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							        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        Fahrzeughersteller                      : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, NISSAN EUROPE (F),
                                                  Nissan International S. A., RENAULT
        Raddaten:
        Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
        Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
        Technische Daten, Kurzfassung
        Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-     zul.      zul.     gültig
                                                                           och     werkstoff         Rad-      Abroll   ab
                            Kennzeichnung             Kennzeichnung        (mm)                      last      umf.     Fertig
                            Rad                       Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
        586 66,1            AC-601 586                Ø73,1 Ø66,1               66,1    Kunststoff       673     2327    04/14
        586 66,1            AC-601 586                Ø73,1 Ø66,1               66,1    Kunststoff       685     2284    04/14
        586 66,1            AC-601 586                Ø73,1 Ø66,1               66,1    Kunststoff       703     2217    04/14
        586 66,1            AC-601 586                Ø73,1 Ø66,1               66,1    Kunststoff       720     2159    04/14
        Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
        Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
        ersetzt werden.
        Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUTOMOBILES DACIA S.A.
        Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
        Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm
         Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
50467




         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
         SD           e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 215/50R18 92 11A; 245; 56G                      Duster; Allradantrieb;
                      e2*2007/46*0030*..           215/55R18 95 11A; 245; 56G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/45R18 91                                    12A; 51A; 71E; 723;
                                                   235/45R18 94 11A; 245                           729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                   74P
         SD            e2*2001/116*0314*.., 63 - 92    215/50R18 92     11A; 241; 246; 248;        Duster; Frontantrieb;
                       e2*2007/46*0030*..                               56G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/55R18 95     11A; 241; 246; 248;        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                        56G                        729; 73C; 74A; 74H;
                                                       225/45R18 91     11A; 24J; 248              74P
                                                       235/45R18 94     11A; 241; 246; 248

        Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
        Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
        ersetzt werden.
        Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
        Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                  für Typ : T32 (Serie Kegelbund)
        Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                  für Typ : V10; T30; T31; J10; V37; Z51; C13; Z50; F15; P12
        Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : P12; T30; T31; T32
                                                  110 Nm für Typ : V10; Z50; Z51
                                                  113 Nm für Typ : C13; J10
                                                  118 Nm für Typ : F15
                                                  120 Nm für Typ : V37
                                                  130 Nm für Typ : F15
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
        V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 225/50R18 95     11A; 27H                     Limousine;
                                                   225/60R18 100    11A; 27H; 54A                Heckantrieb;
                                                   235/45R18 98     11A; 27H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   235/50R18 97     11A; 248; 26P; 27H           12A; 51A; 71E; 723;
                                                   235/55R18 100    11A; 248; 26P; 27H           73C; 74A; 74H; 74P;
                                                   245/45R18 100    11A; 27H                     76O; 83F
                                                   245/50R18 100    11A; 245; 248; 26P;
                                                                    27F
                                                      255/45R18 99  11A; 248; 26P; 27H
                                                      255/50R18 102 11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                    27F

        Verkaufsbezeichnung:     JUKE
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
        F15          e11*2007/46*0132*..     140 - 157 215/45R18 89                              Allradantrieb;
                                                       225/40R18 88     11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/45R18 91     11A; 26P                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                       235/45R18 94     11A; 26P                 73C; 74A; 74H; 74P
        F15            e11*2007/46*0132*..   69 - 147 225/40R18 88      11A; 270                 Schrägheck; 4-türig;
                                                       225/45R18 91     11A; 270                 Frontantrieb;
                                                       235/40R18 91     11A; 24J; 270            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             81 - 147 235/45R18 94      11A; 24J; 270            12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 729; 73C; 74A; 74H;
50467




                                                                                                 74P

        Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
        V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 225/40R18 88            22I; 22M; 24J            10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                                                 11H; 12A; 367; 51A;
                                                                                                 71E; 723; 73C; 74A;
                                                                                                 74H; 74P

        Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
        Z50          e1*2001/116*0298*.. 172       225/65R18            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   235/60R18 103                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                   255/55R18 105        11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74H; 74P
        Z51          e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/60R18 103        11A; 245; 248            Allradantrieb;
                                                   235/65R18 106        11A; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   255/55R18 105        11A; 24J; 244            12A; 51A; 71E; 723;
                                                   255/60R18 108        11A; 24J; 244            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                 74P; 75I

        Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
        P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 225/40R18 88                                     Kombi; Stufenheck;
                                                235/40R18 91                                     Schrägheck;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74H; 74P
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
        J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 235/45R18 94                                  Nissan Qashqai kurz;
                                                   235/50R18 97 11A; 24J; 24M                    Nissan Qashqai +2
                                                   245/45R18 96                                  (lang); Allradantrieb;
                                                   255/45R18 99 11A; 24J; 24M                    Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74H; 74P

        Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
        T30          e1*98/14*0166*..    84 - 121 235/45R18 94                                   Allradantrieb;
                                                   235/50R18 97         11A; 22I; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   245/45R18 96         11A; 22I; 24M            12A; 51A; 71E; 723;
                                                   255/45R18 99         11A; 22I; 24M            73C; 74A; 74H; 74P
        T31          e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 235/45R18 94                                  Allradantrieb;
                                                   245/45R18 96                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   255/45R18 99                                  12A; 51A; 573; 71E;
                                         110 - 127 225/55R18            51G                      723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                 74P
        T32            e13*2007/46*1456*..   96        225/60R18 100                             Allradantrieb;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
50467




                                                                                                 73C; 74A; 74H; 74P

        Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
        C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 205/40R18 86                                    Frontantrieb;
                                                 215/40R18 85                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/45R18 89                                    12A; 51A; 71E; 723;
                                                 225/40R18 88           11A; 246; 26P            73C; 74A; 74H; 74P

        Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
        Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
        ersetzt werden.
        Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : RENAULT
        Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                    für Typ : Y
        Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                    für Typ : R; JZ; Z
        Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                    für Typ : T
        Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 105 Nm für Typ : R
                                                    108 Nm für Typ : Y
                                                    130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes
                                                    Anzugsmoment
                                                    155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
        R            e2*2001/116*0327*.. 147          205/40R18 86  11A; 24J; 24M; 26P;          nur Clio 4 ab Mj.
                                                                    27F                          2012; Schrägheck; nur
                                                      215/35R18 84W 11A; 24J; 24M; 26P;          Clio RS;
                                                                    27F                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/40R18 85  11A; 24J; 24M; 26P;          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                    27F                          73C; 74A; 74H; 74P
                                                      225/35R18 83W 11A; 24D; 241; 246;
                                                                    26N; 26P; 27F

        Verkaufsbezeichnung:     KOLEOS
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
        Y            e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/55R18 98        11A; 24M                 Allradantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74H; 74P

        Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
        T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 131 225/40R18 92W 11A; 245                         erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                                                      235/40R18 91W     11A; 245; 248; 5GG       155 Nm; Coupe;
                                             81 - 175 225/40R18 92Y     11A; 245                 Frontantrieb;
                                                      225/45R18         11A; 245; 51G            Allradlenkung;
50467




                                                      235/40R18 95      11A; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      245/40R18 93      11A; 24J; 248; 54F       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                 740
        T              e2*2001/116*0363*..   81 - 110 215/45R18 93                               erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                                             81 - 127 225/40R18 92                               155 Nm; Latitude
                                                      225/45R18 95                               (Stufenheck);
                                             81 - 177 235/40R18 95W                              Frontantrieb;
                                                      235/45R18 94W 11A; 26P; 54F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      245/40R18 93W 11A; 26P                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                 74P; 740
        T              e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 225/40R18 92W 5GM                           erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                       e2*2007/46*0012*..             235/40R18 91W 11A; 24M; 5GG                155 Nm; Kombi;
                                             81 - 150 245/40R18 93  11A; 21P; 24J; 24M;          Schrägheck;
                                                                    54F                          Frontantrieb; nicht
                                             81 - 175 225/40R18 92Y 5GM                          Allradlenkung;
                                                      225/45R18     51G                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      235/40R18 95  11A; 24M                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                      245/40R18 93Y 11A; 21P; 24J; 24M;          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                    54F                          740
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
        JZ           e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 225/40R18 92           11A; 26P; 27B            erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                                                      225/45R18 95  11A; 26P; 27B                130 Nm; Frontantrieb;
                                                      235/40R18 91W 11A; 248; 26P; 27B           J-Cross; X-Mod;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                 74P; 740
        JZ             e2*2001/116*0379*.., 63 - 118 225/40R18 92       11A; 21P; 22B; 248       erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                       e2*2007/46*0011*..             225/45R18 95  11A; 21P; 22B; 248           130 Nm; Scenic; Grand
                                                      235/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 248           Scenic; kurzer
                                                                                                 Radstand; langer
                                                                                                 Radstand;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                 74P; 740

        Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
        Z            e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 215/40R18 89                                   erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
50467




                                             63 - 132 225/40R18 88W 11A; 24M                     130 Nm; Coupe; 2-
                                                      235/40R18 91  11A; 24M                     türig; Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                 740
        Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 215/40R18 89       11A; 22M                 erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                       e2*2007/46*0010*..             225/40R18 88W 11A; 22H; 22L; 248           130 Nm; Kombi;
                                                      235/40R18 91  11A; 21P; 22H; 22L;          Frontantrieb;
                                                                    248                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                 740
        Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/40R18 89                                erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                       e2*2007/46*0010*..    63 - 132 225/40R18 88W 11A; 24M                     130 Nm; Schrägheck; 4-
                                                      235/40R18 91  11A; 24M                     türig; Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                 740
        Z              e2*2001/116*0373*..   78 - 132 215/40R18 89W                              erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                                                      225/40R18 92                               130 Nm; Cabrio;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                 74P; 740
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
        Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/45R18 89                                  erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                       e2*2007/46*0010*..             225/40R18 88W     11A; 248                 130 Nm; Fluence
                                                      225/45R18 91      11A; 248                 (Stufenheck); 4-türig;
                                                      235/40R18 91      11A; 22H; 248            Frontantrieb;
                                                      245/35R18 88W     11A; 22H; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      245/40R18 93      11A; 22H; 248            12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                 740

        Auflagen
        10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
             Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
             entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
        11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
             oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
             einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
             FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
             Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
             lassen.
        11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
             Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
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             ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
             den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
             bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
             der Fahrzeugpapiere enthält.
        11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
             sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
             Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
             gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
             gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
             ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
        11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
             Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
             nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
        12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
             Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
             Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
             aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
        21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
             Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
             der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
             herzustellen.
        22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
             Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
             gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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               Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
               des Reifens) herzustellen.
        22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
               Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
               der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
               herzustellen.
        22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
             Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
             Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
             Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
             des Reifens) herzustellen.
        241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
             gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.
        244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
             Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.
        245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
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             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
             nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
             kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
             Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
             (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
        246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
             befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
             des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
             dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
             Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
             im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
        248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
             Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
             kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
             Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
             (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
        24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
             des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
        24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
             Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
             gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
             Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
             gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.
        26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
             der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
             Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
             Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
             bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
             beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
             der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
             bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
             beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
             gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
             Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
             bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
        27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
             der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
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             Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
             Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
             Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
             Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
             bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
             beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
             Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
             Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
             Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
             Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
        51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
             Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
             EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
             Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
             des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
        54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
             Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
             wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
             berücksichtigen.
        54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
             unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
             Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
             Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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               Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
               Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
               oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
               Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
               FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
               dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
        56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
             erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
        573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
             Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
             Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
             empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
        5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
             Achslast von 1230kg.
        5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
             Achslast von 1260kg.
        71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
             werden.
        723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
             Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
             von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
             Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
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             Ventilherstellers zu beachten.
        729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
             das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
             Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
             Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
        73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
        740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
             wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
             1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
             2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
             3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
             Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
             4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
             zu überprüfen.
             5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
             nochmals zu überprüfen.
        74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
             die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
             Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
             beachten.
        74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
             Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
        74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
             Zentrierringe verwendet werden.
        75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
               Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
               ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
             mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
        83F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
             335x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
50467
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 7                                                  Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 28.01.2016
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        Nacharbeitsprofile Fahrzeug
        Fahrzeug:

                Hersteller:         NISSAN
                Fahrzeugtyp:        V37
                Genehm.Nr.:         e13*2007/46*1378*..
                Handelsbez.:        INFINITI Q50

                Variante(n):        Heckantrieb, Limousine

        Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                von [mm]             bis [mm]
                      26B                        x = 400             y = 310                VA
                      26P                        x = 370             y = 260                VA

        Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                             von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                      26J                     x = 400       y = 310          14                VA
                      26N                     x = 400       y = 310           8                VA
50467




                      27F                     x = 300       y = 340          30                HA
                      27H                     x = 300       y = 340           8                HA
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 28.01.2016
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        Fahrzeug:

                Hersteller:         NISSAN
                Fahrzeugtyp:        F15
                Genehm.Nr.:         e11*2007/46*0132*..
                Handelsbez.:        JUKE

                Variante(n):

        Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                               von [mm]             bis [mm]
                      26B                       x = 300             y = 400                 VA
                      26P                       x = 250             y = 350                 VA

        Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                             von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                      26J                     x = 300       y = 400         20                 VA
                      26N                     x = 300       y = 400          8                 VA
                      27F                     x = 300       y = 400         20                 HA
                      27H                     x = 300       y = 400          8                 HA
50467
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 7                                                     Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 28.01.2016
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        Fahrzeug:

                Hersteller:         NISSAN
                Fahrzeugtyp:        C13
                Genehm.Nr.:         e9*2007/46*3086*..
                Handelsbez.:        PULSAR

                Variante(n):        Frontantrieb

        Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                      Nacharbeit im Bereich               Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                      26B                           x = 300             y = 380              VA
                      26P                           x = 250             y = 330              VA
                      27B                           x = 300             y = 320              HA
                      27I                           x = 250             y = 270              HA

        Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                  Im Bereich               Aufweiten        Achse
                                              von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                      26J                      x = 300       y = 380             8             VA
                      26N                      x = 300       y = 380             8             VA
                      27F                      x = 300       y = 320             8             HA
50467




                      27H                      x = 300       y = 320             8             HA
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 28.01.2016
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        Fahrzeug:

                Hersteller:         RENAULT
                Fahrzeugtyp:        JZ
                Genehm.Nr.:         e2*2001/116*0379*..
                Handelsbez.:        MEGANE SCENIC

                Variante(n):        J-Cross, X-Mod

        Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                               von [mm]             bis [mm]
                      26P                       x = 300             y = 335                 VA
                      26B                       x = 350             y = 385                 VA
                      27I                       x = 350             y = 325                 HA
                      27B                       x = 400             y = 375                 HA

        Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                             von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                      26J                     x = 350       y = 385         10                 VA
                      27H                     x = 400       y = 375         10                 HA
                      27F                     x = 400       y = 375         10                 HA
50467




                      26N                     x = 350       y = 385         10                 VA
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 28.01.2016
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        Fahrzeug:

                Hersteller:         RENAULT
                Fahrzeugtyp:        R
                Genehm.Nr.:         e2*2001/116*0327*..
                Handelsbez.:        CLIO, CAPTUR

                Variante(n):        Frontantrieb, nur Clio RS, nur Clio 4 ab Mj. 2012, Schrägheck

        Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                von [mm]             bis [mm]
                      26B                        x = 375             y = 310                  VA
                      26P                        x = 325             y = 260                  VA

        Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                  Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                              von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                      26J                      x = 375       y = 310           20                   VA
                      26N                      x = 375       y = 310            8                   VA
                      27F                      x = 265       y = 230           25                   HA
                      27H                      x = 265       y = 230            8                   HA
50467
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 28.01.2016
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        Fahrzeug:

                Hersteller:         RENAULT
                Fahrzeugtyp:        T
                Genehm.Nr.:         e2*2001/116*0363*..
                Handelsbez.:        LAGUNA, LATITUDE

                Variante(n):        Frontantrieb, Latitude (Stufenheck)

        Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                    Nacharbeit im Bereich               Achse
                                                 von [mm]             bis [mm]
                      26B                         x = 360             y = 360               VA
                      26P                         x = 310             y = 310               VA

        Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                              von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                      26J                      x = 360       y = 360          13               VA
                      26N                      x = 360       y = 360           8               VA
                      27F                      x = 375       y = 360          22               HA
                      27H                      x = 375       y = 360           8               HA
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