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							Gutachten 366-0169-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50033
ANLAGE: 26 DACIA                                                     Radtyp: AST7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 03.12.2014
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Fahrzeughersteller                         : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
AST72BP35601          PCD100 ET35              ohne                        60,1                    625     2010    11/14
AST72GA35601          PCD100 ET35              ohne                        60,1                    625     2010    11/14
AST72SA35601          PCD100 ET35              ohne                        60,1                    625     2010    11/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : SD
                                             110 Nm für Typ : SD
                                             120 Nm für Typ : SD
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen       Auflagen zu Reifen                          Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.. 66  215/45R17 87                                             Sandero Stepway ab Mj
                                     215/50R17 91 11A; 248; 26P; 27I                          2013; Frontantrieb;
                                     225/40R17 86                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                     225/45R17 91                                             12A; 51A; 7ME; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74U; 4B2
SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 77        205/45R17 88     11A; 24M                  Nicht Logan Express;
               e2*2007/46*0030*..                  215/40R17 87     11A; 24M                  Nicht Logan Pick-Up;
                                                   215/45R17 87     11A; 24M                  Nicht Lodgy; Kombi
                                                                                              bis Mj.2013;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7ME; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74U; 4B2
SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 77        205/45R17 84     5EA                       Logan (Stufenheck)
               e2*2007/46*0030*..                  215/40R17 83     11A; 24M; 5DW             bis Mj 2012;
                                                   215/45R17 87     11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7ME; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74U; 4B2




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50033
ANLAGE: 26 DACIA                                                  Radtyp: AST7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 03.12.2014
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                                                                                                      Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 53 - 66 195/45R17 81                                    Nicht Sandero Stepway;
             e2*2007/46*0030*..           205/45R17 84 11A; 22M; 248                      Sandero (Schrägheck)
                                          215/45R17 87 11A; 22M; 24J; 248                 ab Mj2013;
                                          225/40R17 86 11A; 22L; 24J; 248                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7ME; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74U; 4B2
SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 77    205/45R17 84      11A; 24J; 24M            Sandero bis Mj 2012;
               e2*2007/46*0030*..              215/40R17 83      11A; 24C; 24D            Nicht Sandero Stepway;
                                               215/45R17 87      11A; 24C; 24D            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7ME; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74U; 4B2
SD             e2*2001/116*0314*.., 55 - 85    205/45R17 88      11A; 248; 27H; 5FE       nur Dokker; Kombi u.
               e2*2007/46*0030*..              205/50R17 89      11A; 24J; 248; 26P;      Lkw geschl. Kasten;
                                                                 27F; 5FM                 Frontantrieb;
                                               205/50R17 93      11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27F                      12A; 51A; 7ME; 71C;
                                               215/45R17 87      11A; 24J; 248; 27F;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 5ET                      74A; 74U; 4B2
                                               215/45R17 88      11A; 24J; 248; 27F;
                                                                 5FE
                                               215/45R17 91      11A; 24J; 248; 27F
                                               225/45R17 91      11A; 24J; 248; 26P;
                                                                 27F
SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 66    195/45R17 81      5DV                      Logan (Stufenheck) ab
               e2*2007/46*0030*..              195/45R17 85                               Mj 2013; Logan
                                               205/45R17 84      11A; 22M                 (Kombi) ab Mj.2013;
                                               215/45R17 87      11A; 22M; 248            Frontantrieb;
                                               225/40R17 86      11A; 22L; 24J; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7ME; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74U; 4B2
SD             e2*2001/116*0314*..   60 - 85   205/45R17 88      11A; 27H                 Nur Lodgy;
                                               205/50R17 89      11A; 24J; 248; 26P;      Frontantrieb;
                                                                 27F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17 87      11A; 245; 27F; 5ET       12A; 51A; 7ME; 71C;
                                               215/45R17 88      11A; 245; 27F            71K; 721; 725; 73C;
                                               225/45R17 91      11A; 24J; 248; 26P;      74A; 74U; 4B2
                                                                 27F

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50033
ANLAGE: 26 DACIA                                                  Radtyp: AST7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 03.12.2014
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                                                                                                      Seite: 3 von 8
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50033
ANLAGE: 26 DACIA                                                  Radtyp: AST7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 03.12.2014
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                                                                                                      Seite: 4 von 8
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50033
ANLAGE: 26 DACIA                                                  Radtyp: AST7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 03.12.2014
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                                                                                                      Seite: 5 von 8
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50033
ANLAGE: 26 DACIA                                                  Radtyp: AST7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 03.12.2014
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                                                                                                      Seite: 6 von 8


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DACIA
       Fahrzeugtyp:    SD
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0314*..
       Handelsbez.:    LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Lodgy

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 330             y = 400                    VA
             26P                      x = 280             y = 360                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 330       y = 400             15                VA
             26N                   x = 330       y = 400              8                VA
             27F                   x = 325       y = 300             30                HA
             27H                   x = 325       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50033
ANLAGE: 26 DACIA                                                  Radtyp: AST7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 03.12.2014
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                                                                                                      Seite: 7 von 8

Fahrzeug:

       Hersteller:     DACIA
       Fahrzeugtyp:    SD
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0314*..
       Handelsbez.:    LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER

       Variante(n):    Frontantrieb, Sandero Stepway ab Mj 2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                    VA
             26P                      x = 300             y = 350                    VA
             27B                      x = 300             y = 300                    HA
             27I                      x = 250             y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 300       y = 295             18                HA
             26J                   x = 300       y = 350              8                VA
             26N                   x = 300       y = 350              8                VA
             27H                   x = 300       y = 295              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 50033
ANLAGE: 26 DACIA                                                  Radtyp: AST7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 03.12.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 8

Fahrzeug:

       Hersteller:     DACIA
       Fahrzeugtyp:    SD
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0314*..
       Handelsbez.:    LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, nur Dokker

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 330             y = 400                    VA
             26P                      x = 280             y = 360                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 330       y = 400             15                VA
             26N                   x = 330       y = 400              8                VA
             27F                   x = 325       y = 400             20                HA
             27H                   x = 325       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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