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							Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Fahrzeughersteller                          : AUTOMOBILES DACIA S.A., LADA, NISSAN, Nissan International
                                              S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff       Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung                 Kennzeichnung       (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                           Zentrierring                                (kg)       (mm)     datum
C3 60,1             C3                            Ø60,1-H-Ø72              60,1    Kunststoff      655     2100    11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : H11


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung:      LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 50 - 74 195/45R17 81                                        Nicht Sandero Stepway;
             e2*2007/46*0030*..           205/45R17 84                                        Sandero (Schrägheck)
                                                                                              ab Mj2013;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74P
SD             e2*2001/116*0314*..,     50 - 77     195/45R17 85                              Logan MCV ab MJ
                                                                                              2013;
               e2*2007/46*0030*..                   195/45R17 85                              Logan (Stufenheck) ab
                                                    205/45R17 84                              Mj 2013; Logan
                                                                                              (Kombi) ab Mj.2013;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : NISSAN, Nissan International S. A.
Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : E12; K13
Zubehör                                   : H14


Befestigungsteile                         : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : K14; (Kegelbund)
Zubehör                                   : H11


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : K13
                                            105 Nm für Typ : K14
                                            120 Nm für Typ : E12
Verkaufsbezeichnung:      NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
K13          e13*2007/46*1111*.. 59 - 72 195/40R17 81              11A; 24J                 4-türig; Frontantrieb;
                                         205/40R17 80              11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/35R17 79              11A; 24J; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P
K14            e9*2007/46*6454*..     52 - 86     195/45R17   81   11A;   26P               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  205/45R17   84   11A;   26P               12A; 51A; 71K; 721;
                                                  215/40R17   83   11A;   248; 26B; 26N     73C; 74A; 74P
                                                  215/45R17   87   11A;   248; 26B; 26N

Verkaufsbezeichnung:      Nissan Note
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
E12          e11*2007/46*0753*.. 59 - 72          195/45R17 81                              Frontantrieb;
                                                  205/45R17 84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  215/45R17 87                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : LADA
Befestigungsteile                         : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : H11


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      LADA VESTA, LADA VESTA CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
GF           e1*2007/46*1695*.. 75 - 78 195/45R17 81 11A; 245                               LADA VESTA; LADA
                                        205/45R17 84 11A; 245                               VESTA CROSS;
                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                            Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : RENAULT
Befestigungsteile                         : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : H11


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 105 Nm für Typ : AG; SR
                                            110 Nm für Typ : M; R
                                            125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
                                            130 Nm für Typ : JM
Verkaufsbezeichnung:      CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW          Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
R            e2*2001/116*0327*..      48 - 82     205/40R17 84                              Nur Kombi (Grandtour);
                                      55 - 82     205/40R17 80    5DA                       nicht ab MJ 2012;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P
R              e2*2007/46*0008*..     48 - 88     205/45R17       51G                       Clio 4 ab Mj. 2012;
                                                  205/45R17 84                              Kombilimousine;
                                                  215/40R17 83    11A; 27H                  Schrägheck; nicht
                                                  215/45R17 87    11A; 27H                  Captur;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
R            e2*2001/116*0327*.. 48 - 88          205/45R17       51G                       Clio 4 ab Mj. 2012;
                                                  205/45R17 84                              Kombilimousine;
                                                  215/40R17 83    11A; 27H                  Schrägheck; nicht
                                                  215/45R17 87    11A; 27H                  Captur;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 195/45R17 85                                       Logan MCV ab MJ
                                                                                            2013;
                                                195/45R17 85                                Logan (Stufenheck) ab
                                                205/45R17 84                                Mj 2013; Logan
                                                                                            (Kombi) ab Mj.2013;
                                                                                            Logan (Stufenheck) ab
                                                                                            Mj.2013; Logan
                                                                                            (Kombi) ab Mj.2013;
                                                                                            Logan MCV ab Mj.2013;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:      RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
M            e2*98/14*0272*..   60 - 120 205/50R17 89                                       Kombi (Grandtour);
                                         215/45R17 87W                                      Cabrio; Stufenheck;
                                         225/45R17 90                                       Steilheck;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
JM           e2*2001/116*0274*.. 60 - 99  205/50R17         89    5FM                       kurzer Radstand;
                                          225/45R17         90    5GA                       langer Radstand;
                                 60 - 120 215/45R17         91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 120 205/55R17         91    54F                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
N            e2*2001/116*0359*.. 74 - 98 195/40R17 81             51J                       erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                205/40R17 80      11A; 22M                  125 Nm; Nur Wind;
                                                215/35R17 83      11A; 21P; 22M             Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            740

Verkaufsbezeichnung:      ZOE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AG           e2*2007/46*0251*..,      43 - 53   205/45R17         51G                       10B; 11G; 11H; 12A;
               e2*2007/46*0681*..                                                           51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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      nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
      Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässi gen
     Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      NISSAN
        Fahrzeugtyp:     K14
        Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6454*..
        Handelsbez.:     NISSAN MICRA

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 280             y = 250                     VA
              26P                      x = 230             y = 200                     VA
              27B                      x = 290             y = 260                     HA
              27I                      x = 240             y = 210                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 280       y = 250              8                 VA
              26J                    x = 280       y = 250             21                 VA
              27H                    x = 290       y = 260              8                 HA
              27F                    x = 290       y = 260             15                 HA
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      RENAULT
        Fahrzeugtyp:     R
        Genehm.Nr.:      e2*2001/116*0327*..
        Handelsbez.:     CLIO, CAPTUR

        Variante(n):     nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 350             y = 360                     VA
              26P                      x = 280             y = 310                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 350       y = 360             20                 VA
              26N                    x = 350       y = 360              8                 VA
              27F                    x = 300       y = 340             25                 HA
              27H                    x = 300       y = 340              8                 HA
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      RENAULT
        Fahrzeugtyp:     R
        Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0008*..
        Handelsbez.:     CLIO

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 350             y = 360                     VA
              26P                      x = 280             y = 310                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 350       y = 360             20                 VA
              26N                    x = 350       y = 360              8                 VA
              27F                    x = 300       y = 340             25                 HA
              27H                    x = 300       y = 340              8                 HA
						
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