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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55036119 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 9
               Auftraggeber                   Best4Tires GmbH
                                              Rathausstraße 52-58
                                              56203 Höhr - Grenzhausen
                                              QM Nr.4410022500004,TÜV Nord

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         OX19
               Typ                            OX19 6015
               Radgröße                       6,0JX15 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                X2            OX19 6015 X2 / Ø63,4 - Ø60,1        4/100/60,1        45         615      2000

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     52711
               Herstellerzeichen              OX-ML, OX-M
               Radtyp und Ausführung          OX19 6015 (s.o.)
               Radgröße                       6,0JX15 H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Jahr und Monat
§22 52711*04




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)             (mm)
                S01   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        100              26             RG.440
                S02   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        105              26             RG.440
                S03   Mutter M12x1,25              Kegel 60°        110              -              RG.439
                S04   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        110              26             RG.440

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Dacia
                                              Lada
                                              Nissan
                                              Renault
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55036119 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 9

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Dacia Logan (I)           50-65         185/65R15       A33 T92                       A19 A58 A99
                FSD/USD, SD/SR            50-65         195/60R15       A91 T91                       S02
                N386;                     50-65         205/60R15       A12
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                - Pick-Up
                - geschl. Kasten
                Dacia Logan (I)           50-65         175/65R15       A11 R37                       A19 A99 Sth
                SD/SR                     50-77         185/65R15       A31                           S02
                e2*2001/116*              50-77         195/60R15       A12
                0314*00-61;               50-77         205/55R15       A12
                0323*00-29;               50-77         205/60R15       A12
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                Dacia Logan MCV (I)       50-77         185/65R15       A31                           A19 A99 Car
                SD/SR                     50-77         195/60R15       A12                           S02
                e2*2001/116*              50-77         205/55R15       A12
§22 52711*04




                0314*00-61;               50-77         205/60R15       A12
                0323*00-29;
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                - Kombi
                Dacia Sandero (I)         50-77         175/65R15       A11 R37                       A19 A99 Flh
                SD/SR                     50-77         185/65R15       A31                           S02
                e2*2001/116*              50-77         195/60R15       A12
                0314*00-61;               50-77         205/55R15       A12
                0323*00-29;               50-77         205/60R15       A12
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Dacia Sandero (III)       49-90         185/60R15       A11                           A19 A58 A99
                DJF                       49-90         185/65R15       A11                           Flh KOV NoE
                e19*2007/46*0026*..       49-90         195/60R15       A11                           NoP S02
                                          49-90         205/55R15       A12
                                          49-90         205/60R15       A12
                Dacia Sandero Stepway (I) 50-77         185/65R15                                     A12 A19 A99
                SD/SR                     50-77         195/60R15                                     Flh KMV S02
                e2*2001/116*              50-77         205/55R15
                0314*00-61;               50-77         205/60R15
                0323*00-29
                Lada Vesta                75,78         185/60R15       A91                           A19 A58 A99
                GF                        75,78         185/65R15       A91                           B67 Car KOV
                e1*2007/46*1695*..        75,78         195/60R15       A90                           Lim S04
                                          75,78         205/55R15       A01 A12 K1a
                                          75,78         205/60R15       A01 A12 K1a




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55036119 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Nissan Micra (III)        48-81         175/60R15       R37                           A12 A19 A99
                K12                       48-81         175/65R15       R09                           Cbo Flh S01
                e11*2001/116*0195*.       48-81         185/55R15       A01 K1c
                                          48-81         195/50R15       A01 G66 K1c K25 K2c
                Nissan Micra (IV)         59, 72        165/65R15       A13                           A19 A99 Flh
                K13                       59, 72        175/55R15       A13 T77                       V15 S03
                e13*2007/46*1111*..       59, 72        175/60R15       A13
                incl. Facelift 2014       59, 72        185/55R15       A01 A12 K1a K1b
                                          59, 72        195/50R15       A01 A12 K1c
                                          59, 72        195/55R15       A01 A12 K1c K8c
                                          59, 72        205/50R15       A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8c
                Nissan Micra (V)          52-74         185/60R15       A33                           A19 A58 A99
                K14                       52-74         185/65R15       A33                           Flh S02
                e9*2007/46*6454*..        52-74         195/60R15       A91
                                          52-74         205/55R15       A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                                          52-74         205/60R15       A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                                          52-86         185/60R15       A33 M+S
§22 52711*04




                                          52-86         185/65R15       A33 M+S
                                          52-86         195/60R15       A91 M+S
                                          52-86         205/55R15       A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
                                          52-86         205/60R15       A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
                Nissan Note               50-85         175/65R15       A11                           A19 A99 S01
                E11                       50-85         185/65R15       A31
                e11*2001/116*0268*.
                Nissan Note               59, 66, 72    185/65R15       A91                           A19 A58 A99
                E12                       59, 66, 72    195/60R15       A90                           S03
                e11*2007/46*0753*..       59, 66, 72    205/55R15       A12
                Renault Clio (III)        48-102        175/65R15       A11 R37                       A19 A99 B03
                R                         48-102        185/60R15       A31                           Car Flh R1S
                e2*2001/116*0327*..;      48-102        195/55R15       A12                           RC3 S01
                e2*2007/46*0008*..        48-82         165/65R15       A11 R37
                Renault Clio (III)        48-102        175/65R15       A11 R37                       A19 A99 B03
                R                         48-102        185/60R15       A11                           Car Flh R1B
                e2*2001/116*0327*..;      48-102        195/55R15       A31                           RC3 S01
                e2*2007/46*0008*..
                Renault Clio (IV)         48-87         185/60R15       A11                           A19 A58 A99
                R                         48-87         185/65R15       A11                           B03 Car Flh
                e2*2001/116*              48-87         195/60R15       A33                           RC4 S02
                0327*46-..;               48-87         205/55R15       A12
                e2*2007/46*0008*16-..     48-87         205/60R15       A12
                - incl. Facelift 2016




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55036119 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                           Seite 4 von 9
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Modus              48-58         165/65R15      A11 R09 T81                      A19 A60 A99
                P                          48-76         175/60R15      A11 R37 T81                      S01
                e2*2001/116*0319*..;       48-82         175/65R15      A11 R09
                e2*2007/46*0007*..         48-82         175/65R15      A01 A11 G03
                                           48-82         185/55R15      A11 R37 T81 T82
                                           48-82         185/60R15      A11
                                           48-82         195/55R15      A12
                Renault ZOE (I)            43            185/65R15      A33                              A19 A58 A99
                AG                         43            195/60R15      A91                              Flh S04
                e2*2007/46*                43            205/55R15      A12
                0251*00-16;
                0681*00-04
                - Elektro

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.
§22 52711*04




               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55036119 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                             Seite 5 von 9

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
§22 52711*04




               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
               an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A31      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55036119 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 9
               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B67       Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
               zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G03       Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab,
§22 52711*04




               ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
               innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
               in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen.

               G66      Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
               I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57
               StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K25      Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist
               eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55036119 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 9
               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§22 52711*04




               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R1B      Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und schmaler
               Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

               R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der
               Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               RC3      Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR, KR,
               oder SR).

               RC4      Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55036119 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                               Seite 8 von 9

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               Sth      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T77     Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 52711*04




               T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               V15     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

               Nr.   1   175/55R15     195/50R15
               Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   4   205/55R15     225/50R15
               Nr.   5   205/65R15     225/60R15
               Nr.   6   235/70R15     275/60R15

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.




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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55036119 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                              Seite 9 von 9

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 18. März 2026 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 18. März 2026
§22 52711*04




               Laux                                                                                  00464666.DOCX

               sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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