Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000943-A0-314
Anlage-Nr. : 6
Seite : 1/4
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPL 554
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SPL 554
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Anzio
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: A2
Radgröße: 5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 63,3 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
§ 22 51957
Zentrierring: Z 01 Ø63,3-Ø60,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 1960 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: DACIA
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm MP1 110 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000943-A0-314
Anlage-Nr. : 6
Seite : 2/4
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPL 554
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SD e2*2001/116*0314*..
SD e2*2007/46*0030*..
SR e2*2001/116*0323*..
SR e2*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77 Dacia Logan, Logan 185/70R14 A02) bis A10)
MCV A93) BF1) EF0)
(1.Generation) 195/65R14
A01) K04)
205/60R14
A01) K04) T88)
205/65R14
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SD e2*2001/116*0314*..
§ 22 51957
SR e2*2001/116*0323*..
SR e2*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77 Dacia Sandero I 165/80R14 A02) bis A10)
A93) N175) BF1) EF0)
165R14
A93) N175)
175/70R14
A93) N185)
175/75R14
A93) N185)
185/70R14
A93)
195/65R14
A93)
205/60R14
A93)
205/65R14
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000943-A0-314
Anlage-Nr. : 6
Seite : 3/4
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPL 554
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
§ 22 51957
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
Zubehörkit: MP1
Anzugsmoment: 110 Nm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000943-A0-314
Anlage-Nr. : 6
Seite : 4/4
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPL 554
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§ 22 51957
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 6 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SPL 554 des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000943-A0-314
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 1/3
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPL 554
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SPL 554
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Anzio
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: A2
Radgröße: 5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 63,3 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
§ 22 51957
Zentrierring: Z 01 Ø63,3-Ø60,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 1960 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm MP1 120 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X e11*2007/46*1451*..
X e2*2007/46*0129*..
X e2*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Mercedes Citan 185/70R14 A02) bis A10)
(4/100) A93) BF1)
195/65R14
205/65R14
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000943-A0-314
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 2/3
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPL 554
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
§ 22 51957
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000943-A0-314
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 3/3
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPL 554
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
Zubehörkit: MP1
Anzugsmoment: 120 Nm
Die Anlage 6a mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SPL 554 des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018
§ 22 51957
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000943-A0-314
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 1/5
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPL 554
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SPL 554
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Anzio
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: A2
Radgröße: 5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 63,3 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
§ 22 51957
Zentrierring: Z 01 Ø63,3-Ø60,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 1960 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: NISSAN
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm MP1 110 Nm
BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 MP2a 110 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000943-A0-314
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 2/5
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPL 554
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K12 e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 59 Nissan Micra 165/70R14 A01) bis A10)
(Serie 175/60R15 ww. BF1) E44b) K01)
auch 165/70R14) 175/65R14
K04)
185/60R14
K04) K16)
195/55R14
K04) K16)
195/60R14
K04) K16)
205/55R14
K04) K16)
§ 22 51957
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K12 e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65 Nissan Micra 165/70R14 A01) bis A10)
(Serie 185/50R16 ww. BF1) E44a) K01)
auch 175/60R15, 175/65R14
165/70R14) K04)
185/60R14
K04) K16)
195/55R14
K04) K16)
195/60R14
K04) K16)
205/55R14
K04) K16)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000943-A0-314
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 3/5
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPL 554
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K13 e13*2007/46*1111*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72 Nissan Micra 165/70R14 A02) bis A10)
(5-türig) BF2) EF0)
175/65R14
A01) K01)
175/70R14
A01) G3T) K01)
185/60R14
A01) K01)
185/65R14
A01) G8N) K01)
195/60R14
A01) K01) K04)
205/55R14
§ 22 51957
A01) K01) K04)
205/60R14
A01) G3T) K01) K04) K20) K28)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000943-A0-314
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 4/5
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPL 554
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
§ 22 51957
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
Zubehörkit: MP1
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: MP2a
Anzugsmoment: 110 Nm
E44a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16 ww.
auch 175/60R15, 165/70R14 ausgerüstet sind.
E44b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 175/60R16 ww.
auch 185/50R16 ausgerüstet sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G3T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/55R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000943-A0-314
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 5/5
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPL 554
G8N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/60R15,
185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
§ 22 51957
komplett umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Die Anlage 6b mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SPL 554 des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000943-A0-314
Anlage-Nr. : 6c
Seite : 1/4
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPL 554
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SPL 554
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Anzio
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: A2
Radgröße: 5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 63,3 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
§ 22 51957
Zentrierring: Z 01 Ø63,3-Ø60,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 1960 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: RENAULT
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm MP1 110 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FW N196
W e2*2001/116*0364*..
W e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66 Renault Kangoo 185/70R14 A02) bis A10)
(4-Loch) A93) BF1) EF0)
195/65R14
205/65R14
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000943-A0-314
Anlage-Nr. : 6c
Seite : 2/4
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPL 554
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 Renault Twingo 165/65R14 A02) bis A10)
A93) BF1)
175/60R14
185/55R14
185/60R14
195/55R14
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
N e2*2007/46*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 75 Renault Twingo 165/65R14 A02) bis A10)
§ 22 51957
N175) A93) BF1) EF0)
175/60R14
175/65R14
185/55R14
G6F)
185/60R14
195/55R14
195/60R14
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000943-A0-314
Anlage-Nr. : 6c
Seite : 3/4
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPL 554
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
§ 22 51957
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
Zubehörkit: MP1
Anzugsmoment: 110 Nm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000943-A0-314
Anlage-Nr. : 6c
Seite : 4/4
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPL 554
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 6c mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SPL 554 des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018
§ 22 51957