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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                6
             Seite :                     1/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  SPL 554
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                              Anzio
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              A2
             Radgröße:                                               5½Jx14H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
             Lochzahl:                                                    4
             Mittenlochdurchmesser:                                   63,3 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 51957




             Zentrierring:                                        Z 01 Ø63,3-Ø60,1
             geprüfte Radlast:                                         580 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                  1960 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   DACIA

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                               moment
             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm MP1         110 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                6
             Seite :                     2/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             SD                             e2*2001/116*0314*..
             SD                             e2*2007/46*0030*..
             SR                             e2*2001/116*0323*..
             SR                             e2*2007/46*0013*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 77       Dacia Logan, Logan      185/70R14                          A02) bis A10)
                             MCV                                                        A93) BF1) EF0)
                             (1.Generation)          195/65R14
                                                     A01) K04)

                                                      205/60R14
                                                      A01) K04) T88)

                                                      205/65R14
                                                      A01) K04)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             SD                              e2*2001/116*0314*..
§ 22 51957




             SR                              e2*2001/116*0323*..
             SR                              e2*2007/46*0013*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 77       Dacia Sandero I          165/80R14                         A02) bis A10)
                                                      A93) N175)                        BF1) EF0)

                                                      165R14
                                                      A93) N175)

                                                      175/70R14
                                                      A93) N185)

                                                      175/75R14
                                                      A93) N185)

                                                      185/70R14
                                                      A93)

                                                      195/65R14
                                                      A93)

                                                      205/60R14
                                                      A93)

                                                      205/65R14


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                6
             Seite :                     3/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                    den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                    nicht über die Radkontur hinausragen.
§ 22 51957




             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                    Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
                    Zubehörkit: MP1
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                6
             Seite :                     4/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554



             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§ 22 51957




                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 6 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ SPL 554 des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                6a
             Seite :                     1/3
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                           SPL 554
             Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                                       Anzio
             Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                       A2
             Radgröße:                                                        5½Jx14H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                 35 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                             100 mm
             Lochzahl:                                                             4
             Mittenlochdurchmesser:                                            63,3 mm
             Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
§ 22 51957




             Zentrierring:                                                Z 01 Ø63,3-Ø60,1
             geprüfte Radlast:                                                  580 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                           1960 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:       MERCEDES

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                               moment
             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm MP1         120 Nm

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             X                              e11*2007/46*1451*..
             X                              e2*2007/46*0129*..
             X                              e2*2007/46*0130*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 66       Mercedes Citan          185/70R14                           A02) bis A10)
                             (4/100)                                                     A93) BF1)
                                                     195/65R14

                                                     205/65R14
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                6a
             Seite :                     2/3
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.
§ 22 51957




             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                    den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                    nicht über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                    Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                6a
             Seite :                     3/3
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
                    Zubehörkit: MP1
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             Die Anlage 6a mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ SPL 554 des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018
§ 22 51957
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                6b
             Seite :                     1/5
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  SPL 554
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                              Anzio
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              A2
             Radgröße:                                               5½Jx14H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
             Lochzahl:                                                    4
             Mittenlochdurchmesser:                                   63,3 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 51957




             Zentrierring:                                        Z 01 Ø63,3-Ø60,1
             geprüfte Radlast:                                         580 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                  1960 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   NISSAN

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                               moment
             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm MP1         110 Nm
             BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                       MP2a        110 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                6b
             Seite :                     2/5
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             K12                            e11*2001/116*0195*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             48 bis 59       Nissan Micra            165/70R14                         A01) bis A10)
                             (Serie 175/60R15 ww.                                      BF1) E44b) K01)
                             auch 165/70R14)         175/65R14
                                                     K04)

                                                     185/60R14
                                                     K04) K16)

                                                     195/55R14
                                                     K04) K16)

                                                     195/60R14
                                                     K04) K16)

                                                     205/55R14
                                                     K04) K16)
§ 22 51957




             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             K12                            e11*2001/116*0195*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             48 bis 65       Nissan Micra            165/70R14                         A01) bis A10)
                             (Serie 185/50R16 ww.                                      BF1) E44a) K01)
                             auch 175/60R15,         175/65R14
                             165/70R14)              K04)

                                                     185/60R14
                                                     K04) K16)

                                                     195/55R14
                                                     K04) K16)

                                                     195/60R14
                                                     K04) K16)

                                                     205/55R14
                                                     K04) K16)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                6b
             Seite :                     3/5
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             K13                           e13*2007/46*1111*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             59 bis 72       Nissan Micra           165/70R14                         A02) bis A10)
                             (5-türig)                                                BF2) EF0)
                                                    175/65R14
                                                    A01) K01)

                                                     175/70R14
                                                     A01) G3T) K01)

                                                     185/60R14
                                                     A01) K01)

                                                     185/65R14
                                                     A01) G8N) K01)

                                                     195/60R14
                                                     A01) K01) K04)

                                                     205/55R14
§ 22 51957




                                                     A01) K01) K04)

                                                     205/60R14
                                                     A01) G3T) K01) K04) K20) K28)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                    den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                    nicht über die Radkontur hinausragen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                6b
             Seite :                     4/5
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                    Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
§ 22 51957




                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
                    Zubehörkit: MP1
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                    Zubehörkit: MP2a
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             E44a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16 ww.
                   auch 175/60R15, 165/70R14 ausgerüstet sind.

             E44b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 175/60R16 ww.
                   auch 185/50R16 ausgerüstet sind.

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G3T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/55R16 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                6b
             Seite :                     5/5
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             G8N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/60R15,
                  185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
§ 22 51957




                    komplett umzulegen.

             K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                    um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
                    Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             Die Anlage 6b mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ SPL 554 des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                6c
             Seite :                     1/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                           SPL 554
             Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                                       Anzio
             Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                       A2
             Radgröße:                                                        5½Jx14H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                 35 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                             100 mm
             Lochzahl:                                                             4
             Mittenlochdurchmesser:                                            63,3 mm
             Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
§ 22 51957




             Zentrierring:                                                Z 01 Ø63,3-Ø60,1
             geprüfte Radlast:                                                  580 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                           1960 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:       RENAULT

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                               moment
             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm MP1         110 Nm

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             FW                             N196
             W                              e2*2001/116*0364*..
             W                              e2*2007/46*0006*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 66       Renault Kangoo          185/70R14                           A02) bis A10)
                             (4-Loch)                                                    A93) BF1) EF0)
                                                     195/65R14

                                                     205/65R14
                                                     A01) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                6c
             Seite :                     2/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             N                              e2*2001/116*0359*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             43              Renault Twingo          165/65R14                         A02) bis A10)
                                                                                       A93) BF1)
                                                     175/60R14

                                                     185/55R14

                                                     185/60R14

                                                     195/55R14


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             N                              e2*2001/116*0359*..
             N                              e2*2007/46*0122*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             47 bis 75       Renault Twingo          165/65R14                         A02) bis A10)
§ 22 51957




                                                     N175)                             A93) BF1) EF0)

                                                     175/60R14

                                                     175/65R14

                                                     185/55R14
                                                     G6F)

                                                     185/60R14

                                                     195/55R14

                                                     195/60R14


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                6c
             Seite :                     3/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                    den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                    nicht über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.
§ 22 51957




             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                    Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
                    Zubehörkit: MP1
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                6c
             Seite :                     4/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             Die Anlage 6c mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ SPL 554 des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018
§ 22 51957
						
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