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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

                Anlage 29 zum Gutachten Nr. 55023109 (9. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 1 von 9

                Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                  Ziegeleistraße 25
                                                  67105 Schifferstadt
                                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Typ                               Z6015
                Radgröße                          6,0Jx15H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                11           Z6015 LK100/ohne Ring                 4/100/60,1          44          560    1935

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        47723
                Herstellerzeichen                 AUTEC
                Radtyp und Ausführung             Z6015 (s.o.)
                Radgröße                          6,0Jx15H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 47723*09




                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   30,5
                S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   30,5
                S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -
                S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                   30,5

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Dacia
                                                  Lada
                                                  Nissan
                                                  Renault

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

                Anlage 29 zum Gutachten Nr. 55023109 (9. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 2 von 9

                Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Dacia Logan           50-65         175/65R15   A11 R37                             A16 A82 Sth
                SD/SR                 50-77         185/65R15   A31                                 S05
                e2*2001/116*          50-77         195/60R15   A12
                0314*00-61;           50-77         205/55R15   A12
                0323*00-29;           50-77         205/60R15   A12
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                Dacia Logan MCV       50-77         185/65R15   A11                                 A16 A82 Car
                SD/SR                 50-77         195/60R15   A12                                 S05
                e2*2001/116*          50-77         205/55R15   A12
                0314*00-61;           50-77         205/60R15   A01 A12 K56
                0323*00-29;
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                - Kombi
                Dacia Sandero         50-77         175/65R15   A11 R37                             A16 A82 Flh
                SD/SR                 50-77         185/65R15   A31                                 S05
                e2*2001/116*          50-77         195/60R15   A12
§ 22 47723*09




                0314*00-61;           50-77         205/55R15   A12
                0323*00-29;           50-77         205/60R15   A12
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Dacia Sandero         50-77         185/65R15                                       A12 A16 A82
                Stepway               50-77         195/60R15                                       Flh KMV S05
                SD/SR                 50-77         205/55R15
                e2*2001/116*          50-77         205/60R15
                0314*00-61;
                0323*00-29
                Lada Vesta            78            185/60R15   A91                                 A16 A58 A82
                GF                    78            185/65R15   A91                                 Lim S03
                e1*2007/46*1695*..    78            195/60R15   A01 A12 K1a
                                      78            205/55R15   A01 A12 K1a K2b
                                      78            205/60R15   A01 A12 K1a K2b
                Nissan Micra          48-81         175/60R15   R37                                 A12 A16 A82
                K12                   48-81         175/65R15   R09                                 Cbo Flh S02
                e11*2001/116*0195*.   48-81         185/55R15   A01 K1c K2c
                                      48-81         195/50R15   A01 G66 K1c K2c K42
                                      48-81         195/55R15   A01 K1c K2c K42
                Nissan Micra          59, 72        165/65R15   A13                                 A16 A82 Flh
                K13                   59, 72        175/55R15   A13 T77                             V15 S04
                e13*2007/46*1111*..   59, 72        175/60R15   A13
                incl. Facelift 2014   59, 72        185/55R15   A01 A12 K1a K1b
                                      59, 72        195/50R15   A01 A12 K1c
                                      59, 72        195/55R15   A01 A12 K1c K8c
                                      59, 72        205/50R15   A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8c




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

                Anlage 29 zum Gutachten Nr. 55023109 (9. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
                Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 3 von 9

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Nissan Micra            52, 66        185/60R15   A33                                 A16 A58 A82
                K14                     52, 66        185/65R15   A33                                 Flh S05
                e9*2007/46*6454*..      52, 66        195/60R15   A91
                                        52, 66        205/55R15   A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                                        52, 66        205/60R15   A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                Nissan Note             50-85         175/65R15   A11                                 A16 A82 S02
                E11                     50-85         185/65R15   A11
                e11*2001/116*0268*.
                Nissan Note             59, 66, 72    185/65R15   A91                                 A16 A58 A82
                E12                     59, 66, 72    195/60R15   A90                                 S04
                e11*2007/46*0753*..     59, 66, 72    205/55R15   A12
                Renault Clio (III)      48-102        175/65R15   A11 R37                             A16 A82 B03
                R                       48-102        185/60R15   A31                                 Car Flh R1S
                e2*2001/116*0327*..;    48-102        195/55R15   A12                                 RC3 S02
                e2*2007/46*0008*..      48-82         165/65R15   A11 R37
                Renault Clio (III)      48-102        175/65R15   A11 R37                             A16 A82 B03
                R                       48-102        185/60R15   A11                                 Car Flh R1B
                e2*2001/116*0327*..;    48-102        195/55R15   A31                                 RC3 S02
§ 22 47723*09




                e2*2007/46*0008*..
                Renault Clio (IV)       48-87         185/60R15   A11                                 A16 A58 A82
                R                       48-87         185/65R15   A11                                 B03 Car Flh
                e2*2001/116*            48-87         195/60R15   A11                                 RC4 S05
                0327*46-..;             48-87         205/55R15   A12
                e2*2007/46*0008*16-..   48-87         205/60R15   A12
                - incl. Facelift 2016
                Renault Megane (I)      47-85         185/55R15   T81 X23                             A16 A30 A82
                BA                      59-85         185/60R15   R09                                 B02 Re2 S02
                e2*93/81*0010*..
                e2*98/14*0010*..
                Renault Megane (I)      47-85         185/60R15   R09                                 A16 A30 A82
                Break                                                                                 B02 Re2 S02
                KA
                e2*98/14*0192*..
                Renault Megane (I)      66-84         185/55R15   T81 X23                             A16 A30 A82
                Cabrio                  72-84         185/60R15   R09                                 B02 B03 Re2
                EA                                                                                    S02
                e2*93/81*0103*..
                e2*98/14*0103*..
                Renault Megane (I)      47-84         185/55R15   X23                                 A16 A30 A82
                Classic                 59-85         185/60R15   R09                                 B02 Re2 S02
                LA
                e2*93/81*0072*..,
                e2*98/14*0072*..
                Renault Megane (I)      66-84         185/55R15   T81 X23                             A16 A30 A82
                Coupé                   72-84         185/60R15   R09                                 B02 B03 Re2
                DA                                                                                    S02
                e2*93/81*0009*..
                e2*98/14*0009*..




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

                Anlage 29 zum Gutachten Nr. 55023109 (9. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
                Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 4 von 9

                Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Modus            48-58        165/65R15    A11 R09 T81                           A16 A60 A82
                P                        48-76        175/60R15    A11 R37 T81                           S02
                e2*2001/116*0319*..;     48-82        175/65R15    A11 R09
                e2*2007/46*0007*..       48-82        175/65R15    A01 A11 G03
                                         48-82        185/55R15    A11 R37 T81 T82
                                         48-82        185/60R15    A11
                                         48-82        195/55R15    A12
                Renault Scenic (I)       47-85        195/60R15    R09                                   A16 A30 A82
                JA                       47-85        185/65R15    R09                                   B02 B03 Re2
                e2*93/81*0068*..,                                                                        X29 S02
                e2*98/14*0068*..
                Renault ZOE              43 (57-68)   185/65R15    A33 112                               A16 A58 A82
                AG                       43 (57-68)   195/60R15    A33 112                               Flh S03
                e2*2007/46*0251*..       43 (57-68)   205/55R15    A12 112
                (22 - 41 kWh-Batterie)


                Allgemeine Hinweise
§ 22 47723*09




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

                Anlage 29 zum Gutachten Nr. 55023109 (9. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 5 von 9

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                112      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1120 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
§ 22 47723*09




                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
                von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
                geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

                Anlage 29 zum Gutachten Nr. 55023109 (9. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 6 von 9

                Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                rio-Limousine, Roadster.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbeschei-
                nigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige
                des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, E-
                CE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu über-
                prüfen.
§ 22 47723*09




                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

                Anlage 29 zum Gutachten Nr. 55023109 (9. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 7 von 9

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
§ 22 47723*09




                mousine.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
                schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

                R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stel-
                le der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
                KR, oder SR).

                RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5R, 6R
                oder 7R).

                Re2    Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
                zeugausführungen größer 85 kW.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

                Anlage 29 zum Gutachten Nr. 55023109 (9. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 8 von 9

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                fenheck.

                T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse   Hinterachse
§ 22 47723*09




                Nr.   1   175/55R15     195/50R15
                Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
                Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
                Nr.   4   205/55R15     225/50R15
                Nr.   5   205/65R15     225/60R15
                Nr.   6   235/70R15     275/60R15

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X23    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                185/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).

                X29    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit der Serienradgröße
                6,0x15 ET43 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 4. Oktober 2017 in Lambsheim statt.


                Hinweise zum Sonderrad

                Die Sonderräder sind ww. frontpoliert.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 29 zum Gutachten Nr. 55023109 (9. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 9 von 9

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2009.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 4. Oktober 2017
§ 22 47723*09




                Coen                                                                  00280152.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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