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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50043 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55068214 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ 40 606
               Hersteller                        Bavaria Technik GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      Bavaria Technik GmbH
                                                 Dr.-Kilian-Straße 11
                                                 92637 Weiden
                                                 QM-Nr.: 49 02 0602008

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            40
               Typ                               40 606
               Radgröße                          6,0Jx16H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               -            L 40 606 45 D / ohne Ring             4/100/60,1         45        500    1985
                            Z 40 606 45 D / ZL Ø70,4 - Ø60,1

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        50043
               Herstellerzeichen                 BA.T.
               Radtyp und Ausführung             40 606 (s.o.)
§22 50043*06




               Radgröße                          6,0Jx16H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  24
               S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  24
               S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                  -
               S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                  24

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Dacia
                                                 Lada
                                                 Nissan
                                                 Renault

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50043 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55068214 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ 40 606
               Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                                Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Logan (I)        50-77         185/55R16                                     A12 A14 A19
               SD/SR                  50-77         195/50R16                                     Sth S04
               e2*2001/116*           50-77         195/55R16
               0314*00-61;            50-77         205/50R16
               0323*00-29;
               e2*2007/46*0030*..;
               e2*2007/46*0013*..
               Dacia Logan MCV (I)    50-77         185/55R16    T87 106                          A12 A14 A19
               SD/SR                  50-77         195/50R16    T88 107                          Car S04
               e2*2001/116*           50-77         195/55R16    104
               0314*00-61;            50-77         205/50R16    105
               0323*00-29;
               e2*2007/46*0030*..;
               e2*2007/46*0013*..
               - Kombi
               Dacia Sandero (I)      50-77         185/55R16    A31                              A14 A19 Flh
               SD/SR                  50-77         195/50R16    A12                              S04
               e2*2001/116*           50-77         195/55R16    A12
§22 50043*06




               0314*00-61;
               0323*00-29;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Sandero (III)   49-74          185/55R16    A11                              A14 A19 A58
               DJF                   49-74          195/50R16    A11                              Flh KOV NoE
               e19*2007/46*0026*..   49-74          195/55R16    A11                              NoP S04
                                     49-74          205/50R16    A33
               Dacia Sandero Stepway 50-77          195/55R16                                     A12 A14 A19
               (I)                   50-77          205/50R16                                     Flh KMV S04
               SD/SR
               e2*2001/116*
               0314*00-61;
               0323*00-29
               Lada Vesta            75,78          185/55R16    A91                              A14 A19 A58
               GF                    75,78          185/60R16    A01 A12 G01                      B67 Car KOV
               e1*2007/46*1695*..    75,78          195/50R16    A90                              Lim S01
                                     75,78          195/55R16    A90
                                     75,78          205/50R16    A01 A12 K1a
               Nissan Micra (III)    48-81          185/50R16    A01 K1c K2b K42                  A12 A14 A19
               K12                   48-81          195/45R16                                     Cbo Flh S02
               e11*2001/116*0195*.
               Nissan Micra (IV)     59, 72         175/50R16    T77 T81                          A12 A14 A19
               K13                   59, 72         185/50R16    A01 K1a K1b                      Flh S03
               e13*2007/46*1111*..   59, 72         185/55R16    A01 G03 K1a K1b
               incl. Facelift 2014   59, 72         195/45R16
                                     59, 72         195/50R16    A01 G77 K1c K8c




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50043 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55068214 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ 40 606
               Hersteller                       Bavaria Technik GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Nissan Micra (V)        52, 66, 74    185/55R16     A33                                   A14 A19 A58
               K14                     52, 66, 74    195/50R16     A91                                   Flh S04
               e9*2007/46*6454*..      52, 66, 74    195/55R16     A91
                                       52, 66, 74    205/50R16     A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                                       52-86         185/55R16     A33 M+S
                                       52-86         195/50R16     A91 M+S
                                       52-86         195/55R16     A91 M+S
                                       52-86         205/50R16     A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
               Nissan Note             50-85         185/55R16     A31                                   A14 A19 S02
               E11                     50-85         195/50R16     A12
               e11*2001/116*0268*.     50-85         195/55R16     A12
                                       50-85         205/50R16     A12
               Nissan Note             59, 66, 72    185/55R16     A91                                   A14 A19 A58
               E12                     59, 66, 72    195/50R16     A90                                   S03
               e11*2007/46*0753*..     59, 66, 72    195/55R16     A90
                                       59, 66, 72    205/50R16     A12
               Renault Clio (III)      48, 53-58     195/50R16     A12                                   A14 A19 Car
               R                       48-102        185/55R16     A31                                   Flh R1S RC3
               e2*2001/116*0327*..;    50,63-102     195/50R16     A31                                   S02
§22 50043*06




               e2*2007/46*0008*..
               Renault Clio (III)      48-102        185/55R16     A11 R37                               A14 A19 B03
               R                       48-102        195/50R16     A31                                   Car Flh R1B
               e2*2001/116*0327*..;                                                                      RC3 S02
               e2*2007/46*0008*..
               Renault Clio (IV)       48-87         185/55R16     A11                                   A14 A19 A58
               R                       48-87         185/60R16     A11                                   B03 Car Flh
               e2*2001/116*            48-87         195/50R16     A33                                   RC4 S04
               0327*46-..;             48-87         195/55R16     A33
               e2*2007/46*0008*16-..   48-87         205/50R16     A12
               - incl. Facelift 2016
               Renault Modus           48-76         185/50R16     A11 R37 T81                           A14 A19 A60
               P                       48-82         185/55R16     A11 X75                               S02
               e2*2001/116*0319*..;    48-82         185/55R16     A01 A11 G77
               e2*2007/46*0007*..      48-82         195/45R16     A11 T80 T84
                                       48-82         195/50R16     A12

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55068214 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ 40 606
               Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 8
               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
§22 50043*06




               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               104      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1040 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               105      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1050 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               106      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1060 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               107      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1070 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.


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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55068214 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ 40 606
               Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8
               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
§22 50043*06




               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
               zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55068214 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ 40 606
               Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 8
               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.

               G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
§22 50043*06




               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50043 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55068214 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ 40 606
               Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                                   Seite 7 von 8
               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
               schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

               R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
               Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
§22 50043*06




               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
               KR, oder SR).

               RC4     Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50043 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55068214 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ 40 606
               Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 8
               T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X75     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
               175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung).
§22 50043*06




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 20. Juni 2022 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2014.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 20. Juni 2022




               Laux                                                                    00392323.DOC



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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