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							Gutachten 366-0172-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 50 DACIA                                                       Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                 Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                           : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                        loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung        (mm)                   last     umf.      Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                (kg)     (mm)      datum
EBK2SA44O601           PCD100 ET44                 ohne                     60,1                  575    1975      01/12
EBK2SA44601            PCD100 ET44                 ohne                     60,1                  575    1975      03/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJR1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 105 Nm für Typ : SD
                                               120 Nm für Typ : SD
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER, DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                        Auflagen
SD           e2*2007/46*0030*.. 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J                                  Logan (Stufenheck);
                                50 - 77 185/60R15 84 5EA                                       Frontantrieb;
                                        185/65R15 88                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                        195/60R15 88                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                        205/55R15 88                                           73C; 74A; 74U
SD           e2*2007/46*0030*.. 50 - 77 185/60R15 88                                           Logan MCV (Kombi);
                                        185/65R15 88                                           Frontantrieb;
                                        195/60R15 88                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/55R15 88 11A; 24M                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 74U
SD             e2*2007/46*0030*..        50 - 65    175/65R15 84      51J                      Sandero
                                                    185/60R15 84                               (Schrägheck);
                                         50 - 77    185/65R15         51G                      Frontantrieb;
                                                    195/60R15 88                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/55R15 88                               12K; 51A; 71K; 721;
                                                    205/60R15 91                               73C; 74A; 74U

Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                       Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.. 60 - 79 185/65R15 88 12O                                      Nur Lodgy;
                                         195/60R15 88 12A                                      Frontantrieb;
                                         195/65R15 91 12A                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/60R15 91 11A; 12A; 27H                            51A; 71K; 721; 73C;
                                         205/65R15 94 11A; 12A; 27H                            74A; 76Q
SD           e2*2001/116*0314*.. 50 - 77 185/60R15 88                                          Logan MCV (Kombi);
                                         185/65R15 88                                          Frontantrieb;
                                         195/60R15 88                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15 88 11A; 24M                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 74U



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 50 DACIA                                                  Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.. 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J                              Logan (Stufenheck);
                                 50 - 77 185/60R15 84 5EA                                   Frontantrieb;
                                         185/65R15 88                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/60R15 88                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/55R15 88                                       73C; 74A; 74U
SD           e2*2001/116*0314*.. 50 - 65 175/65R15 84 51J                                   Sandero
                                         185/60R15 84                                       (Schrägheck);
                                 50 - 77 185/65R15    51G                                   Frontantrieb;
                                         195/60R15 88                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15 88                                       12K; 51A; 71K; 721;
                                         205/60R15 91                                       73C; 74A; 74U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 50 DACIA                                                  Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 3 von 4
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 50 DACIA                                                  Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 4


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DACIA
       Fahrzeugtyp:    SD
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0314*..
       Handelsbez.:    LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Lodgy

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 330             y = 400                    VA
             26P                      x = 280             y = 360                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 325       y = 300             30                HA
             27H                   x = 325       y = 300              8                HA
             26J                   x = 330       y = 400             15                VA
             26N                   x = 330       y = 400              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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