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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX07
                             Typ                             OX07 6016
                             Radgröße                        6,0JX16 H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-      Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last      (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             R1           OX07 6016 R1 / ohne Ring              4/100/60,1         50         500      2050

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      50051
§ 22 50051, Erweiterung 04




                             Herstellerzeichen               OX-M
                             Radtyp und Ausführung           OX07 6016 (s.o.)
                             Radgröße                        6,0JX16 H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)      Artikel-Nr.
                             S01   Serienhutmutter M12x1,25       Kegel 60°      110                    -                     -
                                   (Gesamthöhe: 25,5 mm)
                             S02   Serienschraube M12x1,5         Kegel 60°      100                    23 (einteilig) ww.    -
                                   (ein- ww. zweiteilig)                                                25,8 (zweiteilig)
                             S03   Serienschraube M12x1,5         Kegel 60°      105                    23 (einteilig) ww.    -
                                   (ein- ww. zweiteilig)                                                25,8 (zweiteilig)
                             S04   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      110                    26                    RG.454F
                             S05   Serienschraube M12x1,5         Kegel 60°      105                    23,5                  -
                                   (OEM 4025400Q0R)

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Dacia
                                                             Lada
                                                             Nissan
                                                             Renault

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 5
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Dacia Logan (I)        50-77         195/50R16                                           A12 A19 A99
                             SD/SR                  50-77         195/55R16                                           Sth S03
                             e2*2001/116*
                             0314*00-61;
                             0323*00-29;
                             e2*2007/46*0030*..;
                             e2*2007/46*0013*..
                             Dacia Sandero (I)      50-77         195/50R16                                           A12 A19 A99
                             SD/SR                  50-77         195/55R16                                           Flh S03
                             e2*2001/116*
                             0314*00-61;
                             0323*00-29;
                             e2*2007/46*0013*..;
                             e2*2007/46*0030*..
                             Lada Vesta             75,78         195/50R16     A12                                   A19 A58 A99
                             GF                     75,78         195/55R16     A12                                   B67 Car KOV
                             e1*2007/46*1695*..                                                                       Lim S04
§ 22 50051, Erweiterung 04




                             Nissan Micra (IV)      59, 72        195/45R16                                           A12 A19 A99
                             K13                    59, 72        195/50R16     A01 G77 K1a K1b                       Flh S01
                             e13*2007/46*1111*..
                             incl. Facelift 2014
                             Nissan Micra (V)       52, 66, 74    195/50R16     A33                                   A19 A58 A99
                             K14                    52, 66, 74    195/55R16     A33                                   Flh S05
                             e9*2007/46*6454*..     52, 66, 74    205/50R16     A12
                                                    52-86         195/50R16     A33 M+S
                                                    52-86         195/55R16     A33 M+S
                                                    52-86         205/50R16     A12 M+S
                             Renault Clio (III)     48-102        195/50R16     A12                                   A19 A99 Car
                             R                                                                                        Flh R1S RC3
                             e2*2001/116*0327*..;                                                                     S02
                             e2*2007/46*0008*..
                             Renault Modus          48-82         195/45R16     A31 T80 T84                           A19 A60 A99
                             P                                                                                        S02
                             e2*2001/116*0319*..;
                             e2*2007/46*0007*..

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 5

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 50051, Erweiterung 04




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 5
                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
                             zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
§ 22 50051, Erweiterung 04




                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
                             Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

                             RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
                             KR, oder SR).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
                             Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
                             Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 5 von 5
                             S03     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
                             Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
                             Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Stufenheck.

                             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 50051, Erweiterung 04




                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 31. Januar 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 31. Januar 2020




                             Laux                                                                    00336589.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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