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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                             DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                           National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                             Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                        Sonderräder für Pkw 8,5 J x 20 EH2+

                   issued by:

                                             Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51585




                                  special wheels for passenger cars 8,5 J x 20 EH2+


             Nummer der Genehmigung: 51585                  Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                   Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   NN8520
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51585                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51585




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   12.06.2017

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0168-17-MURD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51585                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-5

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51585




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51585                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        21.06.2017
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51585




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
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             Fahrzeughersteller                      : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN EUROPE (F), Nissan
                                                       International S. A., RENAULT
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung             Kennzeichnung        (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                       Zentrierring                                 (kg)      (mm)      datum
             FF 66,1             FF                        Ø66,1-N-Ø76               66,1    Kunststoff     780     2380     05/17
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUTOMOBILES DACIA S.A.
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : N18
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm
              Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
§ 22 51585




              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
              SD           e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 225/35R20 90 11A; 24J; 248; 54A                 Duster; Frontantrieb;
                            e2*2007/46*0030*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 721; 729;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
              SD            e2*2001/116*0314*.., 66 - 92     225/35R20 90    54A                        Duster; Allradantrieb;
                            e2*2007/46*0030*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 721; 729;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : V37 (Flachb. lose)
             Zubehör                                 : N8
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : T32 (Serie Kegelbund)
             Zubehör                                 : N8
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : Z51; J10; V37; F15; Z50
             Zubehör                                 : N8
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : T32
                                                       110 Nm für Typ : Z50; Z51
                                                       113 Nm für Typ : J10
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                                      118 Nm für Typ : F15
                                                      140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 235/45R20 100 11A; 27H; 54A                   erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           245/35R20 95      11A; 248; 26P; 27H       140 Nm; INFINITI Q50;
                                                           245/40R20 95      11A; 248; 26P; 27H       Limousine;
                                                           245/45R20 99      11A; 248; 26P; 27H;      Allradantrieb;
                                                                             54A                      Heckantrieb;
                                                           255/35R20 97      11A; 245; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             27F                      12A; 51A; 721; 73C;
                                                           255/40R20 97      11A; 245; 248; 26P;      74A; 74P; 740; 83F
                                                                             27F; 54A
             V37            e13*2007/46*1378*..   155 - 298 245/35R20 95                              erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           245/40R20 95                               140 Nm; INFINITI Q60;
                                                           255/35R20 93                               Coupe;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     JUKE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 51585




             F15          e11*2007/46*0132*..     81 - 147 225/35R20 90      11A; 24J; 270            Schrägheck; 4-türig;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 721; 729;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             Z50          e1*2001/116*0298*.. 172       255/45R20 101        11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        265/45R20 104        11A; 24J; 24M            12A; 51A; 721; 73C;
                                                        275/45R20 106        11A; 24C; 24D            74A; 74P
             Z51          e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 255/45R20 101        11A; 245; 248            Allradantrieb;
                                                        255/50R20 109        11A; 241; 244; 246       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        265/45R20 104        11A; 24J; 244            12A; 51A; 721; 729;
                                                        275/45R20 106        11A; 241; 244; 246       73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
             J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 245/35R20 91 11A; 22I; 24J; 24M;              Nissan Qashqai kurz;
                                                                     5GG                              Nissan Qashqai +2
                                                        245/35R20 95 11A; 22I; 24J; 24M               (lang); Allradantrieb;
                                                        255/35R20 93 11A; 22I; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             T32          e13*2007/46*1456*.. 96 - 130 235/45R20 100                                  Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : RFE; Z; RFD
             Zubehör                                 : N18
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : T; RFC
             Zubehör                                 : N17
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : RFC
                                                       110 Nm für Typ : RFE
                                                       130 Nm für Typ : RFD; Z erhöhtes Anzugsmoment
§ 22 51585




                                                       155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     ESPACE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             RFC          e2*2007/46*0470*.. 96 - 147 235/45R20 96                                    Frontantrieb;
                                                      255/45R20              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     KADJAR
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             RFE          e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 225/35R20 90           11A; 54A                 Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 127 225/35R20 90W 5GA; 54F                         erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                             245/30R20 90W 11A; 26P; 5GA              155 Nm; Latitude
                                                                                                      (Stufenheck);
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 721; 729;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             T            e2*2001/116*0363*.., 81 - 175 225/35R20 90Y 11A; 21P; 24M; 5GA;             erhöhtes
                          e2*2007/46*0012*..                          54F                             Anzugsmoment
                                                                                                      155 Nm; Kombi;
                                                           245/30R20 90Y 11A; 21P; 24J; 24M;          Schrägheck;
                                                                         5GA; 54F                     Frontantrieb; nicht
                                                           255/30R20 92Y 11A; 21B; 22H; 22M;          Allradlenkung;
                                                                         24D; 24J; 5GM; 54F           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 740
             T              e2*2001/116*0363*..   81 - 175 225/35R20 90Y 11A; 245; 248; 5GA;          erhöhtes
                                                                         54F                          Anzugsmoment
                                                                                                      155 Nm; Coupe;
                                                           245/30R20 90Y 11A; 24J; 248; 5GA;          Frontantrieb;
                                                                         54F                          Allradlenkung;
                                                           255/30R20 92Y 11A; 22H; 241; 244;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         246; 54F                     12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 22L;             erhöhtes
                          e2*2007/46*0010*..                          248; 5EG; 56G                   Anzugsmoment
                                                                                                      130 Nm; Kombi;
§ 22 51585




                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 740
             Z              e2*2001/116*0373*..   63 - 103 225/30R20 85W 11A; 22H; 24M; 5EG;          erhöhtes
                                                                         56G                          Anzugsmoment
                                                                                                      130 Nm; Coupe; 2-
                                                                                                      türig; Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 740
             Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 225/30R20 85W 11A; 22H; 24M; 5EG;           erhöhtes
                            e2*2007/46*0010*..                          56G                           Anzugsmoment
                                                                                                      130 Nm; Schrägheck; 4-
                                                                                                      türig; Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     Talisman
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
             RFD          e11*2007/46*2969*.. 81 - 147 225/35R20 90W     11A; 26P                     Kombi; Limousine;
                                                       235/35R20 92W     11A; 26N; 26P                Frontantrieb;
                                                       245/30R20 90W     11A; 248; 26N; 26P;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         27H                          12A; 51A; 721; 73C;
                                                           245/35R20 95  11A; 248; 26N; 26P;          74A; 74P
                                                                         27H
                                                           255/30R20 92W 11A; 245; 248; 26B;
                                                                         26J; 27H
                                                           255/35R20 93  11A; 245; 248; 26B;
                                                                         26J; 27H
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
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             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
§ 22 51585




                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
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             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
§ 22 51585




                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
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                   Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                   gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                   abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§ 22 51585




             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
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                   FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                   dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1030kg.
             5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1200kg.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1260kg.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
§ 22 51585




             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             83F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                  335x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     NISSAN
                    Fahrzeugtyp:    V37
                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
                    Handelsbez.:    INFINITI Q50, Q60

                    Variante(n):    Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 400             y = 310                   VA
                          26P                      x = 370             y = 260                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 400       y = 310            14                 VA
§ 22 51585




                          26N                   x = 400       y = 310             8                 VA
                          27F                   x = 300       y = 340            30                 HA
                          27H                   x = 300       y = 340             8                 HA
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     RENAULT
                    Fahrzeugtyp:    RFD
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2969*..
                    Handelsbez.:    Talisman

                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 290             y = 270                   VA
                          26P                      x = 240             y = 220                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 290       y = 270             8                 VA
                          26J                   x = 290       y = 270            30                 VA
                          27H                   x = 290       y = 320             8                 HA
                          27F                   x = 290       y = 320            27                 HA
§ 22 51585
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     RENAULT
                    Fahrzeugtyp:    T
                    Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0363*..
                    Handelsbez.:    LAGUNA, LATITUDE

                    Variante(n):    Frontantrieb, Latitude (Stufenheck)

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 360             y = 360                   VA
                          26P                      x = 310             y = 310                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 360       y = 360            13                 VA
                          26N                   x = 360       y = 360             8                 VA
                          27F                   x = 375       y = 360            22                 HA
                          27H                   x = 375       y = 360             8                 HA
§ 22 51585
						
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