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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55053011 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                             PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                                 DIEWE GmbH

                                                                                                  Seite 1 von 8

Auftraggeber                               DIEWE GmbH
                                           Industriestraße 21
                                           86438 Kissing
                                           QM-Nr. 49 02 0111103



Prüfgegenstand                             PKW-Sonderrad

Modell                                     D116
Typ                                        D116
Radgröße                                   7JJx16H2
Zentrierart                                Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring              Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                                    Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                           Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
410045        D116 4/100 / ZH-098-7                        4/100/60,1          45          550    2000
              Ø63.5xØ60.1***

*** Zentrierring durch Einkleben fixiert




Kennzeichnungen

KBA-Nummer                                 48698
Herstellerzeichen                          DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung                      D116 (s.o.)
Radgröße                                   7JJx16H2
Einpresstiefe                              ET (s.o.)
Herstelldatum                              Monat und Jahr



Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel          Bund             Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,25                     Kegel 60°        110                  -
S03       Schraube M12x1,5                    Kegel 60°        100                  24
S04       Schraube M12x1,5                    Kegel 60°        110                  24
S05       Schraube M12x1,5                    Kegel 60°        105                  24



Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55053011 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                    DIEWE GmbH

                                                                                  Seite 2 von 8

Verwendungsbereich

Hersteller                    Dacia
                              Lada
                              Nissan
                              Renault

Spurverbreiterung             innerhalb 2%



Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan              50-77          195/50R16                                  A12 A15 A18
SD/SR                    50-77          195/55R16                                  Sth V16 S05
e2*2001/116*             50-77          205/50R16
0314*00-61;0323*00-29;   50-77          215/45R16
e2*2007/46*0030*..;      50-77          225/45R16
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV          50-77          195/50R16   T88 110                        A12 A15 A18
SD/SR                    50-77          195/55R16   110                            Car V16 S05
e2*2001/116*             50-77          205/50R16   A01 K56 110
0314*00-61;0323*00-29;   50-77          225/45R16   A01 K56 110
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Sandero            50-77          195/50R16                                  A12 A15 A18
SD/SR                    50-77          195/55R16                                  Flh V16 S05
e2*2001/116*             50-77          205/50R16
0314*00-61;0323*00-29;   50-77          215/45R16
e2*2007/46*0013*..;      50-77          225/45R16
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero Stepway    50-77          195/55R16                                  A12 A15 A18
SD/SR                                                                              Flh KMV S05
e2*2001/116*
0314*00-61;0323*00-29
Lada Vesta               78             195/50R16 K1a                              A01 A12 A15
GF                       78             195/55R16 K1a                              A18 A58 Lim
e1*2007/46*1695*..                                                                 S04
Nissan Micra             48-81          195/45R16 K1c K2c K42                      A01 A12 A15
K12                                                                                A18 Cbo Flh
e11*2001/116*0195*.                                                                S03
Nissan Micra             59, 72         195/45R16   K1c                            A01 A12 A15
K13                      59, 72         195/50R16   G77 K1c K2b K6g K6i K8m        A18 Flh V16
e13*2007/46*1111*..      59, 72         205/40R16   K1c K2b                        S02
incl. Facelift 2014      59, 72         205/45R16   K1c K2b K8c
                         59, 72         215/40R16   K1c K2b K8c
                         59, 72         215/45R16   G77 K1c K2b K6g K6i K8m
Nissan Micra             52, 66         195/50R16   K2b K6g K6i K8h                A01 A12 A15
K14                      52, 66         195/55R16   K2b K6g K6i K8h                A18 A58 Flh
e9*2007/46*6454*..       52, 66         205/50R16   K1b K2b K6g K6i K8h            V16 S05
                         52, 66         215/50R16   K1a K1b K2b K6g K6i K8h
                         52, 66         225/45R16   K1b K2b K6g K6i K8h

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55053011 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                       DIEWE GmbH

                                                                                    Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung           kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Note                  50-85        195/50R16 A12                              A15 A18 S03
E11                          50-85        195/55R16 A12
e11*2001/116*0268*.
Nissan Note                  59, 66, 72   195/50R16                                  A12 A15 A18
E12                          59, 66, 72   195/55R16                                  A58 S02
e11*2007/46*0753*..          59, 66, 72   215/45R16
Renault Clio (III)           48, 53-58    205/50R16   A01 G77 LK6                    A12 A15 A18
R                            48, 53-58    215/45R16   A01 LK6                        Car Flh R1S
e2*2001/116*0327*..;         48-102       195/50R16                                  RC3 S03
e2*2007/46*0008*..           48-102       205/45R16
                             50,63-102    205/50R16   A01 G77
                             50,63-102    205/50R16   X30
                             50,63-102    215/45R16
Renault Clio (IV)            48-88        195/50R16   A90                            A15 A18 A58
R                            48-88        195/55R16   A90                            Car Flh RC4
e2*2001/116*                 48-88        205/50R16   A12                            S05
0327*46-..;                  48-88        215/45R16   A12
e2*2007/46*0008*16-..        48-88        225/45R16   A12
- incl. Facelift 2016
Renault Megane (II)          60-120       205/55R16 A30                              A15 A18 B03
M                            60-96        195/60R16 A30 R37                          Flh S03
e2*98/14*0272*..
Renault Megane (II) Cabrio   76-120       205/55R16 A30                              A15 A18 B03
M                            76-96        195/60R16 A30 R37                          Cbo Cpe S03
e2*98/14*0272*..
- Cabrio/Coupé
Renault Megane (II)          60-96        195/60R16 A30 R37                          A15 A18 B03
Grandtour                    60-99        205/55R16 A30                              Car S03
M
e2*98/14*0272*..
Renault Megane (II) Stu-     60-96        195/60R16 A30 R37                          A15 A18 B03
fenheck                      60-99        205/55R16 A30                              Sth S03
M
e2*98/14*0272*..
Renault Modus                48-82        195/45R16 T80 T84                          A12 A15 A18
P                                                                                    A60 S03
e2*2001/116*0319*..;
e2*2007/46*0007*..
Renault Twingo RS            98           195/45R16                                  A12 A15 A18
N                            98           205/40R16   A01 K4v                        S05
e2*2001/116*0359*..          98           205/45R16   A01 K4v
- incl. Facelift 2012        98           215/40R16   A01 K2b K4v K8a
Renault Wind                 74, 75, 98   195/45R16                                  A12 A15 A18
N                            74, 75, 98   205/40R16                                  Cbo V16 S05
e2*2001/116*0359*14-..       74, 75, 98   205/45R16
                             74, 75, 98   215/40R16
Renault ZOE                  43 (57-68)   195/50R16   T88 110                        A12 A15 A18
AG                           43 (57-68)   195/55R16   T87 T91 110                    A58 Flh S04
e2*2007/46*0251*..
(22 - 41 kWh-Batterie)



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55053011 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8
Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und An-
bringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55053011 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G77      Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen Reifen-
größen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ,
so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrecken-
zählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige ange-
glichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55053011 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4v     An Achse 2 sind die Halter zur Befestigung der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelver-
breiterungen über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Kunststoff-
verbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stel-
le der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
KR, oder SR).

RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5R, 6R
oder 7R).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55053011 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X30      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55053011 (4. Ausfertigung)

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                                                                                         Seite 8 von 8

110      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 14. September 2017 in Lambsheim statt.



Hinweise zum Sonderrad

Die Befestigung der Zentrierringe im Sonderrad erfolgt durch Einkleben durch den Radhersteller. Die
Eignung des Klebers (Loctite 5970) für diesen Anwendungsfall wurde von der Firma Diewe Gmbh
bestätigt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 14. September 2017




Laux                                                                    00278897.DOC
RN/RL




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