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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.49489 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55062613 (13. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 11
               Auftraggeber                   Borbet GmbH
                                              Hauptstraße 5
                                              59969 Hallenberg-Hesborn
                                              QM-Nr. 49 02 0231709

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Typ                            F 65635
               Radgröße                       6,5 J x 16 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                100           F 65635 LK100 / Ø64-Ø60,1 *         4/100/60,1        45         590      2000

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     49489
               Herstellerzeichen              BORBET
               Radtyp und Ausführung          F 65635 (s.o.)
               Radgröße                       6,5 J x 16 H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 49489*15




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)             (mm)
                S01   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        110              28,5           5291
                S02   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        110              30             5222
                S03   Mutter M12x1,25              Kegel 60°        110              -              5334
                S04   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        105              30             5222
                S05   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        100              30             5222
                S06   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        100              28,5           5291
                S07   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        105              28,5           5291

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Dacia
                                              Lada
                                              Nissan
                                              Renault
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49489 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55062613 (13. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
               Hersteller                    Borbet GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 11

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Jogger               67-81         205/55R16     A91                           A14 A19 A58
               DJF                        67-81         205/60R16     A91                           Car KMV V16
               e19*2007/46*0026*..        67-81         215/55R16     A12                           S04
                                          67-81         225/50R16     A12
                                          67-81         225/55R16     A12
               Dacia Logan (I)            50-65         195/55R16     T91                           A12 A14 A19
               FSD/USD, SD/SR             50-65         205/50R16     T91                           A58 S04
               N386;
               e2*2007/46*0030*..;
               e2*2007/46*0013*..
               - Pick-Up
               - geschl. Kasten
               Dacia Logan (I)            50-77         185/55R16                                   A12 A14 A19
               SD/SR                      50-77         195/50R16                                   Sth S04
               e2*2001/116*               50-77         195/55R16
               0314*00-61;
               0323*00-29;
§22 49489*15




               e2*2007/46*0030*..;
               e2*2007/46*0013*..
               Dacia Logan MCV (I)        50-77         185/55R16     T87                           A12 A14 A19
               SD/SR                      50-77         195/50R16     T88                           Car S04
               e2*2001/116*               50-77         195/55R16
               0314*00-61;                50-77         205/50R16
               0323*00-29;
               e2*2007/46*0030*..;
               e2*2007/46*0013*..
               - Kombi
               Dacia Sandero (I)          50-77         185/55R16                                   A12 A14 A19
               SD/SR                      50-77         195/50R16                                   Flh S04
               e2*2001/116*               50-77         195/55R16
               0314*00-61;
               0323*00-29;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Sandero (III)       49-74          185/55R16     A11                           A14 A19 A58
               DJF                       49-74          195/50R16     A11                           Flh KOV NoE
               e19*2007/46*0026*..       49-74          195/55R16     A11                           NoP S04
                                         49-74          205/50R16     A90
               Dacia Sandero Stepway (I) 50-77          195/55R16                                   A12 A14 A19
               SD/SR                                                                                Flh KMV S04
               e2*2001/116*
               0314*00-61;
               0323*00-29




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49489 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55062613 (13. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
               Hersteller                    Borbet GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 11
               Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Sandero Stepway      67-81         205/55R16     A91                           A14 A19 A58
               (III)                      67-81         205/60R16     A91                           Flh KMV V16
               DJF                        67-81         215/55R16     A01 A12 K4h K6w               S04
               e19*2007/46*0026*..        67-81         225/50R16     A01 A12 K2b K4h K6w K8j
                                          67-81         225/55R16     A01 A12 K2b K4h K6w K8j
               Lada Vesta                 75,78         185/55R16     A90                           A14 A19 A58
               GF                         75,78         185/60R16     A01 A12 G01                   B67 Car KOV
               e1*2007/46*1695*..         75,78         195/50R16     A01 A12 K1a                   Lim S02
                                          75,78         195/55R16     A01 A12 K1a
               Nissan Micra (III)         48-81         185/50R16     K1c K2c K42                   A01 A12 A14
               K12                        48-81         195/45R16     K1c K2c K42                   A19 Cbo Flh
               e11*2001/116*0195*.                                                                  S05
               Nissan Micra (IV)          59, 72        185/50R16     K1a K1b                       A01 A12 A14
               K13                        59, 72        185/55R16     G03 K1a K1b                   A19 Flh V16
               e13*2007/46*1111*..        59, 72        195/45R16     K1a K1b                       S03
               incl. Facelift 2014        59, 72        195/50R16     G77 K1c K2b K6g K6i K8c
                                          59, 72        205/45R16     K1c
§22 49489*15




                                          59, 72        205/50R16     G77 K1c K2b K6g K6i K8m
               Nissan Micra (V)           52-74         185/55R16     A91                           A14 A19 A58
               K14                        52-74         195/50R16     A90                           Flh S04
               e9*2007/46*6454*..         52-74         195/55R16     A90
                                          52-74         205/50R16     A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                                          52-74         215/50R16     A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h
                                          52-86         185/55R16     A91 M+S
                                          52-86         195/50R16     A90 M+S
                                          52-86         195/55R16     A90 M+S
                                          52-86         205/50R16     A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
                                          52-86         215/50R16     A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h
                                                                      M+S
               Nissan Note                50-85         185/55R16     A31                           A14 A19 S05
               E11                        50-85         195/50R16     A12
               e11*2001/116*0268*.        50-85         195/55R16     A12
               Nissan Note                59, 66, 72    185/55R16     A91                           A14 A19 A58
               E12                        59, 66, 72    195/50R16     A12                           S03
               e11*2007/46*0753*..        59, 66, 72    195/55R16     A12
                                          59, 66, 72    205/50R16     A12
               Renault Clio (III)         48, 53-58     185/55R16     A12                           A14 A19 Car
               R                          48-102        195/50R16     A12                           Flh R1S RC3
               e2*2001/116*0327*..;       48-102        205/45R16     A12                           S05
               e2*2007/46*0008*..         48-102        205/50R16     A12 X30
                                          48-102        205/50R16     A01 A12 G77
                                          50,63-102     185/55R16     A31




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49489 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55062613 (13. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
               Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 11
               Handelsbezeichnung           kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Renault Clio (IV)            48-87          185/55R16     A11 B03                       A14 A19 A58
               R                            48-87          185/60R16     A11 B03                       Car Flh RC4
               e2*2001/116*                 48-88          195/50R16     A90                           S07
               0327*46-..;                  48-88          195/55R16     A90
               e2*2007/46*0008*16-..        48-88          205/50R16     A12
               - incl. Facelift 2016
               Renault Clio (VI)            80, 84         195/60R16     AS9                           A14 A19 A58
               R03                          80, 84         205/55R16     AS9                           Flh NoE NoP
               e6*2018/858*00350*..                                                                    S01
               Renault Megane (II)          60-120         205/55R16     A63                           A14 A19 B03
               M                            60-120         225/50R16     A12                           Flh V16 S05
               e2*98/14*0272*..             60-96          195/60R16     A13 R37
               Renault Megane (II) Cabrio   76-120         205/55R16     A63                           A14 A19 B03
               M                            76-120         225/50R16     A12                           Cbo Cpe V16
               e2*98/14*0272*..             76-96          195/60R16     A13 R37                       S05
               - Cabrio/Coupé
               Renault Megane (II)          60-96          195/60R16     A13 R37                       A14 A19 B03
               Grandtour                                                                               Car V16 S05
§22 49489*15




                                            60-99          205/55R16     A63
               M                            60-99          225/50R16     A12
               e2*98/14*0272*..
               Renault Megane (II)          60-96          195/60R16     A13 R37                       A14 A19 B03
               Stufenheck                   60-99          205/55R16     A63                           Sth V16 S05
               M                            60-99          225/50R16     A12
               e2*98/14*0272*..
               Renault Modus                48-76          185/50R16     A11 R37 T81                   A14 A19 A60
               P                            48-82          185/55R16     A11 X75                       S05
               e2*2001/116*0319*..;         48-82          185/55R16     A01 A11 G77
               e2*2007/46*0007*..           48-82          195/45R16     A11 T80 T84
                                            48-82          195/50R16     A12
                                            48-82          205/45R16     A12
               Renault Scenic (II)          60-120         205/55R16     A13 R37 T91 T94 118           A14 A19 A60
               JM                           60-120         215/55R16     A12 T92 T93 118               B03 S06
               e2*2001/116*0274*..          74-120         205/60R16     A13 R09 T91 T92 118
               - Scenic / Gr. Scenic
               Renault Twingo RS            98             195/45R16     M+S                           A12 A14 A19
               N                            98             205/45R16     M+S                           S04
               e2*2001/116*0359*..
               - incl. Facelift 2012
               Renault Wind                 74, 75, 98     195/45R16     M+S                           A12 A14 A19
               N                            74, 75, 98     205/45R16     M+S                           Cbo S04
               e2*2001/116*
               0359*14-..
               Renault ZOE (I)              43             185/55R16     A33 T87                       A14 A19 A58
               AG                           43, 53         195/50R16     A90 T88                       Flh S01
               e2*2007/46*                  43, 53         195/55R16     A90 T87 T91
               0251*00-16;
               0681*00-04
               - Elektro

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49489 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55062613 (13. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                           Seite 5 von 11

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 49489*15




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise



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               GUTACHTEN zur ABE Nr.49489 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55062613 (13. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                              Seite 6 von 11
               118       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1180 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
               an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
§22 49489*15




               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A31      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A63      Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
               Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten
               (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               AS9       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
               umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 9mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung
               dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55062613 (13. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 11
               B67       Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
               zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

               Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G03       Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab,
               ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
§22 49489*15




               innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
               in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen.

               G77       Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
               Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb
               der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55062613 (13. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                             Seite 8 von 11
               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
               Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.
§22 49489*15




               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter Radmitte
               um 5mm aufzuweiten.

               K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 10 mm aufzuweiten.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der
               Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.49489 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55062613 (13. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                             Seite 9 von 11
               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               RC3      Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR, KR,
               oder SR).

               RC4      Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.
§22 49489*15




               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               Sth     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49489 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55062613 (13. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                           Seite 10 von 11
               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               V16     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    185/60R16      205/55R16
               Nr. 3    195/40R16      215/35R16
               Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16      215/45R16
               Nr. 6    205/45R16      225/40R16
§22 49489*15




               Nr. 7    205/50R16      225/45R16
               Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16      225/55R16
               Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16      235/50R16
               Nr. 12   225/40R16      245/35R16
               Nr. 13   225/50R16      245/45R16
               Nr. 14   225/55R16      245/50R16
               Nr. 15   225/60R16      245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               X30     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15 (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X75     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15,
               185/60R15 oder 185/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 14. Januar 2026 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49489 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55062613 (13. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                          Seite 11 von 11

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2013.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 14. Januar 2026




               Wagner                                                                                 00460859.DOCX
§22 49489*15




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 49489*15




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
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