*1182*.. 60,61 175/60R15
- incl. Facelift 2016 60,61 185/55R15
- Elektro 60,61 195/50R15 A01 K1a K2b
60,61 195/55R15 A01 K1a K2b K3m
60,61 205/50R15 A01 K2b R03
VW Lupo 37-77 195/45R15 A12 A19 A99
6X, 6E N3L S01
e1*97/27,98/14,
2001/116*
0085,0114*..
VW UP! 44-66 165/60R15 A12 A19 A99
AA, AAN 44-66 165/65R15 F16 Flh NoE
e13*2007/46*1167*..; 44-66 175/55R15 Npf V15 S01
e13*2007/46*1182*.. 44-66 175/60R15
- incl. Facelift 2016 44-66 185/55R15
§22 52711*04
44-66 195/50R15 A01 K1a K2b
44-66 195/55R15 A01 K1a K2b K3m
44-66 205/50R15 A01 K2b R03
VW UP! GTI 85 165/60R15 M+S A12 A19 A99
AA 85 165/65R15 M+S F16 Flh NoE
e13*2007/46*1167*20-.. 85 175/55R15 M+S S01
85 175/60R15 M+S
85 185/55R15 M+S
85 195/50R15 M+S
85 195/55R15 A01 K3m M+S
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller Best4Tires GmbH
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Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
§22 52711*04
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller Best4Tires GmbH
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F16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K3m An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung im Bereich des Motorschutzes (bei Lenkeinschlag vor
Radmitte) um 5 mm nach innen dauerhaft zu verformen (z.B. Erwärmen) bzw. die Radhausinnenverkleidung
in diesem Bereich zu entfernen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§22 52711*04
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
N3L Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter Feld 14
in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw.
(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 205/55R15 225/50R15
Nr. 5 205/65R15 225/60R15
Nr. 6 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller Best4Tires GmbH
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 18. März 2026 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 18. März 2026
§22 52711*04
Laux 00464664.DOCX
sw
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim