Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten 366-0270-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48863
ANLAGE: 29 DACIA                                                      Radtyp: 612
Hersteller: Momo S.r.l.                                               Stand: 16.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                           : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung       (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
A4 100438601        PCD 100                        Ø72.2/Ø60.1              60,1     Kunststoff     585     2015    11/11
A4 100438601        PCD 100                        Ø72.2/Ø60.1              60,1     Kunststoff     600     1960    11/11
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 105 Nm für Typ : SD
                                               110 Nm für Typ : SD
                                               120 Nm für Typ : SD
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 53 - 66 185/65R15 88 12R                                     Nicht Sandero Stepway;
             e2*2007/46*0030*..           195/60R15 88 12A                                     Sandero (Schrägheck)
                                          205/55R15 88 11A; 12A; 22M; 248                      ab Mj2013;
                                          205/60R15 91 11A; 12A; 248                           Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 71K; 721; 725;
                                                                                               73C; 74A; 74P
SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 65         175/65R15 84     51J; 56G                  Sandero bis Mj 2012;
               e2*2007/46*0030*..                   185/60R15 84                               Frontantrieb;
                                         50 - 77    185/65R15 88                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/60R15 88     11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                                    205/55R15 88     11A; 24J; 24M             725; 73C; 74A; 74P
                                                    205/60R15 91     11A; 24J; 24M
                                                    225/50R15 91     11A; 24C; 24D; 57I
SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 64         175/65R15 84     5EA; 51J; 56G             Logan (Stufenheck)
               e2*2007/46*0030*..   50 - 77         185/60R15 84     5EA                       bis Mj 2012;
                                                    185/65R15 88                               Frontantrieb;
                                                    195/60R15 88                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/55R15 88                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                    225/50R15 91     11A; 24J; 24M             725; 73C; 74A; 74P
SD             e2*2001/116*0314*..       60 - 85    185/65R15 88     12N                       Nur Lodgy; nicht
                                                    195/60R15 88     12A                       Lodgy Stepway;
                                                    195/65R15 91     11A; 12A; 27H             Frontantrieb;
                                                    205/60R15 91     11A; 12A; 27F             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/65R15 94     11A; 12A; 27F             51A; 71K; 721; 725;
                                                                                               73C; 74A; 74P; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0270-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48863
ANLAGE: 29 DACIA                                                  Radtyp: 612
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/60R15 88                                    Logan MCV (Kombi) bis
             e2*2007/46*0030*..           185/65R15 88                                    Mj.2013; Frontantrieb;
                                          195/60R15 88 11A; 24M                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/55R15 88 11A; 24M                           12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/50R15 91 11A; 24D; 24J                      725; 73C; 74A; 74P
SD           e2*2001/116*0314*.., 50 - 66 185/65R15 88 12R                                Logan (Stufenheck) ab
             e2*2007/46*0030*..           195/60R15 88 12A                                Mj 2013; Logan
                                          205/55R15 88 11A; 12A; 22M                      (Kombi) ab Mj.2013;
                                          205/60R15 91 12A                                Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
SD             e2*2001/116*0314*.., 55 - 85   185/65R15 88       12N; 5FE                 nur Dokker; nicht
               e2*2007/46*0030*..             185/65R15 92       12N                      Dokker Stepway; Kombi
                                              195/60R15 88       12A; 5FE                 u. Lkw geschl. Kasten;
                                              195/60R15 92       12A                      Frontantrieb;
                                              195/65R15 91       11A; 12A; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/60R15 91       11A; 12A; 248; 27F       51A; 71K; 721; 725;
                                              205/65R15 94       11A; 12A; 248; 27F       73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                          76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0270-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48863
ANLAGE: 29 DACIA                                                  Radtyp: 612
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 6
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0270-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48863
ANLAGE: 29 DACIA                                                   Radtyp: 612
Hersteller: Momo S.r.l.                                            Stand: 16.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0270-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48863
ANLAGE: 29 DACIA                                                  Radtyp: 612
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 6


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:       DACIA
        Fahrzeugtyp:      SD
        Genehm.Nr.:       e2*2001/116*0314*..
        Handelsbez.:      LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER

        Variante(n):      Frontantrieb, Kombi, nur Dokker

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
              26B                      x = 330             y = 400                   VA
              26P                      x = 280             y = 360                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 330       y = 400            15                VA
              26N                   x = 330       y = 400             8                VA
              27F                   x = 325       y = 400            20                HA
              27H                   x = 325       y = 400             8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0270-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48863
ANLAGE: 29 DACIA                                                  Radtyp: 612
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6

Fahrzeug:

        Hersteller:       DACIA
        Fahrzeugtyp:      SD
        Genehm.Nr.:       e2*2001/116*0314*..
        Handelsbez.:      LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER

        Variante(n):      Frontantrieb, Kombi, Lodgy

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
              26B                      x = 330             y = 400                   VA
              26P                      x = 280             y = 360                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 330       y = 400            15                VA
              26N                   x = 330       y = 400             8                VA
              27F                   x = 325       y = 300            30                HA
              27H                   x = 325       y = 300             8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen