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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49561 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55806113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0 J x 16 H2 Typ 19234
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 12

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW77
Typ                             19234
Radgröße                        7,0 J x 16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
601          19234601 / Ø63,3 - Ø60,1            4/100/60,1          42         615    2010

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49561
Herstellerzeichen               O.Z.
Radtyp und Ausführung           19234 601
Radgröße                        7,0 J x 16 H2
Einpresstiefe                   ET 42
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                      -                  81720128
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 81720115
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      26                 81720115
S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   105                      26                 81720115
S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      26                 81720058

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Lada
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49561 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55806113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0 J x 16 H2 Typ 19234
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                Seite 2 von 12

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan (I)       50-65         195/55R16    A91 T91                          A14 A16 A21
FSD/USD, SD/SR        50-65         205/50R16    A12 T91                          A58 V16 S04
N386;                 50-65         215/45R16    A12 T90
e2*2007/46*0030*..;   50-65         225/45R16    A12
e2*2007/46*0013*..
- Pick-Up
- geschl. Kasten
Dacia Logan (I)       50-77         195/50R16                                     A12 A14 A16
SD/SR                 50-77         195/55R16                                     A21 Sth V16
e2*2001/116*          50-77         205/50R16                                     S04
0314*00-61;           50-77         215/45R16
0323*00-29;           50-77         225/45R16
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan (I) MCV   50-77         195/50R16    K56 T88                          A01 A12 A14
SD/SR                 50-77         195/55R16    K56                              A16 A21 Car
e2*2001/116*          50-77         205/50R16    K2b K44 K56                      V16 S04
0314*00-61;           50-77         215/50R16    K2b K44 K56
0323*00-29;           50-77         225/45R16    K2b K44 K56
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Sandero (I)     50-77         195/50R16                                     A12 A14 A16
SD/SR                 50-77         195/55R16                                     A21 Flh V16
e2*2001/116*          50-77         205/50R16                                     S04
0314*00-61;           50-77         215/45R16
0323*00-29;           50-77         225/45R16
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero (I)     50-77         195/55R16                                     A12 A14 A16
Stepway                                                                           A21 Flh KMV
SD/SR                                                                             S04
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29
Lada Vesta            75,78         195/50R16    K1a K2b                          A01 A12 A14
GF                    75,78         195/55R16    K1a K2b                          A16 A21 A58
e1*2007/46*1695*..    75,78         215/45R16    K1c K2b                          B67 Car KOV
                                                                                  Lim S02
Nissan Micra          48-81         185/50R16    K1c K2c K42 R70                  A01 A12 A14
K12                   48-81         195/45R16    K1c K2c K42                      A16 A21 Cbo
e11*2001/116*0195*.   48-81         205/45R16    K1c K25 K2c K42                  Flh V16 S05
                      48-81         215/40R16    G66 K1c K25 K2c K42
Nissan Micra          59, 72        195/45R16    K1c K2b                          A01 A12 A14
K13                   59, 72        195/50R16    G77 K1c K2b K6g K6i K8m          A16 A21 Flh
e13*2007/46*1111*..   59, 72        205/40R16    K1c K2b K8c                      V16 S01
incl. Facelift 2014   59, 72        205/45R16    K1c K2b K6g K6i K8c
                      59, 72        215/40R16    K2c K8c R03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49561 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55806113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0 J x 16 H2 Typ 19234
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                    Seite 3 von 12
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Micra            52, 66, 74    195/50R16   K2b K6g K6i K8h                     A01 A12 A14
K14                     52, 66, 74    195/55R16   K2b K6g K6i K8h                     A16 A21 A58
e9*2007/46*6454*..      52, 66, 74    205/50R16   K1a K1b K2b K6g K6i K8h             Flh V16 S04
                        52, 66, 74    215/50R16   K1c K2b K3a K3c K6h K6i K8m
                        52, 66, 74    225/45R16   K1a K1b K2b K3a K3c K6g K6i K8h
Nissan Note             50-85         185/55R16   A31 R70                             A14 A16 A21
E11                     50-85         195/50R16   A01 A12 K1a K2b                     S05
e11*2001/116*0268*.     50-85         195/55R16   A01 A12 K1a K2b
                        50-85         215/45R16   A01 A12 K1a K2b
Nissan Note             59, 66, 72    195/50R16                                       A12 A14 A16
E12                     59, 66, 72    195/55R16                                       A21 A58 V16
e11*2007/46*0753*..     59, 66, 72    205/50R16                                       S01
                        59, 66, 72    215/45R16
                        59, 66, 72    225/45R16
Renault Clio (III)      48, 53-58     185/55R16   A12 R70                             A14 A16 A21
R                       48, 53-58     205/50R16   A01 A12 G77 K1a K1b LK6             Car Flh R1S
e2*2001/116*0327*..;    48-102        195/50R16   A12                                 RC3 S03
e2*2007/46*0008*..      48-102        205/45R16   A12
                        48-102        215/45R16   A12
                        50,63-102     185/55R16   A31 R70
                        50,63-102     205/50R16   A01 A12 G77 K1a K1b
Renault Clio (III)      48-102        185/55R16   A11 R37 R70                         A14 A16 A21
R                       48-102        195/50R16   A31                                 Car Flh R1B
e2*2001/116*0327*..;    48-102        205/45R16   A31                                 RC3 S03
e2*2007/46*0008*..
Renault Clio (IV)       48-87         185/55R16   A33 R70                             A14 A16 A21
R                       48-87         185/60R16   A33 R70                             A58 Car Flh
e2*2001/116*            48-88         195/50R16   A90                                 RC4 S04
0327*46-..;             48-88         195/55R16   A90
e2*2007/46*0008*16-..   48-88         205/50R16   A01 A12 K6j
- incl. Facelift 2016   48-88         215/45R16   A90
                        48-88         225/45R16   A01 A12 K6j
Renault Megane (I)      59-85         195/50R16   K1a K46 K56 T83                     A01 A12 A14
Break                   59-85         205/45R16   K1a K2b K46 K56 T83                 A16 A21 B02
KA                                                                                    Re2 X24 S03
e2*98/14*0192*..
Renault Megane (I)      47-70         195/50R16   K46 K56 T83                         A01 A12 A14
Break                   47-70         205/45R16   K1a K2b K46 K56 T83                 A16 A21 B02
KA                                                                                    L02 Re2 X23
e2*98/14*0192*..                                                                      S03
Renault Megane (II)     60-120        205/55R16   A30                                 A14 A16 A21
M                       60-120        225/50R16   A01 A12 K1c K2b                     B03 Flh V16
e2*98/14*0272*..        60-96         195/60R16   A33                                 S03
Renault Megane (II)     76-120        205/55R16   A30                                 A14 A16 A21
Cabrio                  76-120        225/50R16   A12                                 B03 Cbo Cpe
M                       76-96         195/60R16   A33 R37                             V16 S03
e2*98/14*0272*..
- Cabrio/Coupé




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Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55806113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0 J x 16 H2 Typ 19234
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                      Seite 4 von 12
Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane (II)      60-96        195/60R16    A33                                   A14 A16 A21
Grandtour                60-99        205/55R16    A30                                   B03 Car V16
M                        60-99        225/50R16    A01 A12 K29                           S03
e2*98/14*0272*..
Renault Megane (II)      60-96        195/60R16    A33                                   A14 A16 A21
Stufenheck               60-99        205/55R16    A30                                   B03 Sth V16
M                        60-99        225/50R16    A12                                   S03
e2*98/14*0272*..
Renault Modus            48-82        185/55R16    R70 X75                               A12 A14 A16
P                        48-82        185/55R16    A01 G77 R70                           A21 A60 S03
e2*2001/116*0319*..;     48-82        195/45R16    T80 T84
e2*2007/46*0007*..       48-82        195/50R16    A01 K44 K46
                         48-82        205/45R16
                         48-82        215/45R16    A01 K1a K1b K2b K44 K46 K56
Renault Scenic (II)      60-120       205/55R16    A30 R37 T91 T94 123                   A14 A16 A21
JM                       60-120       215/55R16    A12 T91 T93 123                       A60 B03 V16
e2*2001/116*0274*..      60-120       225/50R16    A01 A12 LK6 T92 T93 123               S03
- Scenic / Gr. Scenic    74-120       205/60R16    A30 R09 T91 T92 123
                         74-120       225/55R16    A01 A12 LK6 X71 123
Renault Twingo RS        98           195/45R16    K4v                                   A01 A12 A14
N                        98           205/40R16    K2b K4v K8a                           A16 A21 S04
e2*2001/116*0359*..      98           205/45R16    K2b K4v K8a
- incl. Facelift 2012    98           215/40R16    K2b K4v K8a
Renault Wind             74, 75, 98   195/45R16                                          A12 A14 A16
N                        74, 75, 98   205/40R16                                          A21 Cbo V16
e2*2001/116*             74, 75, 98   205/45R16                                          S04
0359*14-..               74, 75, 98   215/40R16
Renault ZOE (I)          43, 53       195/50R16    A90 T88                               A14 A16 A21
AG                       43, 53       195/55R16    A90 T87 T91                           A58 Flh S02
e2*2007/46*0251*..;      43, 53       205/50R16    A12 T87 T91
e2*2007/46*0681*..       43, 53       215/45R16    A12 T90
(22 - 41 kWh-Batterie)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55806113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0 J x 16 H2 Typ 19234
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 12

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

123      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.


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Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55806113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0 J x 16 H2 Typ 19234
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 6 von 12

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49561 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55806113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0 J x 16 H2 Typ 19234
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 7 von 12

G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze
in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
Maßnahmen neu zu befestigen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49561 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55806113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0 J x 16 H2 Typ 19234
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                     Seite 8 von 12

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4v     An Achse 2 sind die Halter zur Befestigung der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die
Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49561 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55806113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0 J x 16 H2 Typ 19234
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 9 von 12

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
KR, oder SR).

RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5R, 6R,
7R oder 1. bis 3. Stelle der Variante = 00B.. bzw. 00K..).

Re2    Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen größer 85 kW.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49561 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55806113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0 J x 16 H2 Typ 19234
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 10 von 12

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49561 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55806113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0 J x 16 H2 Typ 19234
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 11 von 12

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    185/50R16     205/45R16
Nr. 2    195/40R16     215/35R16
Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16     215/45R16
Nr. 5    205/45R16     225/40R16
Nr. 6    205/50R16     225/45R16
Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16     225/55R16
Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16     235/50R16
Nr. 11   225/40R16     245/35R16
Nr. 12   225/50R16     245/45R16
Nr. 13   225/55R16     245/50R16
Nr. 14   225/60R16     245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X23    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
185/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X71    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15 oder 205/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X75     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Oktober 2019 in Lambsheim statt.




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Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55806113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0 J x 16 H2 Typ 19234
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                     Seite 12 von 12

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 12 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Oktober 2019




Pohl                                                                  00331287.DOC




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