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							Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 17.10.2016
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Fahrzeughersteller                        : AUTOMOBILES DACIA S.A., MERCEDES-BENZ, NISSAN, NISSAN
                                            EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung       (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
100460138           PCD 4x100                   ohne                     60,1                    480     2016    04/16
100460138           PCD 4x100                   ohne                     60,1                    500     1950    04/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J                             Logan (Stufenheck)
             e2*2007/46*0030*..   50 - 77 185/60R15 84 5EA                                  bis Mj 2012;
                                          185/65R15 88                                      Frontantrieb;
                                          195/60R15 88                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/55R15 88                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/50R15 91 11A; 24M                             721; 725; 73C; 74A
SD           e2*2001/116*0314*.., 53 - 66 185/65R15 88 12O                                  Nicht Sandero Stepway;
             e2*2007/46*0030*..           195/60R15 88 12Q                                  Sandero (Schrägheck)
                                          205/55R15 88 12A                                  ab Mj2013;
                                          205/60R15 91 12A                                  Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A
SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 66      185/65R15 88    12O                        Logan (Stufenheck) ab
               e2*2007/46*0030*..                195/60R15 88    12Q                        Mj 2013; Logan
                                                 205/55R15 88    12A                        (Kombi) ab Mj.2013;
                                                 205/60R15 91    12A                        Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A
SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 65      175/65R15 84    51J                        Sandero bis Mj 2012;
               e2*2007/46*0030*..                185/60R15 84                               Frontantrieb;
                                      50 - 77    185/65R15 88                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/60R15 88                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 205/55R15 88    11A; 24J; 24M              721; 725; 73C; 74A
                                                 205/60R15 91    11A; 24J; 24M
                                                 225/50R15 91    11A; 24C; 24D; 57I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 17.10.2016
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 109 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SMART FORTWO, SMART FORFOUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
451          e1*2001/116*0413*.. 45 - 66 165/60R15 77 SCD; YA9; 57E                      Modell 2014; ab
                                         165/65R15 81 SCE; SCG; 57E; 575                 e1*2001/116*0413*22;
                                         175/60R15 81 YAC; 57E                           nur ForTwo;
                                         185/55R15 82 YAG; 12Q; 57E                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/55R15 82 YA9; 12Q; 57F                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                         185/60R15 84 SCG; 12Q; 57F; 575                 721; 725; 73C; 74A;
                                         195/50R15 82 SCD; 12Q; 57F                      76Q
                                         195/55R15 85 SCE; YAC; 11A; 12Q;
                                                      249; 57F
                                         195/55R15 85 SCF; 12Q; 57E
                                         205/50R15 86 YAG; 11A; 12Q; 249;
                                                      57F
                                         215/50R15 88 SCF; 11A; 247; 249;
                                                      57F
451          e1*2001/116*0413*.. 45 - 66 165/60R15 77 SCD; YA9; 57E                      Modell 2014; ab
                                         165/65R15 81 SCE; SCG; 57E; 575                 e1*2001/116*0413*22;
                                         175/60R15 81 YAC; 57E                           nur ForFour;
                                         185/55R15 82 YAG; YA9; 12Q                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/60R15 84 SCG; 12Q; 57F; 575                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                         195/50R15 82 SCD; 11A; 12Q; 245;                721; 725; 73C; 74A;
                                                      249                                76Q
                                         195/55R15 85 SCE; SCF; YAC; 11A;
                                                      12Q; 245; 249
                                         205/50R15 86 YAG; 11A; 12Q; 245;
                                                      246; 249
                                         215/50R15 88 SCF; 11A; 21X; 245;
                                                      246; 249

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : K13; E12
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : E11; K12
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : K13
                                          110 Nm für Typ : E11
                                          113 Nm für Typ : K12
                                          120 Nm für Typ : E12
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
K12          e11*2001/116*0195*.. 48 - 81 175/60R15              11A; 24J; 51G           Pkw geschlossen;
                                          175/65R15              11A; 24J; 51G           Cabrio;
                                          185/55R15 82           11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                          185/60R15 84           11A; 24J; 24M; 54F      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
K13          e13*2007/46*1111*.. 59      175/55R15 77           11A; 24J; 5CV            4-türig; Frontantrieb;
                                 59 - 72 165/65R15 81           11A; 24J; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         175/60R15 81           11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                         185/55R15 82           11A; 24J                 721; 725; 73C; 74A
                                         195/50R15 82           11A; 24C; 248
                                         195/55R15 85           11A; 24C; 248
                                         205/50R15 86           11A; 22I; 24C; 24M

Verkaufsbezeichnung:     Nissan Note
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
E12          e11*2007/46*0753*.. 59 - 72      185/65R15 88      122                      Frontantrieb;
                                              195/60R15 88      12N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R15 88      12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                              205/60R15 91      12A                      725; 73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN NOTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
E11          e11*2001/116*0268*.. 50 - 81     175/65R15 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R15 84                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              185/65R15 88                               721; 725; 73C; 74A;
                                              195/55R15 85      11A; 24M                 76Q
                                              195/60R15 88
                                              205/55R15 88      11A; 24J; 24M

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : BA; DA; KA; LA
                                          100 Nm für Typ : B; JA
                                          105 Nm für Typ : SR
                                          109 Nm für Typ : AH
                                          110 Nm für Typ : P; R
                                          125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
R            e2*2001/116*0327*..    48 - 82   175/65R15 84                               Nur Kombi (Grandtour);
                                              185/55R15 82                               nicht ab MJ 2012;
                                              185/60R15 84                               Frontantrieb;
                                              195/55R15 85      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/55R15 88      11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                    55 - 58   165/65R15         51G                      76Q
                                    55 - 82   175/60R15 81      5DV
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
R            e2*2001/116*0327*..     48 - 58   165/65R15 81     5DV; 51J                 Nicht Kombi
                                               175/60R15 81     5DV; 51J                 (Grandtour); nicht ab
                                               175/65R15 84     51J                      MJ 2012;
                                     48 - 82 185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/60R15 84                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                               195/55R15 85                              721; 725; 73C; 74A;
                                               205/50R15 86     11A; 24J; 24M            76Q
                                     48 - 102 205/55R15 88      11A; 24J; 24M
                                     100 - 102 185/65R15        51G
                                     101 - 102 195/60R15 88

Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
R            e2*2001/116*0327*.. 66            195/65R15 91     12Q                      Frontantrieb; nur
                                               195/70R15 97     12A                      Captur;
                                               205/60R15 91     12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/65R15 94     12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                               215/60R15 94     12A                      725; 73C; 74A; 76Q
                                               215/65R15 96     12A
R              e2*2001/116*0327*..   48 - 66   185/65R15        51G                      nur Clio 4 ab Mj.
                                                                                         2012; Kombi;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Schrägheck; nicht
                                                                                         Captur; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.. 50 - 64  175/65R15 84          5EA; 51J                 Logan (Stufenheck)
                                  50 - 77 185/60R15 84          5EA                      bis Mj 2012;
                                          185/65R15 88                                   Frontantrieb;
                                          195/60R15 88                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/55R15 88                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/50R15 91          11A; 24M                 721; 725; 73C; 74A
SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 175/65R15 84          51J                      Sandero bis Mj 2012;
             e2*2007/46*0013*..           185/60R15 84                                   Frontantrieb;
                                  50 - 77 185/65R15 88                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/60R15 88                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                          205/55R15 88          11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A
                                          205/60R15 91          11A; 24J; 24M
                                          225/50R15 91          11A; 24C; 24D; 57I
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
P            e2*2001/116*0319*.. 48 - 58       165/65R15        51G                      Modus (kurzer
                                               175/65R15        51G                      Radstand); Grand
                                     48 - 82   185/60R15 84                              Modus (langer
                                               195/55R15 85                              Radstand);
                                               195/60R15 88     11A; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76Q
P              e2*2001/116*0319*..   48 - 58   165/65R15        12N; 51G                 Modus (kurzer
                                               175/65R15        12N; 51G                 Radstand); Grand
                                     48 - 82   185/60R15        12N; 51G                 Modus (langer
                                                                                         Radstand);
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e2*93/81*0126*.., 43 - 79 185/55R15                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0126*..                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         AE6
B              e2*98/14*0126*..      120 - 124 185/55R15        51G; 52J                 10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76Q; 76Z; AE6

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e2*93/81*0010*.., 47 - 84 185/55R15-81             5DV                      Frontantrieb;
               e2*98/14*0010*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
DA             e2*93/81*0009*..,                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
               e2*98/14*0009*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         AE6; RE8
KA             e2*98/14*0192*..      47 - 70   195/55R15-84                              Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         75I; RE8
LA             e2*93/81*0072*..,     47 - 84   185/55R15-81     5DV                      Frontantrieb;
               e2*98/14*0072*..                195/50R15-82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         RE8
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
JA           e2*93/81*0068*.., 47 - 84 185/65R15-88             RE2                      nur bis
             e2*98/14*0068*..  47 - 103 195/60R15-88            RE2; 11A; 22B; 24J;      e2*98/14*0068*11;
                                                                24M; 367                 Frontantrieb;
                                              205/55R15-87      11A; 22B; 24D; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                367                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                    55 - 66   185/60R15-84      RE1; 5EA                 721; 725; 73C; 74A;
                                              195/55R15-84      RE1; 11A; 24M; 5EA       75I; 76Q
                                              205/50R15-86      RE1; 11A; 22B; 24D;
                                                                24J; 367

Verkaufsbezeichnung:     TWINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
AH           e2*2007/46*0457*.. 51 - 66       165/60R15 77      SCD; YA9; 57E            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              165/65R15 81      SCE; SCG; 57E; 575       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              175/60R15 81      YAC; 11A; 245; 57E       721; 725; 73C; 74A;
                                              185/55R15 82      YAG; YA9; 11A; 245       76Q
                                              185/60R15 84      SCG; 57F; 575
                                              195/50R15 82      SCD; 11A; 245; 246
                                              195/55R15 85      SCE; SCF; YAC; 11A;
                                                                245; 246
                                              205/50R15 86      YAG; 11A; 245; 246
                                              215/50R15 88      SCF; 11A; 21X; 245;
                                                                246; 248
N              e2*2007/46*0122*..   55 - 63   185/55R15 82                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         125 Nm; Nur Twingo;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
N            e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 185/55R15 82                                    erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              195/45R15 78                               125 Nm; Nur Twingo;
                                              195/50R15 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21X) Durch Eindrücken der Kunststoffinnenkotflügel um ca. 10 mm auf der Radinenseite an der vorderen
     Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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      des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
249) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nicht serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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       Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
       Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 824kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AE6) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
     an der Vorderachse zulässig.
RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
     dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
RE2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 185/70R14 auf
     dem Rad 6 J x 14 ET43 bzw. 185/65R15 bzw. 195/60R15 serienmäßig verwendet wird.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
     Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.
SCD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        165/60R15
                     Hinterachse:                        195/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
SCE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         165/65R15
                    Hinterachse:                         195/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
SCF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         195/55R15
                    Hinterachse:                         215/50R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
SCG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         165/65R15
                    Hinterachse:                         185/60R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         165/60R15
                    Hinterachse:                         185/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         175/60R15
                    Hinterachse:                         195/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         185/55R15
                    Hinterachse:                         205/50R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
						
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