Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 1/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 60430
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 100
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø60,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 1980 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Dacia
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
SD, SR Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
RA-000353-K0-015-08b~DC-4-100-60-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 2/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Typ: SD
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77 Logan, 185/70R14 A02) bis A10)
Logan Kombi A93) E03)
195/65R14
A01)A93)K04)
205/60R14
A01)A93)K04)
205/65R14
A01)K04)
50 bis 64 Sandero 165/80R14 A02) bis A10)
A93)M00) E03)
175/70R14
A93)
175/75R14
185/65R14
A93)
185/70R14
195/65R14
205/60R14
205/65R14
e2*2001/116*0314*45 930/1100(0) 4/100/60
Typ: SD
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77 Logan, 185/70R14 A02) bis A10)
Logan Kombi A93) E03)
195/65R14
A01)A93)K04)
205/60R14
A01)A93)K04)
205/65R14
A01)K04)
e2*2007/46*0030*13 890/1020(0) 4/100/60
RA-000353-K0-015-08b~DC-4-100-60-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 3/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Typ: SR
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0323*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77 Logan, 185/70R14 A02) bis A10)
Logan Kombi A93) E03)
195/65R14
A01)A93)K04)
205/60R14
A01)A93)K04)
205/65R14
A01)K04)
50 bis 65 Sandero 165/80R14 A02) bis A10)
A93)M00) E03)
175/70R14
A93)
175/75R14
185/65R14
A93)
185/70R14
195/65R14
205/60R14
205/65R14
e2*2001/116*0323*26 930/1110(0) 4/100/60
Typ: SR
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77 Logan, 185/70R14 A02) bis A10)
Logan Kombi A93) E03)
195/65R14
A01)A93)K04)
205/60R14
A01)A93)K04)
205/65R14
A01)K04)
e2*2007/46*0013*03 890/1020(0) 4/100/60
Auflagen und Hinweise
RA-000353-K0-015-08b~DC-4-100-60-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 4/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000353-K0-015-08b~DC-4-100-60-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 5/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
B21) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe 260x22mm
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011
RA-000353-K0-015-08b~DC-4-100-60-ET38.docx