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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          DBV 5SP
Typ                             DBV 5SP 001 6JX15 H2
Radgröße                        6JX15 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
DA5GD4 DBV 5SP 001/ 6JX15 H2 ET44                4/100/60,1          44         575    1975
4SXX   4X100 / Ø63,3-Ø60,1
DA5GD4
4BGP

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51473
Herstellerzeichen               DBV
Radtyp und Ausführung           DBV 5SP 001 (s.o.)
Radgröße                        6JX15 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      28                 49316
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   105                      28                 49316
S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                      -                  49390
S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      28                 49316

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Lada
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                  Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan (I)        50-65         175/65R15    A11 R37                           A14 A18 Sth
SD/SR                  50-77         185/65R15    A31                               S02
e2*2001/116*           50-77         195/60R15    A12
0314*00-61;            50-77         205/55R15    A12
0323*00-29;            50-77         205/60R15    A12
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV (I)    50-77         185/65R15    A11                               A14 A18 Car
SD/SR                  50-77         195/60R15    A12                               S02
e2*2001/116*           50-77         205/55R15    A12
0314*00-61;            50-77         205/60R15    A01 A12 K56
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Sandero (I)      50-77         175/65R15    A11 R37                           A14 A18 Flh
SD/SR                  50-77         185/65R15    A31                               S02
e2*2001/116*           50-77         195/60R15    A12
0314*00-61;            50-77         205/55R15    A12
0323*00-29;            50-77         205/60R15    A12
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero (III)    49-74         185/60R15    A11                               A14 A18 A58
DJF                    49-74         185/65R15    A11                               Flh KOV NoE
e19*2007/46*0026*..    49-74         195/60R15    A11                               NoP S02
                       49-74         205/55R15    A12
                       49-74         205/60R15    A12
Dacia Sandero          50-77         185/65R15                                      A12 A14 A18
Stepway (I)            50-77         195/60R15                                      Flh KMV S02
SD/SR                  50-77         205/55R15
e2*2001/116*           50-77         205/60R15
0314*00-61;
0323*00-29
Lada Vesta             75,78         185/60R15    A91                               A14 A18 A58
GF                     75,78         185/65R15    A91                               B67 Car KOV
e1*2007/46*1695*..     75,78         195/60R15    A01 A12 K1a                       Lim S04
                       75,78         205/55R15    A01 A12 K1a K2b
                       75,78         205/60R15    A01 A12 K1a K2b
Nissan Micra (III)     48-81         175/60R15    R37                               A12 A14 A18
K12                    48-81         175/65R15    R09                               Cbo Flh S01
e11*2001/116*0195*.    48-81         185/55R15    A01 K1c K2c
                       48-81         195/50R15    A01 G66 K1c K2c K42
                       48-81         195/55R15    A01 K1c K2c K42
Nissan Micra (IV)      59, 72        165/65R15    A13                               A14 A18 Flh
K13                    59, 72        175/55R15    A13 T77                           V15 S03
e13*2007/46*1111*..    59, 72        175/60R15    A13
incl. Facelift 2014    59, 72        185/55R15    A01 A12 K1a K1b
                       59, 72        195/50R15    A01 A12 K1c
                       59, 72        195/55R15    A01 A12 K1c K8c
                       59, 72        205/50R15    A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8c


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                  Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Micra (V)        52, 66, 74   185/60R15    A33                               A14 A18 A58
K14                     52, 66, 74   185/65R15    A33                               Flh S02
e9*2007/46*6454*..      52, 66, 74   195/60R15    A91
                        52, 66, 74   205/55R15    A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                        52, 66, 74   205/60R15    A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                        52-86        185/60R15    A33 M+S
                        52-86        185/65R15    A33 M+S
                        52-86        195/60R15    A91 M+S
                        52-86        205/55R15    A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
                        52-86        205/60R15    A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
Nissan Note             50-85        175/65R15    A11                               A14 A18 S01
E11                     50-85        185/65R15    A11
e11*2001/116*0268*.
Nissan Note             59, 66, 72   185/65R15    A91                               A14 A18 A58
E12                     59, 66, 72   195/60R15    A90                               S03
e11*2007/46*0753*..     59, 66, 72   205/55R15    A12
Renault Clio (III)      48-102       175/65R15    A11 R37                           A14 A18 B03
R                       48-102       185/60R15    A31                               Car Flh R1S
e2*2001/116*0327*..;    48-102       195/55R15    A12                               RC3 S01
e2*2007/46*0008*..      48-82        165/65R15    A11 R37
Renault Clio (III)      48-102       175/65R15    A11 R37                           A14 A18 B03
R                       48-102       185/60R15    A11                               Car Flh R1B
e2*2001/116*0327*..;    48-102       195/55R15    A31                               RC3 S01
e2*2007/46*0008*..
Renault Clio (IV)       48-87        185/60R15    A11                               A14 A18 A58
R                       48-87        185/65R15    A11                               B03 Car Flh
e2*2001/116*            48-87        195/60R15    A11                               RC4 S02
0327*46-..;             48-87        205/55R15    A12
e2*2007/46*0008*16-..   48-87        205/60R15    A12
- incl. Facelift 2016
Renault Modus           48-58        165/65R15    A11 R09 T81                       A14 A18 A60
P                       48-76        175/60R15    A11 R37 T81                       S01
e2*2001/116*0319*..;    48-82        175/65R15    A11 R09
e2*2007/46*0007*..      48-82        175/65R15    A01 A11 G03
                        48-82        185/55R15    A11 R37 T81 T82
                        48-82        185/60R15    A11
                        48-82        195/55R15    A12
Renault Scenic (I)      47-101,5     195/60R15    R09                               A14 A18 A30
JA                      47-85        185/65R15    R09                               B02 B03 Re4
e2*93/81*0068*..,                                                                   X29 S01
e2*98/14*0068*..
Renault ZOE (I)         43           185/65R15    A33                               A14 A18 A58
AG                      43           195/60R15    A33                               Flh S04
e2*2007/46*             43           205/55R15    A12
0251*00-16;
0681*00-04




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9
A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).



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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                    Seite 6 von 9
Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 7 von 9
K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
KR, oder SR).

RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).

Re4     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades
nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse (Durchmesser 262 mm) an
Achse 1.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9
S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   5   205/65R15     225/60R15
Nr.   6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X29    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit der Serienradgröße
6,0x15 ET43 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. September 2021 in Lambsheim statt.




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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. September 2021




Schmidt                                                                      00376274.DOC JR-CS




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