Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Fahrzeughersteller AUTOMOBILES DACIA S.A., LADA, MATRA (F),
MERCEDES-BENZ, NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan
International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
36272 MALAYA 6515 / FZ10 60,1 Kunststoff 670 2050 01/13
Ø63,3-Ø60,1
36273 MALAYA 6515 / FZ10 60,1 Kunststoff 670 2050 01/13
Ø63,3-Ø60,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : SD; (Kegelbund)
Zubehör : 49316
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : SD
Zubehör : 49316
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SD
110 Nm für Typ : SD
120 Nm für Typ : SD
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.. 50 - 64 185/65R15 51G Nicht Lodgy;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/60R15 88 11A; 24M Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 88 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R15 91 11A; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
SD e2*2001/116*0314*.. 54 - 77 185/65R15 88 Sandero Stepway ab Mj
195/65R15 91 2013; Frontantrieb;
205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/60R15 84 5EA Logan (Stufenheck)
e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 88 bis Mj 2012;
195/60R15 88 Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R15 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
SD e2*2001/116*0314*.. 59 - 96 185/65R15 88 11A; 27H Nicht Lodgy; Lodgy
195/60R15 88 11A; 27H Stepway; Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 26P; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
205/65R15 94 11A; 26B; 26N; 27F 721; 725; 73C; 74A;
215/60R15 94 11A; 26B; 26N; 27F 74P; 76Q
SD e2*2001/116*0314*.., 55 - 96 185/65R15 88 12N; 5FE nur Dokker; nicht
e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 92 12N Dokker Stepway; Kombi
195/60R15 88 11A; 12A; 27H; 5FE u. Lkw geschl. Kasten;
195/60R15 92 11A; 12A; 27H Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 12A; 248; 27F 51A; 71C; 71K; 721;
205/65R15 94 11A; 12A; 248; 27F 725; 73C; 74A; 74P;
215/60R15 94 11A; 12A; 24J; 248; 76Q
27F
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/65R15 88 Logan MCV ab MJ
2013;
e2*2007/46*0030*.. 195/60R15 88 Logan (Stufenheck) ab
205/55R15 88 11A; 22M; 248 Mj 2013; Logan
205/60R15 91 11A; 22M; 248 (Kombi) ab Mj.2013;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
SD e2*2001/116*0314*.. 66 - 77 185/65R15 88 12I Logan Stepway;
195/60R15 88 124 Frontantrieb;
195/65R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 74 185/65R15 88 Nicht Sandero Stepway;
e2*2007/46*0030*.. 195/60R15 88 Sandero (Schrägheck)
205/55R15 88 11A; 22M; 248 ab Mj2013;
205/60R15 91 11A; 22M; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 65 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0030*.. 50 - 77 185/65R15 88 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I 74P; 77E
SD e2*2001/116*0314*.. 60 - 96 185/65R15 88 12N Nur Lodgy; nicht
195/60R15 88 11A; 12A; 27H Lodgy Stepway;
195/65R15 91 11A; 12A; 27H Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 12A; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 12A; 27F 51A; 71C; 71K; 721;
215/60R15 94 11A; 12A; 24J; 248; 725; 73C; 74A; 74P;
27F 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49316
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 109 Nm
Verkaufsbezeichnung: SMART FORTWO, SMART FORFOUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
451 e1*2001/116*0413*.. 45 - 52 185/55R15 82 YA9; 11A; 249; 57F Modell 2014; ab
185/60R15 84 11A; 249; 57F; 575 e1*2001/116*0413*22;
195/55R15 85 YAC; 11A; 244; 27H; nur ForFour;
57F 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 YAG; 11A; 244; 27H; 12A; 51A; 71C; 71K;
57F 721; 725; 73C; 74A;
205/55R15 88 YAD; 11A; 244; 27H; 74P; 76B; 76Q; 97N
57F
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : E12; K13
Zubehör : 49390
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K14 (Kegelbund)
Zubehör : 49316
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K12; E11
Zubehör : 49316
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : K13
105 Nm für Typ : K14
110 Nm für Typ : E11
113 Nm für Typ : K12
120 Nm für Typ : E12
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K12 e11*2001/116*0195*.. 48 - 81 185/55R15 82 11A; 24C; 24D Pkw geschlossen;
185/60R15 84 11A; 24C; 24D; 54F Cabrio;
195/50R15 82 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15 86 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
74P
K13 e13*2007/46*1111*.. 59 - 72 185/55R15 82 11A; 24C; 248 4-türig; Frontantrieb;
195/50R15 82 11A; 22I; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15 86 11A; 22I; 24C; 244; 721; 725; 73C; 74A;
247; 270 74H; 74P
K14 e9*2007/46*6454*.. 52 - 74 185/60R15 84 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
185/65R15 88 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26N; 27I 74P; 76Q
195/60R15 88 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 27I
205/55R15 88 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27B; 27H
205/60R15 91 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: Nissan Note
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E12 e11*2007/46*0753*.. 59 - 72 185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 248; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R15 91 11A; 24J; 248; 27H 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Seite: 5 von 30
Verkaufsbezeichnung: NISSAN NOTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E11 e11*2001/116*0268*.. 50 - 81 185/60R15 84 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R15 88 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
195/60R15 88 11A; 24M 74P; 76Q
205/55R15 88 11A; 24D; 24J
205/60R15 91 11A; 24J; 24M
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LADA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49316
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: LADA VESTA, LADA VESTA CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GF e1*2007/46*1695*.. 75 - 78 185/65R15 88 11A; 241; 246; 248 LADA VESTA;
195/60R15 88 11A; 241; 246; 248; Kombilimousine;
26P; 27H Schrägheck;
205/55R15 88 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
26N; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 26P; 27H 721; 725; 73C; 74A;
225/50R15 91 11A; 24C; 244; 247; 74P; 76Q
26B; 26J; 27F
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MATRA (F), RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49316
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; B/C 53; B/C 57; D 53; DA; EA; KA; L 53; LA; X 53
100 Nm für Typ : B; B 54; B56; J 63; JA; KC; K56; N
105 Nm für Typ : AG; SR
109 Nm für Typ : AH
110 Nm für Typ : M; P; R; RJA
130 Nm für Typ : JM
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Seite: 6 von 30
Verkaufsbezeichnung: CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 185/55R15 82 11A; 24J; 24M Nur Kombi (Grandtour);
185/60R15 84 11A; 24J; 24M nicht ab MJ 2012;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/50R15 86 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 185/55R15 82 Nicht Kombi
185/60R15 84 (Grandtour); nicht ab
195/55R15 85 11A; 24J; 24M MJ 2012;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
48 - 102 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
100 - 102 185/65R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
101 - 102 195/60R15 88 11A; 24J; 24M 74P; 76Q
R e2*2007/46*0008*.. 48 - 66 185/60R15 84 11A; 27H Clio 4 ab Mj. 2012;
185/65R15 88 11A; 27H Kombilimousine;
195/60R15 88 11A; 248; 27H Schrägheck; nicht
195/65R15 91 11A; 248; 27H Captur;
205/55R15 88 11A; 246; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R15 91 11A; 246; 248; 26N; 721; 725; 73C; 74A;
27F 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 66 185/60R15 84 11A; 27H Clio 4 ab Mj. 2012;
185/65R15 88 11A; 27H Kombilimousine;
195/60R15 88 11A; 248; 27H Schrägheck; nicht
195/65R15 91 11A; 248; 27H Captur;
205/55R15 88 11A; 246; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R15 91 11A; 246; 248; 26N; 721; 725; 73C; 74A;
27F 74P; 76Q
R e2*2001/116*0327*.. 66 195/65R15 91 Frontantrieb; Captur;
195/70R15 97 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A; 51A; 71C; 71K;
205/65R15 94 721; 725; 73C; 74A;
215/60R15 94 11A; 26P 74P; 76Q
215/65R15 96 11A; 26P
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 185/60R15 84 5EA Logan (Stufenheck)
185/65R15 88 bis Mj 2012;
195/60R15 88 Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R15 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/60R15 88 11A; 24M Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0013*.. 185/65R15 88 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R15 91 11A; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 185/65R15 88 Logan MCV ab MJ
2013;
195/60R15 88 Logan (Stufenheck) ab
205/55R15 88 11A; 22M; 248 Mj 2013; Logan
205/60R15 91 11A; 22M; 248 (Kombi) ab Mj.2013;
Logan (Stufenheck) ab
Mj.2013; Logan
(Kombi) ab Mj.2013;
Logan MCV ab Mj.2013;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0013*.. 50 - 77 185/65R15 88 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e2*2001/116*0319*.. 48 - 82 185/60R15 84 Modus (kurzer
195/55R15 85 11A; 24J; 24M Radstand); Grand
195/60R15 88 11A; 24J; 24M; 54A Modus (langer
Radstand);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*93/81*0126*.., 40 - 79 195/45R15-78 nicht Dieselmotor; 5CK 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0126*.. 43 - 79 185/55R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
B e2*98/14*0126*.. 120 - 124 185/55R15 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q; 76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B/C 57 F543 99 185/55R15 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; RAN
RJA e2*2007/46*0676*.. 48 - 96 185/65R15 88 12Q Schrägheck;
195/60R15 88 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721;
205/60R15 91 12A 725; 73C; 74A; 74P;
76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: RENAULT ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J 63 F691 65 - 79 205/60R15 11A; 22B; 24M; 52A; Frontantrieb;
54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: RENAULT KANGOO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KC e2*98/14*0164*.. 59 - 70 185/65R15 11A; 24M; 51G Allradantrieb;
195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B56 e2*93/81*0012*.., 61 - 84 195/60R15-88 REB; 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0012*.. 205/50R15-86 REB; 11A; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
5EM 721; 725; 73C; 74A;
205/55R15-88 REB; 11A; 22B; 24J 74P
225/50R15-90 REB; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24M; 57I
61 - 88 195/65R15 11A; 22B; 24J; 51G
205/60R15 11A; 22B; 24J; 51G
B56 G638 61 - 83 195/60R15-88 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-86 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15-87 11A; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A;
225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 22F; 74P
24C; 24M; 57I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K56 e2*93/81*0011*.., 61 - 84 195/60R15 REB; Nur bis 1120kg 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0011*.. zul. Achslast; 11A; 21B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22B; 24J; 24M; 51G 721; 725; 73C; 74A;
205/55R15-87 REB; 11A; 21B; 24J; 74P
57E; 57I
225/50R15-90 REB; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24D; 57I
61 - 88 195/65R15 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 51G
205/60R15 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M; 51G
66 - 69 205/50R15-86 REB; Nur bis 1060kg
zul. Achslast; 11A; 22B;
24J; 24M
205/55R15-87 REB; Nur bis 1090kg
zul. Achslast; 11A; 21B;
22B; 22F; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e2*93/81*0010*.., 47 - 84 185/55R15-81 11A; 22B; 24M; 5DV Frontantrieb;
e2*98/14*0010*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
DA e2*93/81*0009*.., 12A; 51A; 71C; 71K;
e2*98/14*0009*.. 721; 725; 73C; 74A;
LA e2*93/81*0072*.., 74P; RE8
e2*98/14*0072*..
BA e2*98/14*0010*.. 59 - 85 185/60R15 11A; 22G; 22L; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
KA e2*98/14*0192*.. 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
LA e2*98/14*0072*.. 721; 725; 73C; 74A;
74P; RE7
DA e2*93/81*0009*.., 101 - 108 185/55R15 11A; 21B; 22B; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0009*.. 51G; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15 11A; 21B; 22B; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
51G 74P
DA e2*98/14*0009*.. 70 - 84 185/60R15 11A; 22G; 24C; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
EA e2*98/14*0103*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; RE7
EA e2*93/81*0103*.., 66 - 84 185/55R15-81 Frontantrieb;
e2*98/14*0103*.. 195/50R15-82 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; RE8
M e2*98/14*0272*.. 60 - 99 195/65R15 51G Kombi (Grandtour);
205/60R15 91 Cabrio; Stufenheck;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M Steilheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q; RB6
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e2*98/14*0272*.. 60 - 99 195/65R15 12T; 51G Kombi (Grandtour);
Cabrio; Stufenheck;
Steilheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q; RB6
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e2*93/81*0068*.., 47 - 84 185/65R15-88 RE2; 11A; 22B; 24J; nur bis
e2*98/14*0068*.. 24M e2*98/14*0068*11;
47 - 103 195/60R15-88 RE2; 11A; 22B; 24D; Frontantrieb;
24J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 66 185/60R15-84 RE1; 11A; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 5EA 721; 725; 73C; 74A;
195/55R15-84 RE1; 11A; 22B; 24D; 74P; 76Q
24J; 5EA
JA e2*98/14*0068*.. 47 - 84 185/65R15-88 11A; 22B; 22L ab e2*98/14*0068*12;
47 - 103 195/60R15-88 11A; 22B; 22L; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 11A; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: RENAULT SAFRANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B 54 G199 65 - 101 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15-90 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
83 - 101 195/65R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76T
Verkaufsbezeichnung: RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JM e2*2001/116*0274*.. 60 - 83 195/65R15 51G nicht langer Radstand;
205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q; 839
JM e2*2001/116*0274*.. 60 - 83 195/65R15 12T; 51G nicht langer Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q; 839
Verkaufsbezeichnung: RENAULT ZOE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AG e2*2007/46*0251*.., 43 185/65R15 90 245; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
e2*2007/46*0681*.. 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B/C 53 E979 43 - 67 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71C; 71K;
99 - 101 195/50R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P; RAN
D 53 F798 65 - 66 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71C; 71K;
79 - 99 195/50R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P
L 53 F144 43 - 67 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71C; 71K;
99 - 101 195/50R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P
X 53 G073 43 - 81 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71C; 71K;
99 195/50R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TWINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AH e2*2007/46*0457*.. 51 - 66 185/55R15 82 YA9; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 57F; 575 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15 85 YAC; 11A; 27H; 57F 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15 86 YAG; 11A; 248; 27H; 74P; 76B; 76Q; 97N
57F
205/55R15 88 YAD; 11A; 248; 27H;
57F
Verkaufsbezeichnung: TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 185/55R15 82 Nur Twingo;
195/45R15 78 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
249) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nicht serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 850kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
97N) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
Sonderrades der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner der
des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
RAN) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben an
der Vorderachse (Durchmesser 238mm, Dicke 20mm) nicht zulässig.
RB6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
und größer (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
RE2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 185/70R14 auf
dem Rad 6 J x 14 ET43 bzw. 185/65R15 bzw. 195/60R15 serienmäßig verwendet wird.
RE7) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 bzw. 185/55R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44
bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ J x 16 ET44 ausgerüstet sind.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.
REB) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind.
YA9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 165/60R15
Hinterachse: 185/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 175/60R15
Hinterachse: 195/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
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Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 185/60R15
Hinterachse: 205/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 185/55R15
Hinterachse: 205/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, nur Dokker
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 15 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 400 20 HA
27H x = 325 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Lodgy
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 15 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 300 30 HA
27H x = 325 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 19 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 300 30 HA
27H x = 325 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: LADA
Fahrzeugtyp: GF
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1695*..
Handelsbez.: LADA VESTA, LADA VESTA CROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 15 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 20 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 451
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0413*..
Handelsbez.: SMART FORTWO, SMART FORFOUR
Variante(n):
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 230 y = 300 19 HA
27H x = 180 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: E12
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0753*..
Handelsbez.: Nissan Note
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 370 VA
26P x = 230 y = 320 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 370 15 VA
26N x = 280 y = 370 8 VA
27F x = 300 y = 390 25 HA
27H x = 300 y = 390 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: K14
Genehm.Nr.: e9*2007/46*6454*..
Handelsbez.: NISSAN MICRA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 250 VA
26P x = 230 y = 200 VA
27B x = 290 y = 260 HA
27I x = 240 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 250 8 VA
26J x = 280 y = 250 21 VA
27H x = 290 y = 260 8 HA
27F x = 290 y = 260 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Seite: 26 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*..
Handelsbez.: CLIO, CAPTUR
Variante(n): Frontantrieb, nur Captur, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 360 VA
26P x = 280 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 360 18 VA
26N x = 350 y = 360 8 VA
27F x = 280 y = 360 23 HA
27H x = 280 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Seite: 27 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: AH
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0457*..
Handelsbez.: TWINGO
Variante(n):
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 230 y = 300 19 HA
27H x = 180 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Seite: 28 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0008*..
Handelsbez.: CLIO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 360 VA
26P x = 280 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 360 20 VA
26N x = 350 y = 360 8 VA
27F x = 300 y = 340 25 HA
27H x = 300 y = 340 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 29 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*..
Handelsbez.: CLIO, CAPTUR
Variante(n): nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 360 VA
26P x = 280 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 360 20 VA
26N x = 350 y = 360 8 VA
27F x = 300 y = 340 25 HA
27H x = 300 y = 340 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 7 Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 12.01.2021
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Seite: 30 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RJA
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0676*..
Handelsbez.: RENAULT CLIO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 255 VA
26P x = 240 y = 205 VA
27B x = 290 y = 270 HA
27I x = 240 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 255 8 VA
26N x = 290 y = 255 25 VA
27F x = 290 y = 270 8 HA
27H x = 290 y = 270 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.