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							                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                                   Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.04.2026
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                Fahrzeughersteller                         : AUTOMOBILES DACIA S.A., LADA, NISSAN, Nissan International
                                                             S. A., RENAULT
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 42
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                CC 60,1             C                          Ø60,1-H-Ø72                 60,1                     600      2100    05/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUTOMOBILES DACIA S.A.
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 100186*01




                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H11


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : DJF; SD
                                                             110 Nm für Typ : DJF
                 Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                 SD           e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 205/45R17 84 5EA                                   Logan (Stufenheck)
                               e2*2007/46*0030*..                                                             bis Mj 2012;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              73C; 74A; 74P; 77E
                 SD            e2*2001/116*0314*.., 50 - 77      205/45R17 84                                 Sandero bis Mj 2012;
                               e2*2007/46*0030*..                215/40R17 83        11A; 24J; 24M            Nicht Sandero Stepway;
                                                                 215/45R17 87        11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              73C; 74A; 74P; 77E
                 SD            e2*2001/116*0314*.., 50 - 77      205/45R17 88                                 Nicht Logan Express;
                               e2*2007/46*0030*..                                                             Nicht Logan Pick-Up;
                                                                                                              Nicht Lodgy; Kombi
                                                                                                              bis Mj.2013;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              73C; 74A; 74P; 77E




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                                   Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.04.2026
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                Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                SD           e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 195/45R17 85                                       Logan MCV ab MJ
                                                                                                             2013;
                               e2*2007/46*0030*..                195/45R17 85                                Logan (Stufenheck) ab
                                                                 205/45R17 84                                Mj 2013; Logan
                                                                 215/45R17 87                                (Kombi) ab Mj.2013;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74A; 74P; 77E
                SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 74      195/45R17 81                                Nicht Sandero Stepway;
                               e2*2007/46*0030*..                205/45R17 84                                Sandero (Schrägheck)
                                                                 215/45R17 87                                ab Mj 2013;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     SANDERO, SANDERO STEPWAY, LOGAN, JOGGER, DUSTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
                DJF          e19*2007/46*0026*.. 49 - 84 205/45R17 84                    Sandero; nicht
                                                         215/45R17 87                    Stepway; Frontantrieb;
§22 100186*01




                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
                DJF          e19*2007/46*0026*.. 67 - 84 205/50R17 89                    Sandero Stepway;
                                                         205/55R17 91                    Frontantrieb;
                                                         215/50R17 91                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R17 94 11A; 248; 26P      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
                DJF          e19*2007/46*0026*.. 67 - 84 205/50R17 89                    Jogger; Frontantrieb;
                                                         205/55R17 91                    inkl. Hybrid;
                                                         215/50R17 91                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, Nissan International S. A.
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : K13; E12
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H14


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : K14; (Kegelbund)
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H11


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : K13
                                                             105 Nm für Typ : K14
                                                             120 Nm für Typ : E12



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                                   Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 3 von 18
                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MICRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                K13          e13*2007/46*1111*.. 59 - 72 195/40R17 81                11A; 24J                4-türig; Frontantrieb;
                                                         205/40R17 80                11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/35R17 79                11A; 22I; 24C; 248      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74A; 74P
                K14            e9*2007/46*6454*..      52 - 86   195/45R17 81        11A;   26P              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 205/45R17 84        11A;   248; 26N; 26P    12A; 51A; 71A; 721;
                                                                 215/40R17 83        11A;   24J; 248; 26B;   73C; 74A; 74P
                                                                                     26N;   27I
                                                                 215/45R17 87        11A;   24J; 248; 26B;
                                                                                     26N;   27I

                Verkaufsbezeichnung:     Nissan Note
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                E12          e11*2007/46*0753*.. 59 - 72         195/45R17 81                                Frontantrieb;
                                                                 205/45R17 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 215/45R17 87                                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74A; 74P


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LADA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 100186*01




                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H11


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     LADA VESTA, LADA VESTA CROSS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                GF           e1*2007/46*1695*.. 75 - 78 195/45R17 81 11A; 245                                LADA VESTA; LADA
                                                        205/45R17 84 11A; 245; 248                           VESTA CROSS;
                                                        215/45R17 87 11A; 241; 246; 248                      Kombilimousine;
                                                                                                             Schrägheck;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74A; 74P


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : AG; AG
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H11


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : B56; M; P; JM
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H1


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : R; N; R03; AG; SR


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.04.2026
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                Zubehör                                : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H11


                Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 100 Nm   für   Typ : B56
                                                         105 Nm   für   Typ : R; SR
                                                         110 Nm   für   Typ : AG; M; P; R
                                                         120 Nm   für   Typ : R03
                                                         125 Nm   für   Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
                                                         130 Nm   für   Typ : JM
                Verkaufsbezeichnung:     CLIO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
                R            e2*2001/116*0327*.. 48 - 82  205/40R17         80     5DA                    Nicht Kombi
                                                 48 - 102 205/40R17         84                            (Grandtour); nicht ab
                                                          215/35R17         83     11A; 24J; 24M; 362     MJ 2012;
                                                          215/40R17         83     11A; 24J; 24M; 362     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                          73C; 74A; 74P
                R             e2*2001/116*0327*.. 48 - 82    205/40R17 84                                 Nur Kombi (Grandtour);
                                                             215/35R17 83          11A; 24J; 24M          nicht ab MJ 2012;
                                                   55 - 82   205/40R17 80          5DA                    Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                          73C; 74A; 74P
§22 100186*01




                R             e2*2007/46*0008*..   48 - 88   205/45R17             51G                    Clio 4 ab Mj. 2012;
                                                                                                          Kombi; Kombilimousine;
                                                                                                          Schrägheck; nicht
                                                                                                          Captur; Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                          51A; 71A; 721; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 76S
                R             e2*2007/46*0008*..   48 - 88   205/45R17      84     11A;   27H             Clio 4 ab Mj. 2012;
                                                             215/40R17      83     11A;   27H             Kombilimousine;
                                                             215/45R17      87     11A;   27H             Schrägheck; nicht
                                                             225/45R17      91     11A;   248; 26P; 27F   Captur;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                          73C; 74A; 74P
                R03           e6*2018/858*00350*.. 80 - 84   195/50R17      85     11A;   26P             M. zusätz.
                                                             205/50R17      89     11A;   26N; 26P        Radabdeckung Achse 1
                                                             215/45R17      87     11A;   26P             (Flap); M. zusätz.
                                                             225/45R17      91     11A;   26B; 26N        Radabdeckung Achse 2
                                                                                                          (Flap); Frontantrieb;
                                                                                                          inkl. Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                          73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                          77E




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 18
                Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                R            e2*2001/116*0327*.. 48 - 88     205/45R17           51G                     Clio 4 ab Mj. 2012;
                                                                                                         Kombi; Kombilimousine;
                                                                                                         Schrägheck; nicht
                                                                                                         Captur; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S
                R             e2*2001/116*0327*.. 48 - 88    205/45R17   84      11A;   27H              Clio 4 ab Mj. 2012;
                                                             215/40R17   83      11A;   27H              Kombilimousine;
                                                             215/45R17   87      11A;   27H              Schrägheck; nicht
                                                             225/45R17   91      11A;   248; 26P; 27F    Captur;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 205/45R17 84                                   Sandero bis Mj 2012;
                             e2*2007/46*0013*..           215/40R17 83           11A; 24J; 24M           Nicht Sandero Stepway;
                                                          215/45R17 87           11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
§22 100186*01




                                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
                SR            e2*2001/116*0323*.., 50 - 77   205/45R17 88                                Nicht Logan Express;
                              e2*2007/46*0013*..                                                         Nicht Logan Pick-Up;
                                                                                                         Nicht Lodgy; Kombi
                                                                                                         bis Mj.2013;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
                SR            e2*2001/116*0323*.. 50 - 77    195/45R17 85                                Logan MCV ab MJ
                                                                                                         2013;
                                                             195/45R17 85                                Logan (Stufenheck) ab
                                                             205/45R17 84                                Mj 2013; Logan
                                                             215/45R17 87                                (Kombi) ab Mj.2013;
                                                                                                         Logan (Stufenheck) ab
                                                                                                         Mj.2013; Logan
                                                                                                         (Kombi) ab Mj.2013;
                                                                                                         Logan MCV ab Mj.2013;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
                SR            e2*2001/116*0323*.. 50 - 77    205/45R17 84        5EA                     Logan (Stufenheck)
                                                                                                         bis Mj 2012;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 18
                Verkaufsbezeichnung:     MODUS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                P            e2*2001/116*0319*.. 48 - 82      205/40R17 84                               Modus (kurzer
                                                                                                         Radstand); Grand
                                                                                                         Modus (langer
                                                                                                         Radstand);
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen  Auflagen
                B56          e2*93/81*0012*.., 66 - 84 215/40R17 87              11A; 22B; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
                              e2*98/14*0012*..                                   5EG; 5ET            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                     73C; 74A; 74P
                B56           G638                  61 - 62   215/40R17 87       11A; 22B; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 5ET                 12A; 51A; 71A; 721;
                                                    66 - 83   215/40R17-83       11A; 22B; 24C; 24M 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                M            e2*98/14*0272*..  60 - 120 205/50R17 89                                     Kombi (Grandtour);
                                                        215/45R17 87W                                    Cabrio; Stufenheck;
§22 100186*01




                                                        225/45R17 90                                     Steilheck;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     RENAULT SCENIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JM           e2*2001/116*0274*.. 60 - 99  205/50R17      89      5FM                     kurzer Radstand;
                                                          225/45R17      90      5GA                     langer Radstand;
                                                 60 - 120 215/45R17      91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 74 - 120 205/55R17      91      54F                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         75I

                Verkaufsbezeichnung:     RENAULT ZOE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                AG           e2*2007/46*0251*.., 43 - 53      215/45R17 91       GBR; 57E                Frontantrieb; Elektro;
                              e2*2007/46*0681*..              225/45R17 91       GBZ; 11A; 245; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 57E                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 76A
                AG            e2*2007/46*0251*..,   43 - 53   205/45R17 88       GBR; 57F                Frontantrieb; Elektro;
                              e2*2007/46*0681*..              215/45R17 91       GBZ; 57F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                                         FKA
                AG            e2*2007/46*0251*..,   43 - 53   205/45R17 88       124                     Frontantrieb; Elektro;
                              e2*2007/46*0681*..              215/45R17 91       12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/45R17 91       11A; 12A; 245; 26P      51A; 71A; 721; 73C;
                                                                                                         74A; 74P




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 18
                Verkaufsbezeichnung:     TWINGO, WIND
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                N            e2*2001/116*0359*.. 74 - 98 195/40R17 81            11A; 22M; 51J           erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                             205/40R17 80        11A; 21P; 22M           125 Nm; Nur Wind;
                                                             215/35R17 83        11A; 21P; 22M           Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§22 100186*01




                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 8 von 18
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
§22 100186*01




                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 9 von 18
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§22 100186*01




                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 900kg.
                5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1000kg.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1090kg.
§22 100186*01




                5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1160kg.
                5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1200kg.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 11 von 18
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                     sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                     Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
§22 100186*01




                GBR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        215/45R17
                                     Hinterachse:                        205/45R17
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschl upfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                       Abweichung der Serienbereifung befindet.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                GBZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/45R17
                                    Hinterachse:                          215/45R17
                       Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                       der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                       tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DACIA
                       Fahrzeugtyp:    DJF
                       Genehm.Nr.:     e19*2007/46*0026*..
                       Handelsbez.:    SANDERO, SANDERO STEPWAY, LOGAN, JOGGER, DUSTER

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 280              y = 280                  VA
                             26P                     x = 230              y = 230                  VA
                             27V                     y = 120              y = 160                  HA
                             27U                     y = 120              y = 110                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100186*01




                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 280        y = 280            30                VA
                             26N                  x = 280        y = 280             8                VA
                             27F                  x = 305        y = 260            25                HA
                             27H                  x = 305        y = 260             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 13 von 18

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      NISSAN
                       Fahrzeugtyp:     K14
                       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6454*..
                       Handelsbez.:     NISSAN MICRA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 280              y = 250                  VA
                             26P                     x = 230              y = 200                  VA
                             27B                     x = 290              y = 260                  HA
                             27I                     x = 240              y = 210                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100186*01




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 280        y = 250             8                VA
                             26J                  x = 280        y = 250            21                VA
                             27H                  x = 290        y = 260             8                HA
                             27F                  x = 290        y = 260            15                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      RENAULT
                       Fahrzeugtyp:     AG
                       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0251*..
                       Handelsbez.:     RENAULT ZOE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 305              y = 255                  VA
                             26P                     x = 255              y = 205                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 305        y = 255            20                VA
§22 100186*01




                             26N                  x = 305        y = 255             8                VA
                             27F                  x = 285        y = 280            20                HA
                             27H                  x = 285        y = 280             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 15 von 18

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      RENAULT
                       Fahrzeugtyp:     R
                       Genehm.Nr.:      e2*2001/116*0327*..
                       Handelsbez.:     CLIO, CAPTUR

                       Variante(n):     nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 350              y = 360                  VA
                             26P                     x = 280              y = 310                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 350        y = 360            20                VA
§22 100186*01




                             26N                  x = 350        y = 360             8                VA
                             27F                  x = 300        y = 340            25                HA
                             27H                  x = 300        y = 340             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      RENAULT
                       Fahrzeugtyp:     AG
                       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0681*..
                       Handelsbez.:     RENAULT ZOE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkante nbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 305              y = 255                  VA
                             26P                     x = 255              y = 205                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 305        y = 255            20                VA
§22 100186*01




                             26N                  x = 305        y = 255             8                VA
                             27F                  x = 285        y = 280            20                HA
                             27H                  x = 285        y = 280             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      RENAULT
                       Fahrzeugtyp:     R
                       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0008*..
                       Handelsbez.:     CLIO

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 350              y = 360                  VA
                             26P                     x = 280              y = 310                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 350        y = 360            20                VA
§22 100186*01




                             26N                  x = 350        y = 360             8                VA
                             27F                  x = 300        y = 340            25                HA
                             27H                  x = 300        y = 340             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      RENAULT
                       Fahrzeugtyp:     R03
                       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00350*..
                       Handelsbez.:     CLIO

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 240              y = 220                  VA
                             26B                     x = 290              y = 270                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 290        y = 270             8                VA
§22 100186*01




                             26J                  x = 290        y = 270            25                VA
                             27H                  x = 290        y = 315             8                HA
                             27F                  x = 290        y = 315            20                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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