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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     1/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                        SPT 707-4L
             Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                                      Anzio
             Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                      A2
             Radgröße:                                                        7Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                44 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                            100 mm
             Lochzahl:                                                            4
             Mittenlochdurchmesser:                                           63,3 mm
             Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
§ 22 51976




             Zentrierring:                                               Z 01 Ø63,3-Ø60,1
             geprüfte Radlast:                                                 635 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                          2260 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:      DACIA

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                               moment
             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm MP1         120 Nm
             BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm MP1         110 Nm

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             SD                            e2*2001/116*0314*..
             SD                            e2*2007/46*0030*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 85       Dacia Dokker           195/45R17                           A02) bis A10)
                                                    T85)                                BF1)

                                                     205/45R17
                                                     T88)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     2/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             SD                             e2*2001/116*0314*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 85       Dacia Dokker Stepway    195/45R17                          A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                      205/45R17


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             SD                             e2*2001/116*0314*..
             SD                             e2*2007/46*0030*..
             SR                             e2*2001/116*0323*..
             SR                             e2*2007/46*0013*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 77       Dacia Logan, Logan      195/45R17                          A02) bis A10)
                             MCV                     T85)                               BF2)
                             (1.Generation)
                                                     205/45R17
                                                     T88)
§ 22 51976




                                                      215/40R17
                                                      T87)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             SD                              e2*2001/116*0314*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             54 bis 66       Dacia Logan MCV          195/45R17                         A02) bis A10)
                             (2. Generation)                                            BF1)
                                                      205/45R17


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             SD                              e2*2001/116*0314*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66              Dacia Logan MCV          195/45R17                         A02) bis A10)
                             Stepway                                                    BF1)
                             (2. Generation)          205/45R17


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             SD                              e2*2001/116*0314*..
             SD                              e2*2007/46*0030*..
             SR                              e2*2001/116*0323*..
             SR                              e2*2007/46*0013*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 77       Dacia Sandero I          195/45R17                         A02) bis A10)
                                                                                        BF2)
                                                      215/40R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     3/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             SD                               e2*2001/116*0314*..
             SR                               e2*2001/116*0323*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             54 bis 66       Dacia Sandero II          195/45R17                         A02) bis A10)
                             (nicht für Ausführungen N205)                               BF2)
                             Sandero Stepway)
                                                       205/45R17

                                                      215/40R17
                                                      G92)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§ 22 51976




             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                    den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                    nicht über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     4/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                    Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
                    Zubehörkit: MP1
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
                    Zubehörkit: MP1
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
§ 22 51976




                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G92)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15,
                    195/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 4 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ SPT 707-4L des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 08.03.2018
						
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