Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 21
Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., LADA, MATRA (F), NISSAN, NISSAN
EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C 60,1 C Ø60,1-H-Ø72 60,1 Kunststoff 655 2125 11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : SD; (Kegelbund)
Zubehör : H11
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : SD
Zubehör : H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SD
110 Nm für Typ : SD
120 Nm für Typ : SD
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.. 50 - 64 185/65R15 51G Nicht Lodgy;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 65 175/65R15 84 51J Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0030*.. 185/60R15 84 Frontantrieb;
50 - 77 185/65R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
205/60R15 91 11A; 24J; 24M
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 21
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J Logan (Stufenheck)
e2*2007/46*0030*.. 50 - 77 185/60R15 84 5EA bis Mj 2012;
185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15 91 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/60R15 88 11A; 24M Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 88 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15 91 11A; 24D; 24J 73C; 74A; 74P
SD e2*2001/116*0314*.. 60 - 96 185/65R15 88 12O Nur Lodgy; nicht
195/60R15 88 12O Lodgy Stepway;
195/65R15 91 11A; 12A; 27H Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 12A; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 12A; 27F 51A; 71K; 721; 73C;
215/60R15 94 11A; 12A; 245; 27F 74A; 74P; 76Q
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 74 185/65R15 88 Nicht Sandero Stepway;
e2*2007/46*0030*.. 195/60R15 88 Sandero (Schrägheck)
205/55R15 88 11A; 22M; 248 ab Mj2013;
205/60R15 91 11A; 22M; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/65R15 88 Logan MCV ab MJ
2013;
e2*2007/46*0030*.. 195/60R15 88 Logan (Stufenheck) ab
205/55R15 88 11A; 22M Mj 2013; Logan
205/60R15 91 11A; 22M (Kombi) ab Mj.2013;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
SD e2*2001/116*0314*.., 55 - 96 185/65R15 88 12O; 5FE nur Dokker; nicht
e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 92 12O Dokker Stepway; Kombi
195/60R15 88 12O; 5FE u. Lkw geschl. Kasten;
195/60R15 92 12O Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 12A; 248; 27F 51A; 71K; 721; 73C;
205/65R15 94 11A; 12A; 248; 27F 74A; 74P; 76Q
215/60R15 94 11A; 12A; 245; 248;
27F
SD e2*2001/116*0314*.. 54 - 77 185/65R15 88 Sandero Stepway ab Mj
185/70R15 89 2013; Frontantrieb;
195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 721;
205/65R15 94 73C; 74A; 74P; 76Q
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 21
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.. 66 - 77 185/65R15 88 12I Logan Stepway;
185/70R15 89 12A Frontantrieb;
195/60R15 88 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 91 12A 51A; 71K; 721; 73C;
205/55R15 88 12A 74A; 74P; 76Q
205/60R15 91 12A
SD e2*2001/116*0314*.. 59 - 96 185/65R15 88 11A; 27H Nicht Lodgy; Lodgy
195/60R15 88 11A; 27H Stepway; Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 26P; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
205/65R15 94 11A; 26P; 27F 73C; 74A; 74P; 76Q
215/60R15 94 11A; 26B; 26N; 27F
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K13; E12
Zubehör : H14
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K14 (Kegelbund)
Zubehör : H11
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K12; E11
Zubehör : H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : K13
105 Nm für Typ : K14
110 Nm für Typ : E11
113 Nm für Typ : K12
120 Nm für Typ : E12
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K12 e11*2001/116*0195*.. 48 - 81 175/60R15 11A; 24J; 24M; 51G Pkw geschlossen;
175/65R15 11A; 24J; 24M; 51G Cabrio;
185/55R15 82 11A; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 11A; 24C; 24M; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
195/50R15 82 11A; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
195/55R15 85 11A; 24C; 24D
205/50R15 86 11A; 24C; 24D
205/55R15 88 11A; 24C; 24D; 54F
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 21
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K13 e13*2007/46*1111*.. 59 175/55R15 77 11A; 24J; 5CV 4-türig; Frontantrieb;
59 - 72 165/65R15 81 11A; 24J; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
175/60R15 81 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R15 82 11A; 24C; 248 73C; 74A; 74P
195/50R15 82 11A; 22I; 24C; 248
195/55R15 85 11A; 22I; 24C; 248
205/50R15 86 11A; 22I; 24C; 24M;
270
K14 e9*2007/46*6454*.. 52 - 74 185/60R15 84 11A; 248; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R15 88 11A; 248; 26B; 26N 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R15 88 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P; 76Q
26N; 27I
205/55R15 88 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27H; 27I
205/60R15 91 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27H; 27I
Verkaufsbezeichnung: Nissan Note
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E12 e11*2007/46*0753*.. 59 - 72 185/65R15 88 122 Frontantrieb;
195/60R15 88 122 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R15 91 11A; 12A; 24J; 248 73C; 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: NISSAN NOTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E11 e11*2001/116*0268*.. 50 - 81 175/65R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 12A; 51A; 71K; 721;
185/65R15 88 73C; 74A; 74P; 76Q
195/55R15 85 11A; 24M
195/60R15 88 11A; 24M
205/55R15 88 11A; 24J; 24M
205/60R15 91 11A; 24J; 24M
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LADA
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 21
Verkaufsbezeichnung: LADA VESTA, LADA VESTA CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GF e1*2007/46*1695*.. 75 - 78 185/65R15 88 11A; 245; 248 LADA VESTA;
195/60R15 88 11A; 241; 246; 248; Kombilimousine;
26P Schrägheck;
205/55R15 88 11A; 241; 246; 248; Frontantrieb;
26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 241; 246; 248; 12A; 51A; 71K; 721;
26P; 27H 73C; 74A; 74P; 76Q
215/55R15 89 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H
225/50R15 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
225/55R15 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MATRA (F), RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; B/C 53; D 53; DA; EA; KA; LA; X 53
100 Nm für Typ : B; B 54; B56; J 63; JA; KC; K56
105 Nm für Typ : AG; SR
110 Nm für Typ : P; R; RJA
125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 175/65R15 84 Nur Kombi (Grandtour);
185/55R15 82 11A; 24J; 24M nicht ab MJ 2012;
185/60R15 84 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76Q
55 - 58 165/65R15 51G
55 - 82 175/60R15 81 5DV
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 58 165/65R15 81 5DV; 51J Nicht Kombi
175/60R15 81 5DV; 51J (Grandtour); nicht ab
175/65R15 84 51J MJ 2012;
48 - 82 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 12A; 51A; 71K; 721;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76Q
205/50R15 86 11A; 24J; 24M
48 - 102 205/55R15 88 11A; 24J; 24M
100 - 102 185/65R15 51G
101 - 102 195/60R15 88 11A; 24J; 24M
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 21
Verkaufsbezeichnung: CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2007/46*0008*.. 48 - 66 185/60R15 84 12I Clio 4 ab Mj. 2012;
185/65R15 88 12I Kombilimousine;
195/60R15 88 11A; 12A; 27H Schrägheck; nicht
195/65R15 91 11A; 12A; 27H Captur;
205/55R15 88 11A; 12A; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 51A; 71K; 721; 73C;
205/60R15 91 11A; 12A; 248; 26N; 74A; 74P; 76Q
27H
Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 66 195/65R15 91 124 Frontantrieb; Captur;
195/70R15 97 124 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A 51A; 71K; 721; 73C;
205/65R15 94 12A 74A; 74P; 76Q
215/60R15 94 11A; 12A; 26P
215/65R15 96 11A; 12A; 26P
225/55R15 92 11A; 12A; 26P; 27H
225/60R15 96 11A; 12A; 26P; 27H
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 66 185/60R15 84 12I Clio 4 ab Mj. 2012;
185/65R15 88 12I Kombilimousine;
195/60R15 88 11A; 12A; 27H Schrägheck; nicht
195/65R15 91 11A; 12A; 27H Captur;
205/55R15 88 11A; 12A; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 51A; 71K; 721; 73C;
205/60R15 91 11A; 12A; 248; 26N; 74A; 74P; 76Q
27H
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 175/65R15 84 51J Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0013*.. 185/60R15 84 Frontantrieb;
50 - 77 185/65R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
205/60R15 91 11A; 24J; 24M
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J Logan (Stufenheck)
50 - 77 185/60R15 84 5EA bis Mj 2012;
185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15 91 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/60R15 88 11A; 24M Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0013*.. 185/65R15 88 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15 91 11A; 24D; 24J 73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 21
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 185/65R15 88 Logan MCV ab MJ
2013;
195/60R15 88 Logan (Stufenheck) ab
205/55R15 88 11A; 22M Mj 2013; Logan
205/60R15 91 11A; 22M (Kombi) ab Mj.2013;
Logan (Stufenheck) ab
Mj.2013; Logan
(Kombi) ab Mj.2013;
Logan MCV ab Mj.2013;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e2*2001/116*0319*.. 48 - 58 165/65R15 51G Modus (kurzer
175/65R15 51G Radstand); Grand
48 - 82 185/60R15 84 Modus (langer
195/55R15 85 Radstand);
195/60R15 88 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*93/81*0126*.., 40 - 79 195/45R15-78 nicht Dieselmotor; 5CK 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0126*.. 43 - 79 185/55R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
B e2*98/14*0126*.. 120 - 124 185/55R15 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74P; 76Q;
76Z
RJA e2*2007/46*0676*.. 48 - 96 185/65R15 88 12Q Schrägheck;
195/60R15 88 12Q 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12A 51A; 71K; 721; 73C;
205/60R15 91 12A 74A; 74P; 76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: RENAULT ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J 63 F691 65 - 79 205/60R15 11A; 24M; 54A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: RENAULT KANGOO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KC e2*98/14*0164*.. 59 - 70 185/65R15 11A; 24M; 51G Allradantrieb;
195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; FFP
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 21
Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B56 e2*93/81*0012*.. 61 - 84 195/60R15-88 REB; 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-86 REB; 11A; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
5EM 73C; 74A; 74P; 76T
205/55R15-88 REB; 11A; 22B; 24J
225/50R15-90 REB; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24M; 57I
B56 G638 61 - 83 195/60R15-88 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-86 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15-87 11A; 22B; 24J 73C; 74A; 74P
225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24M; 57I
K56 e2*93/81*0011*.. 61 - 84 195/60R15 REB; Nur bis 1120kg 10B; 11B; 11G; 11H;
zul. Achslast; 11A; 21B; 12A; 51A; 71K; 721;
22B; 24J; 24M; 51G 73C; 74A; 74P; 76T
205/55R15-87 REB; 11A; 21B; 24J;
57E; 57I
225/50R15-90 REB; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24D; 57I
61 - 88 195/65R15 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 51G
205/60R15 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M; 51G
66 - 69 205/50R15-86 REB; Nur bis 1060kg
zul. Achslast; 11A; 22B;
24J; 24M
205/55R15-87 REB; Nur bis 1090kg
zul. Achslast; 11A; 21B;
22B; 22F; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e2*98/14*0010*.. 59 - 85 185/60R15 11A; 22G; 22L; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
KA e2*98/14*0192*.. 51G 12A; 51A; 71K; 721;
LA e2*98/14*0072*.. 73C; 74A; 74P; RE7
DA e2*98/14*0009*.. 70 - 84 185/60R15 11A; 22G; 24C; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
EA e2*98/14*0103*.. 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; RE7
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e2*93/81*0068*.., 47 - 84 185/65R15-88 RE2; 11A; 24M nur bis
e2*98/14*0068*.. 47 - 103 195/60R15-88 RE2; 11A; 22B; 24J; e2*98/14*0068*11;
24M Frontantrieb;
205/55R15-87 11A; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
367 12A; 51A; 71K; 721;
55 - 66 185/60R15-84 RE1; 11A; 24M; 5EA 73C; 74A; 74P; 76Q
195/55R15-84 RE1; 11A; 24M; 5EA
205/50R15-86 RE1; 11A; 22B; 24D;
24J; 367
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 21
Verkaufsbezeichnung: RENAULT SAFRANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B 54 G199 65 - 101 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15-90 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
83 - 101 195/65R15 51G 73C; 74A; 74P; 76T
Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B/C 53 E979 43 - 67 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71K; 721;
99 - 101 195/50R15 51G 73C; 74A; 74P
D 53 F798 65 - 66 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
X 53 G073 43 - 81 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71K; 721;
99 195/50R15 51G 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TWINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2007/46*0122*.. 55 - 63 185/55R15 82 erhöhtes
Anzugsmoment
195/50R15 82 125 Nm; Nur Twingo;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 185/55R15 82 erhöhtes
Anzugsmoment
195/45R15 78 125 Nm; Nur Twingo;
195/50R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: ZOE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AG e2*2007/46*0251*.., 43 185/65R15 90 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
e2*2007/46*0681*.. 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 21
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 21
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 21
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 21
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 850kg.
5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 824kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 21
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
FFP) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 240 mm
an der Vorderachse (innenbelüftet) nicht zulässig.
RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
RE2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 185/70R14 auf
dem Rad 6 J x 14 ET43 bzw. 185/65R15 bzw. 195/60R15 serienmäßig verwendet wird.
RE7) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 bzw. 185/55R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44
bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ J x 16 ET44 ausgerüstet sind.
REB) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind.
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 21
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, nur Dokker
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 15 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 400 20 HA
27H x = 325 y = 400 8 HA
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 21
Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Lodgy
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 15 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 300 30 HA
27H x = 325 y = 300 8 HA
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 21
Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 19 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 300 30 HA
27H x = 325 y = 300 8 HA
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 21
Fahrzeug:
Hersteller: LADA
Fahrzeugtyp: GF
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1695*..
Handelsbez.: LADA VESTA, LADA VESTA CROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 15 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 20 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 21
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: K14
Genehm.Nr.: e9*2007/46*6454*..
Handelsbez.: NISSAN MICRA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 250 VA
26P x = 230 y = 200 VA
27B x = 290 y = 260 HA
27I x = 240 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 250 8 VA
26J x = 280 y = 250 21 VA
27H x = 290 y = 260 8 HA
27F x = 290 y = 260 15 HA
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 21
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*..
Handelsbez.: CLIO, CAPTUR
Variante(n): nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 360 VA
26P x = 280 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 360 20 VA
26N x = 350 y = 360 8 VA
27F x = 300 y = 340 25 HA
27H x = 300 y = 340 8 HA
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 21
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0008*..
Handelsbez.: CLIO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 360 VA
26P x = 280 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 360 20 VA
26N x = 350 y = 360 8 VA
27F x = 300 y = 340 25 HA
27H x = 300 y = 340 8 HA