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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                12
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 53R7704
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         53R7704.03
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                                         675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Dacia

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
SD, SR                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP40364 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000587-A0-104-12~DC-4-100-60-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                12
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Typ:                         SD
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 77    Logan,                  205/45R17                         A01) bis A10)
              Logan Kombi                                               K04)
                                      215/40R17

                                                           215/45R17
                                                           K31)

50 bis 77             Dacia Sandero                        195/45R17    A02) bis A10)

                                                           205/40R17

                                                           205/45R17

                                                           215/40R17

e2*2001/116*0314*38   930/1100(0) --870(880 (0) -Sandero                4/100/60



Typ:                         SD
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 77    Dacia Logan,            205/45R17                         A01) bis A10)
              Logan Kombi                                               K04)
                                      215/40R17

                                                           215/45R17
                                                           K31)

50 bis 77             Dacia Sandero                        195/45R17    A02) bis A10)

                                                           205/40R17

                                                           205/45R17

                                                           215/40R17

e2*2007/46*0030*06    940/1160(0) --840(840 (0) -Sandero                4/100/60




RA-000587-A0-104-12~DC-4-100-60-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                12
Seite :                     3/5                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Typ:                         SR
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0323*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 77    Logan,                  205/45R17                         A01) bis A10)
              Logan Kombi                                               K04)
                                      215/40R17

                                                            215/45R17
                                                            K31)

50 bis 77             Sandero                               195/45R17   A02) bis A10)

                                                            205/40R17

                                                            205/45R17

                                                            215/40R17

e2*2001/116*0323*23   9300/1080(0) --900/880 (0) -Sandero               4/100/60



Typ:                         SD
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 77    Dacia Logan,            205/45R17                         A01) bis A10)
              Logan Kombi                                               K04)
                                      215/40R17

                                                            215/45R17
                                                            K31)

50 bis 64             Dacia Sandero                         195/45R17   A02) bis A10)

                                                            205/40R17

                                                            205/45R17

                                                            215/40R17

e2*2007/46*0013*01    890/1020(0) --830/810 (0) -Sandero                4/100/60



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.




RA-000587-A0-104-12~DC-4-100-60-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                12
Seite :                     4/5                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die Rad-
     außenkontur hinausragen

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000587-A0-104-12~DC-4-100-60-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                12
Seite :                     5/5                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


K31) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der se-
     rienmäßigen Radhauskante zu kürzen.


Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.01.2011




RA-000587-A0-104-12~DC-4-100-60-ET40_53R7704.doc
						
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