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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 9


                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            B32
                Typ                               B32-8520
                Radgröße                          8,5Jx20H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/                    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung      Zentrierring                          Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                W4           B32-8520 W4 /                         5/114,3/66,1        40          750    2300
                             BA13 N23 Ø72,6xØ66,1


                Kennzeichnungen
§ 22 49175*09




                KBA-Nummer                        49175
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             B32-8520 (s.o.)
                Radgröße                          8,5Jx20H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
                S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                   28
                S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
                S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Dacia
                                                  Infiniti
                                                  Nissan
                                                  Renault

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 9


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Dacia Duster 2WD        63-92          235/35R20   K1a K1b K2b                         A01 A12 A18
                SD/SR                   63-92          245/35R20   K1c K2a K2b K3s                     A58 A99 KOV
                e2*2001/116*0314*..;                                                                   S04
                e2*2001/116*0323*..;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Dacia Duster 4WD        66-92          235/35R20   K1a K1b K2b                         A01 A12 A18
                SD/SR                   66-92          245/35R20   K1c K2a K2b K3s                     A56 A99 KOV
                e2*2001/116*0314*..;                                                                   S04
                e2*2001/116*0323*..;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Infiniti FX / QX70      175-287        265/50R20   A01 A12 K1a K1b K2b 147             A18 A56 A99
                S51, S51N               175-287        275/45R20   A32                                 L05 S05
                e1*2001/116*0479*..;
                e1*2007/46*0565*..
                Infiniti M              175, 235       245/35R20   A10 T91 T95                         A18 A58 A99
§ 22 49175*09




                Y51                     175, 235       245/40R20   A10                                 L06 Lim Y62
                e13*2007/46*1105*..     175, 235       255/35R20   A10 T93 T97                         S05
                Nissan Juke 2WD         69-147         235/35R20   A01 K8c                             A12 A18 A58
                F15                                                                                    A99 S05
                e11*2007/46*0132*..;
                e3*2007/46*0162*..
                - incl. Facelift 2014
                Nissan Juke 4WD         140, 147       235/35R20   K2b                                 A01 A12 A18
                F15                     140, 147       245/30R20   K1c K2b                             A56 A99 S05
                e11*2007/46*0132*..     140, 147       255/30R20   K1c K2c
                - incl. Facelift 2014
                Nissan Juke Nismo       157, 160       235/35R20   A01 K8c                             A12 A18 A57
                RS                                                                                     A99 S05
                F15
                e11*2007/46*0132*..
                Nissan Murano           172            255/45R20   K1a K1b K2b                         A01 A12 A18
                Z50                     172            265/45R20   K1c K2b                             A99 S05
                e1*2001/116*0298*..
                Nissan Murano           140, 188       235/55R20   K2b                                 A01 A12 A18
                Z51                     140, 188       245/50R20   K1a K2b                             A99 S05
                e1*2001/116*0478*..     140, 188       255/45R20   K2b
                                        140, 188       255/50R20   K1c K2a K2b
                                        140, 188       265/45R20   K1a K2b
                                        140, 188       275/45R20   K1a K1b K2b
                Nissan Qashqai, /+2     76-110         245/35R20   K2b T91 T95                         A01 A12 A18
                J10                                                                                    A57 A99 S05
                e11*2001/116*0295*.
                Nissan X-Trail          84-121         245/35R20   K1b K2c LK6                         A01 A12 A18
                T30                                                                                    A99 S05
                e1*98/14*0166*..




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Nissan X-Trail         104-127        245/35R20   K2b K42                             A01 A12 A18
                T31                    104-127        245/40R20   G01 K2b K42 R64                     A99 S05
                e1*2001/116*0432*..    104-127        255/35R20   K25 K2b K42
                - incl. MJ 2011        110, 127       245/40R20   K2b K42 R34
                Nissan X-Trail         96, 120        235/45R20                                       A12 A18 A57
                T32                    96, 120        245/40R20                                       A99 S05
                e13*2007/46*1456*..    96, 120        245/45R20
                                       96, 120        255/40R20
                                       96, 120        255/45R20
                Renault Espace (V)     96-147         235/45R20                                       A12 A18 A58
                RFC                    96-147         245/45R20                                       A99 L06 S02
                e2*2007/46*0470*..     96-147         255/45R20
                                       96-147         265/45R20   A01 K8f
                Renault Fluence        63-103         235/30R20   K2b K6g K8k                         A01 A12 A18
                Z                      63-103         245/30R20   K1a K2a K2b K6g K8k                 A99 Sth S04
                e2*2001/116*0373*..;
                e2*2007/46*0010*..
                - Limousine
                Renault Laguna         81-131         255/30R20   K1c K2b K56 L05 T88 T92             A01 A12 A18
§ 22 49175*09




                T                      81-173         245/30R20   K1c K2b L06 T90                     A99 Car Flh
                e2*2001/116*0363*..;                                                                  S03
                e2*2007/46*0012*..
                Renault                125-175        245/30R20   K1c NoD T90                         A01 A12 A18
                Laguna Coupé           81-110         245/30R20   K1c T90 Y16                         A99 Cpe L06
                T                      81-175         255/30R20   K1c K2b T88 T92                     S03
                e2*2001/116*
                0363*07-..
                Renault Latitude       81,103         235/30R20   K4h T88                             A01 A12 A18
                T                      81-127         235/35R20   G81 K4h T88 T92                     A99 Lim S03
                e2*2001/116*0363*..    81-127         245/30R20   K1a K4g K6g T90
                                       81-127         255/30R20   K1c K2b K4g K5d K6h T88 T92
                Renault Megane (III)   78-132         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K4i K6g K8f T88     A01 A12 A18
                Z                                                                                     A99 Cpe Flh
                e2*2001/116*0373*..;                                                                  S04
                - Cabriolet
                Renault Megane (III)   63-162         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88         A01 A12 A18
                Z                                                                                     A99 Car S04
                e2*2001/116*0373*..;
                e2*2007/46*0010*..
                - Grandtour
                Renault Megane (III)   63-162         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88         A01 A12 A18
                Z                                                                                     A99 Cpe Flh
                e2*2001/116*0373*..;                                                                  S04
                e2*2007/46*0010*..
                - Fließheck
                - Coupé
                Renault Megane (IV)    66-97          235/30R20   G01 K1c K2c K8m T88                 A01 A12 A18
                RFB                                                                                   A58 A99 Flh
                e2*2007/46*0546*..                                                                    L05 S04




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 9
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Scénic III      63-118        255/30R20    K1a K1b K2b K4a K8f T92               A01 A12 A18
                JZ                                                                                       A58 A60 A99
                e2*2001/116*0379*..,                                                                     S04
                e2*2007/46*0011*..
                - Scénic / Gr. Scénic
                Renault Talisman        81-147        235/35R20    R37                                   A12 A18 A58
                RFD                     81-147        245/35R20    A01 K2b K8g                           A99 Car L05
                e11*2007/46*2969*..     81-147        255/30R20    A01 K2b K8g                           Lim S04
                                        81-147        255/35R20    A01 K2b K8g
                Renault                 81-147        245/35R20    K2b K8k                               A01 A12 A18
                Talisman 4Control       81-147        255/30R20    K2b K8k                               A58 A99 Car
                RFD                     81-147        255/35R20    K2b K8k                               L04 Lim S04
                e11*2007/46*2969*..
                - mit Allradlenkung



                Allgemeine Hinweise
§ 22 49175*09




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 9

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
§ 22 49175*09




                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
                Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
                sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 9

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
                schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
§ 22 49175*09




                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
                hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4a     An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenver-
                kleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Rad-
                hausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 9

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
                gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.
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                K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                mit Allradlenkung (4WS).

                L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
                hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

                R34      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
                oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
                leitung).



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                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 8 von 9


                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
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                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                Y16     Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikge-
                triebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

                Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

                147      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55097012 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 9



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 6. September 2016 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
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                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 6. September 2016




                Bohlander                                                                   00256373.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim