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							Gutachten 366-0275-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49292
ANLAGE: 46 DACIA                                                       Radtyp: TTDK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 10.10.2013
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Fahrzeughersteller                           : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung        (mm)                    last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                 (kg)     (mm)     datum
TTDK2KA38O601          PCD100 ET38                 ohne                     60,1                   575    1975     06/13
TTDK2KA38601           PCD100 ET38                 ohne                     60,1                   575    1975     06/13
TTDK2SA38O601          PCD100 ET38                 ohne                     60,1                   575    1975     06/13
TTDK2SA38601           PCD100 ET38                 ohne                     60,1                   575    1975     06/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJR1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 105 Nm für Typ : SD
                                               110 Nm für Typ : SD
                                               120 Nm für Typ : SD
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 50 - 66 185/65R15 88 12O                                     Logan (Stufenheck) ab
             e2*2007/46*0030*..           195/60R15 88 12Q                                     Mj 2013; Logan
                                          205/55R15 88 12A                                     (Kombi) ab Mj.2013;
                                          205/60R15 91 12A                                     Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74U
SD             e2*2001/116*0314*..       55 - 85    185/65R15 88      12O; 5FE                 nur Dokker; Kombi u.
                                                    185/65R15 92      12O                      Lkw geschl. Kasten;
                                                    195/60R15 88      12O; 5FE                 Frontantrieb;
                                                    195/60R15 92      12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/65R15 91      11A; 12A; 27H            51A; 71C; 71K; 721;
                                                    205/60R15 91      11A; 12A; 27H            725; 73C; 74A; 74U;
                                                    205/65R15 94      11A; 12A; 27H            75I; 76Q
                                                    215/60R15 94      11A; 12A; 248; 27F
SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 77         185/60R15 88                               Logan MCV (Kombi) bis
               e2*2007/46*0030*..                   185/65R15 88                               Mj.2013; Frontantrieb;
                                                    195/60R15 88      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/55R15 88      11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    225/50R15 91      11A; 24D                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0275-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49292
ANLAGE: 46 DACIA                                                  Radtyp: TTDK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.. 53 - 66 185/65R15 88 12O                                 Nicht Sandero Stepway;
                                         195/60R15 88 12Q                                 Sandero (Schrägheck)
                                         205/55R15 88 12A                                 ab Mj2013;
                                         205/60R15 91 12A                                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74U
SD             e2*2001/116*0314*..   60 - 85   185/65R15 88      12O                      Nur Lodgy;
                                               195/60R15 88      12O                      Frontantrieb;
                                               195/65R15 91      11A; 12A; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/60R15 91      11A; 12A; 27H            12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/65R15 94      11A; 12A; 27H            721; 725; 73C; 74A;
                                               215/60R15 94      11A; 12A; 27F            74U; 76Q
SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 64    175/65R15 84      5EA; 51J                 Logan (Stufenheck)
               e2*2007/46*0030*..   50 - 77    185/60R15 84      5EA                      bis Mj 2012;
                                               185/65R15 88                               Frontantrieb;
                                               195/60R15 88                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/50R15 91      11A; 24M                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U
SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 65    175/65R15 84      51J                      Sandero bis Mj 2012;
               e2*2007/46*0030*..              185/60R15 84                               Frontantrieb;
                                     50 - 77   185/65R15 88                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R15 88                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/55R15 88      11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                               205/60R15 91      11A; 24J; 24M            74U
                                               225/50R15 91      11A; 24C; 24D; 57I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0275-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49292
ANLAGE: 46 DACIA                                                  Radtyp: TTDK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2013
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0275-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49292
ANLAGE: 46 DACIA                                                   Radtyp: TTDK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                               Stand: 10.10.2013
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0275-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49292
ANLAGE: 46 DACIA                                                  Radtyp: TTDK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DACIA
       Fahrzeugtyp:    SD
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0314*..
       Handelsbez.:    LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Lodgy

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 330             y = 400                    VA
             26P                      x = 280             y = 360                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 325       y = 300             30                HA
             27H                   x = 325       y = 300              8                HA
             26J                   x = 330       y = 400             15                VA
             26N                   x = 330       y = 400              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0275-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49292
ANLAGE: 46 DACIA                                                  Radtyp: TTDK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2013
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                                                                                                      Seite: 6 von 6

Fahrzeug:

       Hersteller:     DACIA
       Fahrzeugtyp:    SD
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0314*..
       Handelsbez.:    LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, nur Dokker

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 330             y = 400                    VA
             26P                      x = 280             y = 360                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 330       y = 400             15                VA
             26N                   x = 330       y = 400              8                VA
             27F                   x = 325       y = 400             20                HA
             27H                   x = 325       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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