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							Gutachten 366-0172-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 44 DACIA                                                     Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 12.03.2015
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Fahrzeughersteller                         : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TREZ2SA45D601 PCD100 ET45                      ohne                        60,1                    575     1990    11/09
TREZ2SA45O601 PCD100 ET45                      ohne                        60,1                    575     1990    11/12
TREZ2SA45W601 PCD100 ET45                      ohne                        60,1                    575     1990    11/11
TREZ2SA45Y601 PCD100 ET45                      ohne                        60,1                    575     1990    06/09
TREZ2SA45601  PCD100 ET45                      ohne                        60,1                    575     1990    05/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : SD
                                             110 Nm für Typ : SD
                                             120 Nm für Typ : SD
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 195/50R16 84                                        Sandero bis Mj 2012;
             e2*2007/46*0030*..           195/55R16 87                                        Nicht Sandero Stepway;
                                          205/50R16 87                                        Frontantrieb;
                                          205/55R16 91                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7QE; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74U; 4G2
SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 66        185/55R16 83                               Logan (Stufenheck) ab
               e2*2007/46*0030*..                  185/60R16 86                               Mj 2013; Logan
                                                   195/55R16 87                               (Kombi) ab Mj.2013;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7QE; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74U; 4G2
SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 77        195/50R16 88                               Nicht Logan Express;
               e2*2007/46*0030*..                  195/55R16 87                               Nicht Logan Pick-Up;
                                                                                              Nicht Lodgy; Kombi
                                                                                              bis Mj.2013;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7QE; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74U; 4G2




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 44 DACIA                                                  Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 12.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 53 - 66 195/55R16 87                                    Nicht Sandero Stepway;
               e2*2007/46*0030*..                                                         Sandero (Schrägheck)
                                                                                          ab Mj2013;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7QE; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74U; 4G2
SD             e2*2001/116*0314*..   60 - 85   185/55R16 87      12Q; 5ET                 Nur Lodgy;
                                               195/55R16 87      12A; 5ET                 Frontantrieb;
                                               195/55R16 91      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R16 89      12A                      51A; 7QE; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U; 4G2
SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 77    195/50R16 84      5EA                      Logan (Stufenheck)
               e2*2007/46*0030*..              195/55R16 87                               bis Mj 2012;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7QE; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74U; 4G2
SD             e2*2001/116*0314*..   55 - 85   185/55R16 87      12Q; 5ET                 nur Dokker; Kombi u.
                                               195/55R16 87      12A; 5ET                 Lkw geschl. Kasten;
                                               195/55R16 91      12A                      Frontantrieb;
                                               195/60R16 89      12A; 5FM                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7QE; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U; 75I; 4G2

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 44 DACIA                                                  Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 12.03.2015
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
4G2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
7QE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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