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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 50429*02




                                         special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


                Nummer der Genehmigung: 50429                    Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                     Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      DIEWE GmbH
                      DE-86438 Kissing

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      D917
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 50429                     Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 50429*02




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      24.08.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0173-15-MURD/N2
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 50429                    Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 15

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 50429*02




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 50429                      Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        12.09.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
§ 22 50429*02




                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 50429                       Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                        Extension No.:


                Ausgabedatum:        14.12.2015                 letztes Änderungsdatum: 12.09.2017
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                             Datum:
                      Information document No.:                                           Date
                      D917                                                                29.05.2015
                      D917                                                                27.07.2017

                3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                 Datum:
§ 22 50429*02




                      Test report(s) No.:                                                 Date
                      366-0173-15-MURD                                                    11.11.2015
                      366-0173-15-MURD/N1                                                 18.10.2016
                      366-0173-15-MURD/N2                                                 24.08.2017

                4.    Beschreibung der Änderungen:
                      Description of the changes
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 50429*02

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                Vorschrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                       KBA 50429

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
§ 22 50429*02




                bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                Umweltschutzes nicht entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                                               2
                Approval No.: 50429*02

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
                prosecuted.
§ 22 50429*02




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                unhindered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.
                TÜV SÜD Auto Service GmbH
                Westendstr 199
                D - 80686 München




                                                                                                                           Seite: 1 von 5


                     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                                      ABE 50 429
                                                         366-0173-15-MURD/N2

                Antragsteller:                          DIEWE GmbH

                                                        86438 Kissing
                Art:                                    Sonderrad 7 J X 17 H2
                Typ:                                    D917


                Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
                den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
                I.      Übersicht
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                             Loch-        Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                                     kreis        och     preß-   Rad-   Abroll   ab
§ 22 50429*02




                                  Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm) /       (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                                  Rad                        Zentrierring            -zahl                (mm)    (kg)   (mm)     Datum
                917XX-5110A40     PCD 5x110                  ohne                         110/5     65,1     40    580    2150 05/15
                651
                917XX-5110A41     PCD 5x110                  ohne                         110/5     65,1     41    680    2150 05/15
                651
                917XX-5112B38     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     38    670    2178 05/15
                571
                917XX-5112B38     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     38    680    2150 07/17
                571
                917XX-5112B40     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     40    660    2208 05/15
                571
                917XX-5112B40     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     40    670    2178 05/15
                571
                917XX-5112B40     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     40    670    2169 05/15
                571
                917XX-5112B40     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     40    680    2150 05/15
                571
                917XX-5112B43     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     43    660    2208 05/15
                571
                917XX-5112B43     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     43    670    2178 05/15
                571
                917XX-5112B43     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     43    680    2150 05/15
                571
                917XX-5112B47     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     47    680    2150 05/15
                571
                917XX-5112B49     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     49    680    2150 05/15
                571




                                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2                                 Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 24.08.2017
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                917XX-5112B46      PCD 5x112                ohne                         112/5    66,5      46    680   2150 05/15
                571
                917XX-5112C37      PCD 5x112                ohne                         112/5    66,6      37    650   2251 05/15
                666
                917XX-5112C37      PCD 5x112                ohne                         112/5    66,6      37    670   2178 05/15
                666
                917XX-5112C37      PCD 5x112                ohne                         112/5    66,6      37    680   2150 05/15
                666
                917XX-5112B47      PCD 5x112                ohne                         112/5    66,7      47    680   2150 05/15
                667
                917XX-5114A45      PCD 5x114,3              Ø67.1 Ø60.1                114,3/5    60,1      45    680   2150 07/17
                671
                917XX-5114A37      PCD 5x114,3              ohne                       114,3/5    66,1      37    650   2251 05/15
                661
                917XX-5114A37      PCD 5x114,3              ohne                       114,3/5    66,1      37    680   2150 05/15
                661
                917XX-5114A40      PCD 5x114,3              ohne                       114,3/5    66,1      40    650   2251 05/15
                661
                917XX-5114A40      PCD 5x114,3              ohne                       114,3/5    66,1      40    660   2208 05/15
                661
                917XX-5114A40      PCD 5x114,3              ohne                       114,3/5    66,1      40    680   2150 05/15
                661
                917XX-5114A45      PCD 5x114,3              ohne                       114,3/5    67,1      45    652   2251 07/17
§ 22 50429*02




                671
                917XX-5114A45      PCD 5x114,3              ohne                       114,3/5    67,1      45    670   2169 07/17
                671
                917XX-5114A45      PCD 5x114,3              ohne                       114,3/5    67,1      45    680   2150 07/17
                671
                917XX-5120A40      PCD 5x120                ohne                         120/5    72,6      40    680   2150 05/15
                726
                I.1.    Beschreibung der Sonderräder
                Antragsteller                    : DIEWE GmbH

                                                  86438 Kissing
                Hersteller                       : DIEWE GmbH
                                                 :
                                                 : 86438 Kissing
                Handelsmarke                     : DIEWE GmbH
                Art der Sonderräder              : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
                Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung


                I.2.    Radanschluß
                siehe Anlage
                I.3.    Kennzeichnung der Sonderräder
                An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
                eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 917XX-5110A40651:




                                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2                                  Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 24.08.2017
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                                                     : Außenseite                              : Innenseite
                Hersteller                           : --                                      : DIEWE
                Radtyp                               : --                                      : D917
                Radausführung                        : --                                      : PCD 5x110
                Radgröße                             : --                                      : 7 J X 17 H2
                Typzeichen                           : KBA 50429                               : --
                Einpreßtiefe                         : --                                      : ET41
                Herstellungsdatum                    : --                                      : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                               : z.B. 05.15
                Herkunftsmerkmal                     : --                                      : MADE IN ITALY
                Gießereikennzeichnung                : --                                      :
                Japan. Prüfwertzeichen               : --                                      : JWL
                Weitere Kennzeichnung                : --                                      :
                Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
                I.4.     Verwendungsbereich
                Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
§ 22 50429*02




                II.      Sonderradprüfung
                Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
                und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
                II.1.    Felge
                Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
                II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
                Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
                Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
                II.3.    Festigkeitsprüfung:
                Ein Festigkeitsnachweis vom Prüflabor Qualilap mit der Gutachtennummer 644-QL15-R01 ver. 1 vom
                16.10.2015 liegt vor.
                III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
                III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
                Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
                Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
                Bedingungen gewährleistet.
                III.2.   Fahrversuche:
                Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
                nicht vor.
                Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
                Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
                ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und




                                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2                                 Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 24.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 4 von 5
                des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
                besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
                Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
                Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
                abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
                III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
                Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
                ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
                IV.      Zusammenfassung:
                Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
                Bedenken.
                Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
                Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
                werden, wenn
                - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
                - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
                ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
                - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
                fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
§ 22 50429*02




                Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
                KBA-P00100-10.
                V.       Unterlagen und Anlagen:
                V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
                Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
                ergänzt:
                Anl Hersteller                                      Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
                age                                                                                                         Hinweise
                  1 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL,                    917XX-5110A40651                40      24.08.2017      liegt bei
                               SAAB
                  2 CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL,                     917XX-5110A41651                41      24.08.2017      liegt bei
                               OPEL / VAUXHALL, SAAB
                 13 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT,                       917XX-5112B38571;               38      24.08.2017      liegt bei
                               SEAT, S.A., SKODA,                   917XX-5112B38571
                    VOLKSWAGEN
                  3 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,                  917XX-5112B40571;               40      24.08.2017      liegt bei
                               VOLKSWAGEN                           917XX-5112B40571;
                                                                    917XX-5112B40571;
                                                                    917XX-5112B40571
                     4 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,               917XX-5112B43571;               43      24.08.2017      liegt bei
                                VOLKSWAGEN                          917XX-5112B43571;
                                                                    917XX-5112B43571
                     5 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,               917XX-5112B47571                47      24.08.2017      liegt bei
                                VOLKSWAGEN
                     6 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                917XX-5112B49571                49      24.08.2017      liegt bei




                                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2                                 Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 24.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                         Seite: 5 von 5
                  7 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D),                      917XX-5112C37666;               37      24.08.2017     liegt bei
                               MERCEDES-BENZ, Nissan                917XX-5112C37666;
                    International S. A.                             917XX-5112C37666
                  8 AUDI                                            917XX-5112B46571                46      24.08.2017     liegt bei
                  9 BMW AG                                          917XX-5112B47667                47      24.08.2017     liegt bei
                 14 SUZUKI, TOYOTA,                                 917XX-5114A45671                45      24.08.2017     liegt bei
                               TOYOTA MOTOR EUROPE
                    NV/SA
                 10 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                 917XX-5114A37661;               37      24.08.2017     liegt bei
                               Nissan International S. A.,          917XX-5114A37661
                    RENAULT
                 11 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                 917XX-5114A40661;               40      24.08.2017     liegt bei
                               Nissan International S. A.,          917XX-5114A40661;
                    RENAULT                                         917XX-5114A40661
                 15 CITROEN, HYUNDAI,                               917XX-5114A45671;               45      24.08.2017     liegt bei
                               Hyundai Motor Company,               917XX-5114A45671;
                    HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI                  917XX-5114A45671
                    MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
                    EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK),
                    MAZDA, MAZDA J, Mazda Motor
                    Corporation, MITSUBISHI, PEUGEOT
                 12 BMW AG                                          917XX-5120A40726                40      24.08.2017     liegt bei
                V.1.a. Nacharbeitsprofile:
§ 22 50429*02




                s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
                V.2.     Allgemeine Hinweise:
                siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
                V.3.     Technische Unterlagen:
                siehe Anlage: Technische Unterlagen
                V.4.     Radabdeckung:
                s. Anlage: Radabdeckung




                Schulz

                Sachverständiger

                München, 24.08.2017
                PFE




                                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 1 von 18

                Fahrzeughersteller                      : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, Nissan International S. A.,
                                                          RENAULT
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                              Kennzeichnung                   Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                              Rad                             Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
                917XX-5114A40 PCD 5x114,3                     ohne                      66,1                    650     2251    05/15
                661
                917XX-5114A40 PCD 5x114,3                     ohne                      66,1                    660    2208 05/15
                661
                917XX-5114A40 PCD 5x114,3                     ohne                      66,1                    680    2150 05/15
                661
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUTOMOBILES DACIA S.A.
§ 22 50429*02




                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                SD           e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 215/60R17 96 11A; 24J                            Duster; Frontantrieb;
                             e2*2007/46*0030*..           225/55R17 97 11A; 24J; 248                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/50R17 96 11A; 241; 246; 248                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A
                SD             e2*2001/116*0314*.., 66 - 92    215/60R17 96                                Duster; Allradantrieb;
                               e2*2007/46*0030*..              225/55R17 97                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               235/50R17 96     11A; 245                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : NISSAN, Nissan International S. A.
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : J11 (Produktion RUSSLAND)
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : F15; V10; T30; T32; A33; A32; T31; P12; V37; C13; J10
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : J11; (Produktion UNITED KINGDOM)
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : A32
                                                          108 Nm für Typ : P12; T30; T31; T32
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                                                         110 Nm   für Typ : A33; V10
                                                         113 Nm   für Typ : C13; J10; J11
                                                         118 Nm   für Typ : F15
                                                         120 Nm   für Typ : V37
                Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
                V37          e13*2007/46*1378*.. 125     225/55R17 97       12R                          INFINITI Q50;
                                                         225/60R17 99       12R                          Limousine;
                                                         225/65R17 102      12A; 54A                     Allradantrieb;
                                                         235/50R17 96       11A; 12A; 27H                Heckantrieb;
                                                         235/55R17 99       11A; 12A; 27H                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/60R17 102      11A; 12A; 27H                51A; 71C; 71K; 721;
                                                         245/50R17 99       11A; 12A; 248; 26P;          725; 73C; 74A; 76S;
                                                                            27H                          76T; 83F
                                                              245/55R17 102 11A; 12A; 248; 26P;
                                                                            27H
                                                              255/50R17 101 11A; 12A; 245; 248;
                                                                            26P; 27F
                                                              255/55R17 104 11A; 12A; 245; 248;
                                                                            26P; 27F

                Verkaufsbezeichnung:     JUKE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 50429*02




                F15          e11*2007/46*0132*..    69 - 147 215/50R17 91                                Schrägheck; 4-türig;
                                                             225/45R17 91                                Frontantrieb;
                                                             225/50R17 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    81 - 147 215/55R17 94                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             235/50R17 96       11A; 24J; 270            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A

                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 205/50R17 89                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/45R17 87                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MAXIMA QX
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A32          e1*93/81*0011*..  103    225/45R17-90              11A; 22B; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               142    225/45R17                 11A; 22B; 24J; 631       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A
                A33            e1*98/14*0136*..     103 - 147 215/55R17 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/45R17 91                               12K; 51A; 71C; 71K;
                                                              225/50R17 94      11A; 367                 721; 725; 73C; 74A
                                                    147       215/55R17         51G

                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 215/50R17               51G                      Kombi; Stufenheck;
                                                        225/45R17 90                                     Schrägheck;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN Qashqai
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                J11          e11*2007/46*0963*.. 81 - 120 215/60R17             51G                      Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         76S
                J11            e11*2007/46*0963*..   81 - 96   215/60R17        51G                      Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/60R17 96         12R                      Nissan Qashqai kurz;
                                                           225/55R17 97         12A                      Nissan Qashqai +2
                                                           235/55R17 99         12A                      (lang); Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76S
§ 22 50429*02




                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T30          e1*98/14*0166*..  84 - 121 215/60R17               51G                      Allradantrieb;
                                                        225/55R17 97                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A
                T31            e1*2001/116*0432*..   104 - 127 215/60R17 96                              Allradantrieb;
                                                               225/55R17 97                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/60R17     51G                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                               235/50R17 96                              71K; 721; 725; 73C;
                                                               235/55R17 99                              74A
                T32            e13*2007/46*1456*..   96 - 130 225/65R17 102 12O                          Allradantrieb;
                                                               235/60R17 102 12O                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 195/55R17 88           12R                      Frontantrieb;
                                                         205/50R17 89           12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/45R17 87           12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                         215/50R17 91           11A; 12A; 246; 26P       725; 73C; 74A
                                                         225/45R17 91           12A

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
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                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : Y; RZG
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : R; JZ; RFB; RFD; RFE; Z
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : T
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm für Typ : R
                                                          108 Nm für Typ : RZG; Y
                                                          110 Nm für Typ : RFE
                                                          130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFB; RFD; Z erhöhtes
                                                          Anzugsmoment
                                                          155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
                                                          170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                R            e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 195/45R17 85                                  Clio 4 ab Mj. 2012;
                                                           205/45R17 84W        11A; 248                 Schrägheck; Clio RS;
                                                           215/40R17 83W        11A; 24M; 245; 27H       Clio RS TROPHY;
                                                           215/45R17 87         11A; 24M; 245; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
§ 22 50429*02




                                                                                                         76S

                Verkaufsbezeichnung:     KADJAR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                RFE          e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 215/55R17 94           12N                      Allradantrieb;
                                                         215/60R17 96           12N                      Frontantrieb;
                                                         225/55R17 97           12Q                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     KOLEOS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                RZG          e11*2007/46*3255*.. 96 - 130 225/65R17 101         12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/60R17 102         12O                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                          235/65R17 104         12A                      725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                         76S
                Y              e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/60R17         51G                      Allradantrieb;
                                                              235/55R17 99                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 5 von 18
                Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/50R17 93          51J                      erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              205/55R17 91W     51J; 54F                 170 Nm; Coupe;
                                                     81 - 131 225/45R17 91W     5GG                      Frontantrieb;
                                                     81 - 175 215/50R17         51G                      Allradlenkung;
                                                              215/55R17         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/45R17 94                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              225/50R17 94      11A; 245; 54F            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         740; 76S
                T              e2*2001/116*0363*.., 81 - 110 205/50R17 93       51J                      erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                               e2*2007/46*0012*..             205/55R17 91W     5GG; 51J; 54F            155 Nm; Kombi;
                                                     81 - 131 215/55R17         51G                      Schrägheck;
                                                              225/45R17 91W     5GG                      Frontantrieb; nicht
                                                     81 - 150 225/45R17 94                               Allradlenkung;
                                                              225/50R17 94      11A; 24M; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     81 - 175 215/50R17         51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              225/45R17 94Y                              721; 725; 73C; 74A;
                                                              225/50R17 94Y     11A; 24M; 54F            740; 76S
                T              e2*2001/116*0363*..   81 - 110 205/50R17 93                               erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
§ 22 50429*02




                                                              205/55R17 91                               170 Nm; Latitude
                                                              215/45R17 91                               (Stufenheck);
                                                     81 - 127 215/50R17 91W                              Frontantrieb;
                                                              225/45R17 91W                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     81 - 177 225/50R17 98  67F                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 740; 76S
                T              e2*2001/116*0363*.., 81 - 110 205/50R17 93       51J                      erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                               e2*2007/46*0012*..             205/55R17 91W     5GG; 51J; 54F            170 Nm; Kombi;
                                                     81 - 131 215/55R17         51G                      Schrägheck;
                                                              225/45R17 91W     5GG                      Frontantrieb;
                                                     81 - 150 225/45R17 94                               Allradlenkung;
                                                              225/50R17 94      11A; 24M; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     81 - 175 215/50R17         51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              225/45R17 94Y                              721; 725; 73C; 74A;
                                                              225/50R17 94Y     11A; 24M; 54F            740; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     Megane
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                RFB          e2*2007/46*0546*.. 66 - 97       205/50R17 89      11A; 26N; 26P            Kombi;
                                                              215/45R17 91      11A; 26P                 Schräghecklimousine;
                                                     66 - 151 225/45R17 91      11A; 26N; 26P            Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         76S
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 18
                Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                JZ           e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 205/55R17              11A; 27I; 51G            erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              215/50R17 91W     11A; 27B                 130 Nm; Frontantrieb;
                                                              215/55R17 94      11A; 27B                 J-Cross; X-Mod;
                                                              225/45R17 91W     11A; 27B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/50R17 94      11A; 27B                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 740; 76S
                JZ             e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/55R17 95       11A; 22I                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                               e2*2007/46*0011*..             215/50R17 91W     11A; 22B                 130 Nm; Scenic; Grand
                                                              215/55R17 94      11A; 22B                 Scenic; kurzer
                                                     63 - 118 225/45R17 91W     11A; 22B; 5GG            Radstand; langer
                                                              225/45R17-93W     11A; 22B                 Radstand;
                                                              225/50R17 94      11A; 22B; 248            Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 740; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 50429*02




                Z            e2*2001/116*0373*.. 78 - 103 205/50R17 89                                   erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                     78 - 132 205/50R17 89W                              130 Nm; Cabrio;
                                                              215/45R17 91                               Frontantrieb;
                                                              225/45R17 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 740
                Z              e2*2001/116*0373*..   63 - 103 205/50R17         12R; 51G                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              215/45R17 88      12R                      130 Nm; Limousine; 4-
                                                              225/45R17 91      12R                      türig;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 740
                Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89                                erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                               e2*2007/46*0010*..             215/45R17 87                               130 Nm; Schrägheck; 4-
                                                     63 - 132 225/45R17 91                               türig; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         740
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 7 von 18
                Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89                                  erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                               e2*2007/46*0010*..             205/55R17 91                               130 Nm; Fluence
                                                              215/45R17 91                               (Stufenheck); 4-türig;
                                                              215/50R17 91                               Frontantrieb;
                                                              225/45R17 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/50R17 94      11A; 22H; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         740
                Z              e2*2001/116*0373*..   63 - 103 205/50R17 89                               erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              215/45R17 87                               130 Nm; Coupe; 2-
                                                     63 - 132 225/45R17 91                               türig; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         740
                Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89       11A; 22M                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                               e2*2007/46*0010*..             215/45R17 87                               130 Nm; Kombi;
                                                     63 - 132 225/45R17 91      11A; 22M                 Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 50429*02




                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         740

                Verkaufsbezeichnung:     Talisman
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                RFD          e11*2007/46*2969*.. 81 - 96      215/50R17 91  12O                          Kombi; Limousine;
                                                              215/55R17 90  12A                          Frontantrieb;
                                                              215/60R17 89  12A                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     81 - 147 225/50R17 94  12R                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                              225/55R17 97  12A                          725; 73C; 74A; 76S
                                                              235/50R17 96  11A; 12A; 26N; 26P
                                                              235/55R17 99  11A; 12A; 26N; 26P
                                                              245/50R17 99  11A; 12A; 248; 26N;
                                                                            26P; 27H
                                                              255/50R17 101 11A; 12A; 245; 248;
                                                                            26B; 26J; 27H

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 8 von 18
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
§ 22 50429*02




                12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
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                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 50429*02




                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
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                270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§ 22 50429*02




                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1230kg.
                631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        205/55R17
                                     Hinterachse:                        225/50R17
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
§ 22 50429*02




                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
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                83F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                     335x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 50429*02
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      NISSAN
                       Fahrzeugtyp:     V37
                       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1378*..
                       Handelsbez.:     INFINITI Q50, Q60

                       Variante(n):     Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 400             y = 310                   VA
                             26P                      x = 370             y = 260                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 400       y = 310            14                 VA
§ 22 50429*02




                             26N                   x = 400       y = 310             8                 VA
                             27F                   x = 300       y = 340            30                 HA
                             27H                   x = 300       y = 340             8                 HA
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
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                Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.08.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:      NISSAN
                       Fahrzeugtyp:     C13
                       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3086*..
                       Handelsbez.:     PULSAR

                       Variante(n):     Frontantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                             26B                        x = 300             y = 380                 VA
                             26P                        x = 250             y = 330                 VA
                             27B                        x = 300             y = 320                 HA
                             27I                        x = 250             y = 270                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 380             8                 VA
§ 22 50429*02




                             26N                   x = 300       y = 380             8                 VA
                             27F                   x = 300       y = 320             8                 HA
                             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:      RENAULT
                       Fahrzeugtyp:     RFD
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2969*..
                       Handelsbez.:     Talisman

                       Variante(n):     Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 290             y = 270                   VA
                             26P                      x = 240             y = 220                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                   x = 290       y = 270             8                 VA
                             26J                   x = 290       y = 270            30                 VA
                             27H                   x = 290       y = 320             8                 HA
§ 22 50429*02




                             27F                   x = 290       y = 320            27                 HA
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:      RENAULT
                       Fahrzeugtyp:     RFB
                       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0546*..
                       Handelsbez.:     Megane

                       Variante(n):     Frontantrieb, nicht Allradlenkung

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 290             y = 260                   VA
                             26P                      x = 240             y = 210                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                   x = 290       y = 260             8                 VA
                             26J                   x = 290       y = 260            30                 VA
                             27H                   x = 270       y = 330             8                 HA
§ 22 50429*02




                             27F                   x = 270       y = 330            30                 HA
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:      RENAULT
                       Fahrzeugtyp:     R
                       Genehm.Nr.:      e2*2001/116*0327*..
                       Handelsbez.:     CLIO, CAPTUR

                       Variante(n):     Frontantrieb, nur Clio RS, nur Clio 4 ab Mj. 2012, Schrägheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 375             y = 310                   VA
                             26P                      x = 325             y = 260                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 375       y = 310            20                  VA
                             26N                   x = 375       y = 310             8                  VA
                             27F                   x = 265       y = 230            25                  HA
§ 22 50429*02




                             27H                   x = 265       y = 230             8                  HA
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:      RENAULT
                       Fahrzeugtyp:     JZ
                       Genehm.Nr.:      e2*2001/116*0379*..
                       Handelsbez.:     MEGANE SCENIC

                       Variante(n):     J-Cross, X-Mod

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 300             y = 335                   VA
                             26B                      x = 350             y = 385                   VA
                             27I                      x = 350             y = 325                   HA
                             27B                      x = 400             y = 375                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 350       y = 385            10                 VA
§ 22 50429*02




                             27H                   x = 400       y = 375            10                 HA
                             27F                   x = 400       y = 375            10                 HA
                             26N                   x = 350       y = 385            10                 VA
						
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